5129/AB XXIV. GP
Eingelangt am 01.07.2010
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am Juli 2010
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0108-I/4/2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5333/J vom 12. Mai 2010 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Bescheinigungen über das Ausmaß der Behinderung, die vor dem 1. Jänner 2005 von der nach der alten Rechtslage zuständigen Stelle ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit auch nach dem 1. Jänner 2005 weiter.
Weiters wird angemerkt, dass seitens des Finanzressorts keine gesonderten Aufzeichnungen über Arbeitnehmerveranlagungen durch Menschen mit besonderen Bedürfnissen geführt werden.
Zu 2. bis 4.:
Nein, da die alten Bescheinigungen weiterhin gültig sind, gibt es keine Rückforderungsansprüche aufgrund der neuen Rechtslage.
Mit freundlichen Grüßen