5100/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.06.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                        Wien, am       Juni 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0096-I/4/2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5188/J vom 27. April 2010 der Abgeordneten Mag. Roman Haider Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Ich freue mich über jeden demokratisch engagierten Bürger, jede engagierte Bürgerin und Mitarbeiter/in, die neben ihrer beruflichen Tätigkeit auch politisches Engagement zeigt. Es ist für die Qualität des politischen Systems bereichernd und sollte von allen Parteien unterstützt werden. Politisches Engagement ist essentiell für das Funktionieren unserer Demokratie.

 

Die angesprochene Mitarbeiterin war bereits früher als Bezirksrätin tätig. Im Übrigen darf es nicht sein, dass eine bestimmte berufliche Tätigkeit einem Verbot von politischem Engagement gleichkommt.

 

Ich möchte festhalten, dass die Aussage, dass die Anzahl der Mitarbeiter/innen meines Kabinetts das Kabinett meines Vorgängers „bei weitem“ übertrifft, falsch ist. Das Kabinett von VK Mag. Molterer umfasste 11 Referent/innen. Darüber hinaus darf in Erinnerung gerufen werden, dass das Kabinett von Bundesminister und Vizekanzler Gorbach 15 Referent/innen umfasste.


Selbstverständlich setzt ein solches Engagement eine klare Trennung zwischen den dienstlichen Verpflichtungen und den außerberuflichen Tätigkeiten voraus. Darauf wurde in diesem Fall auch geachtet.

 

Zu 1. - 4.:

Die Zuständigkeit der Mitarbeiterin im Kabinett umfasst folgende Agenden:

         - parlamentarische Angelegenheiten

         - Klima– und Umweltpolitik

         - Energiepolitik

         - Beschaffung und Infrastruktur

         - Gleichbehandlung

         - Liegenschaften

         - Interne Revision

         - Personalangelegenheiten

         - Vereine

 

Wenn diese Mitarbeiterin kommunalpolitisch tätig ist, tut sie dies außerhalb ihrer Dienstzeit.

 

Zu 5. - 21.:

Zu den Fragen nach Kosten, die dem Ressort aus der Tätigkeit erwachsen könnten, darf ich mitteilen, dass die Mitarbeiterin auf die Trennung zwischen ihrer Ressorttätigkeit und ihrer Tätigkeit als Bezirksrätin achtet. Die Mitarbeiterin verfügt über ein Diensthandy sowie über ein privates bzw. ein von dritter Seite zur Verfügung gestelltes Handy. Selbstverständlich wird auch kein Dienstwagen zur Verfügung gestellt.

 

Auch für die Nutzung von E-mail und Internet gilt für die Mitarbeiterin dieselbe Regelung wie für alle anderen Bediensteten des Bundesministeriums gemäß VO der Bundesregierung über die private Nutzung der Informations– und Kommunikationstechnik – Infrastruktur des Bundes durch Bedienstete des Bundes (BGBL. II Nr. 281/2009) gilt. Diese ist zulässig, sofern sie nicht einem geordneten Dienstbetrieb entgegensteht.

 

Zu 22. – 41.:

Alle Mitarbeiter/innen gehen ihren Aufgaben stets im Rahmen der Gesetze und den ihnen zugewiesenen Agenden nach. Im Übrigen lege ich Wert auf die Feststellung, dass Personalentscheidungen im Ressort ausschließlich nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen getroffen werden.


Zu 42.:

Abschließend lege ich nochmals Wert auf die Feststellung, dass auf die Trennung von dienstlichen Obliegenheiten und außerberuflichem politischen Engagement durch die Mitarbeiterin geachtet wurde. Die Frage nach Konsequenzen stellt sich daher nicht.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.