5127/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.06.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
NIKOLAUS BERLAKOVICH
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0071 -I 3/2010
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 28. JUNI 2010
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Kai Jan Krainer, Kolleginnen und
Kollegen vom 3. Mai 2010, Nr. 5208/J, betreffend Einkommen und
Steueraufkommen aus der Landwirtschaft
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen vom 3. Mai 2010, Nr. 5208/J, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 2:
Dem Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft ist keine derartige Studie bekannt.
Zu Frage 3:
Zwischen den Jahren 1988 (2,4 Mrd. €) bis 2009 (2,3 Mrd. €) errechnet sich ein ausgeglichener Trend des Unternehmensgewinnes der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (+0,8% oder +0,04% p.a.). Die Statistik Austria weist jährlich im Rahmen der land- und forstwirtschaftlichen Gesamtrechnung den Unternehmensgewinn als Maßzahl für das Arbeitsentgelt der Betriebsleiterin oder des Betriebsleiters (und der nicht entlohnten Familienarbeitskräfte) und des beim Betrieb verbleibenden Gewinnes des Sektors aus. Bereinigt man die Zeitreihe um die Inflation, so ist in dem beobachteten Zeitraum ein Rückgang auf 1,45 Mrd. € im Jahr 2009 (-36% oder 1,7% p.a. gegenüber 1988) festzustellen.
Das Faktoreinkommen misst die Entlohnung der Produktionsfaktoren Boden, Arbeit und Kapital ohne Berücksichtigung von Fremdkapitalkosten und bezahlten Arbeitnehmerentgelt. Es ist nominal von 1988 bis 2009 um 0,7% jährlich im Trend gestiegen.
Der in diesem Zeitraum von der LBG-Wirtschaftstreuhand bei den freiwillig buchführenden Betrieben erhobene Reinertrag je Betrieb war im Bundesmittel bis auf das Jahr 1990 negativ.
Zu Frage 4:
Zu Frage 5:
Diese Frage kann vom BMLFUW nicht beantwortet werden, da keine einzelbetrieblichen Informationen zu den Einheitswerten der Betriebe vorliegen.
Zu den Fragen 6 bis 10:
Fragen der Einkommensteuer liegen nicht in der Zuständigkeit des BMLFUW.
Zu Frage 11:
Der Gewinn aus land- und forstwirtschaftlichem Nebenerwerb ist grundsätzlich durch Einnahmen/Ausgaben Rechnung gesondert zu ermitteln. Die Verrechnung der vom Maschinenring vermittelten Agrar-Dienstleistungen zwischen den Bäuerinnen oder den Bauern erfolgt zu Selbstkosten gemäß den Richtwerten des Österreichischen Kuratoriums für Landtechnik und Landentwicklung (ÖKL).
Der Bundesminister: