5046/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.06.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.500/0001-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

 


Wien, am     . September 2018

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider und andere Abgeordnete haben am 21. April 2010 unter der Nr. 5097/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend geplante Wintersperre des Donau-Radweges gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ø  Wie stehen Sie als zuständige Bundesministerin für Verkehr, zu der von der via donau geplanten Wintersperre des Donau Radweges?

 

Ein Großteil der in der Anfrage apostrophierten Wege ist im Schifffahrtsrecht formal als Treppelweg definiert. Die Regelung der Benützung dieser Treppelwege erfolgt auf Basis des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 17/2009, durch Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie, in concreto in der

Wasserstraßen-Verkehrsverordnung, BGBl. II Nr. 248/2005, zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 296/2009.


Zu den Fragen 2 bis 7:

Ø  Ist Ihnen als zuständige Bundesministerin für Verkehr das Haftungsproblem am Donauradweg bekannt?

Ø  Welche legistischen Möglichkeiten sehen Sie, dieses Haftungsproblem am Donauradweg in den Wintermonaten auszuschließen?

Ø  Haben diesbezüglich schon Gespräche zwischen Ihnen und dem für Tourismus zuständigen Bundesminister stattgefunden?

Ø  Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

Ø  Wenn nein warum nicht?

Ø  Ist in näherer Zukunft eine Änderung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung geplant, um das Haftungsproblem am Donau-Treppelweg zu entschärfen?

 

Die seitens meines Ressorts vorgesehene Änderung der Wasserstraßen-Verkehrsordnung hinsichtlich der Benützung der Treppelwege war bis Anfang Juni in Begutachtung.

Die Auswertung der Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren findet derzeit statt.

 

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Ø  Wurden seitens Ihres Ministeriums andere Möglichkeiten zum Ausschluss des Haftungsproblems am Donau-Treppelweg angedacht?

Ø  Wenn ja, welche?

 

An diesbezüglichen Lösungen wird parallel zur Auswertung der Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren gearbeitet.