5129/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                         Wien, am       Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0108-I/4/2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5333/J vom 12. Mai 2010 der Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Bescheinigungen über das Ausmaß der Behinderung, die vor dem 1. Jänner 2005 von der nach der alten Rechtslage zuständigen Stelle ausgestellt wurden, behalten ihre Gültigkeit auch nach dem 1. Jänner 2005 weiter.

 

Weiters wird angemerkt, dass seitens des Finanzressorts keine gesonderten Aufzeichnungen über Arbeitnehmerveranlagungen durch Menschen mit besonderen Bedürfnissen geführt werden.

 

Zu 2. bis 4.:

Nein, da die alten Bescheinigungen weiterhin gültig sind, gibt es keine Rückforderungsansprüche aufgrund der neuen Rechtslage.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.