5094/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.06.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-9.500/0007-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Juni 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Haider und andere Abgeordnete haben am 23. April 2010 unter der Nr. 5140/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Vulkanausbruch und Reiseinformation gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu Frage 1, 5 und 6, 8 bis 10:

Ø  Welche Maßnahmen wurden seit dem 16.04.2010 durch das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Reiseinformation gegenüber österreichischen und internationalen Touristen gesetzt?

Ø  Besteht ein „Krisenfahrplan“ betreffend Information und Kommunikation im Zusammenhang mit solchen oder ähnlichen Ereignissen?

Ø  Hat sich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Verbesserungen ergeben?

Ø  Hat sich in diesem Zusammenhang die Notwendigkeit von Verbesserungen ergeben?

Ø  Welche Koordinations- und Kommunikationsagenda wurde in diesem Zusammenhang mit anderen Bundesministerien erstellt?

Ø  Welches Bundesministerium leitete die Koordination und Kommunikation?

 

Oberste Priorität in der Luftfahrt ist die Sicherheit aller im Flugverkehr beteiligter Personen. Entsprechend sind Maßnahmen zu setzen, sobald Gründe vorliegen, die eine uneingeschränkte Gewährleistung dieser Sicherheitsstandards in Zweifel ziehen.


Auf der Homepage meines Ressorts findet man umfangreiche Informationen über die Rechte der Passagiere bei Nichtbeförderung, annullierten oder verspäteten Flügen. Darüber hinaus finden laufend Koordinierungssitzungen der jeweiligen nationalen Durchsetzungsstellen statt, die eine einheitliche europäische Vorgangsweise für die Passagiere sicher stellen sollen. Überdies sei angemerkt, dass ab dem 15. April 2010 in Absprache mit meinem Ressort ein permanenter Krisenstab in der Austro Control GmbH für den Fall erforderlicher Maßnahmen eingesetzt wurde. Dieser beinhaltete auch die Etablierung einer Kommunikationsschiene, um entsprechende Informationen an die betroffene Luftverkehrswirtschaft und die Öffentlichkeit rasch weiterzuleiten. Daneben gibt es einen regelmäßigen und permanenten Informationsaustausch zwischen allen beteiligten Einrichtungen und Organisationen zur Optimierung der Kommunikation und Zusammenarbeit.

 

Zu Frage 2:

Ø  Wie viele Anfragen hat es durch österreichische und internationale Touristen bzw. Reiseveranstalter und der heimischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft in diesem Zusammenhang gegeben?

 

Zum Stichtag 21. Mai 2010 gab es 138 Anfragen. Anfragen von Reiseveranstaltern bzw. der heimischen Tourismus- und Freizeitwirtschaft gab es bislang keine.

 

Zu Frage 3:

Ø  Wie wurden diese Anfragen bearbeitet?

 

Die Rechtsgrundlage für die Bearbeitung dieser Anfragen stellt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen dar. Aufgrund dieser Verordnung wurde eigens im BMVIT eine Stelle eingerichtet, welche über ein eigenes „Beschwerdetelefon“ und eine eigene „Beschwerde-E-Mailadresse“ verfügt. Alle Anfragen werden sowohl telefonisch als auch schriftlich entgegengenommen und bearbeitet. Als Hilfestellung hat das BMVIT überdies eine Empfehlung zur Vorgangsweise für Passagiere im Internet unter http://www.bmvit.gv.at/verkehr/luftfahrt/flugreisende/vulkan.html herausgegeben.

 

Zu Frage 4:

Ø  Wie viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie wurden bei der Bearbeitung dieser Anfragen eingesetzt und in welchem Zeitraum?

 

Zwei MitarbeiterInnen sind permanent für die Bearbeitung von Anfragen eingesetzt.

 

Zu Frage 7:

Ø  Welche Maßnahmen hat das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie im Zusammenhang mit der Umleitung des Personen- und Frachtverkehrs gesetzt?


In den Tagen der Luftraumsperre haben die Österreichischen Bundesbahnen kurzfristig ihre Kapazitäten im Fernverkehr um 30 Prozent aufgestockt. Durch Sonderzüge und Zusatzwaggons wurden u.a. 10.000 Sitzplätze mehr angeboten.