5131/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung


 

 

 
NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0073 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 29. JUNI 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerhard Huber, Kolleginnen

und Kollegen vom 5. Mai 2010, Nr. 5219/J, betreffend

Bienenschäden durch gebeiztes Mais-Saatgut

 

 

 

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerhard Huber, Kolleginnen und Kollegen vom 5. Mai 2010, Nr. 5219/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu Frage 1:

 

Das von BMLFUW, AGES und diversen Bundesländern finanzierte Forschungsprojekt „MELISSA“ hat eine Laufzeit von zwei Jahren (2009 - 2010). Derzeit liegen dazu erst Zwischenberichte und keine Endergebnisse vor.


Zu den Fragen 2 bis 4:

 

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Österreich die EU-rechtliche Verpflichtung hat, den als Quarantäneschädling gelisteten Maiswurzelbohrer in isolierten Befallsgebieten auszurotten bzw. seine Verbreitung entlang der natürlichen Ausbreitungsgrenze einzudäm­men.

 

Österreichweit liegen mehr als 75% aller verfügbaren Ackerflächen innerhalb des Befalls­gebietes des Maiswurzelbohrers. Fruchtwechsel ist derzeit die wirksamste Bekämpfungs­methode und ist auch in der österreichischen Strategie zur Bekämpfung des Maiswurzel­bohrers als wichtigste Maßnahme festgeschrieben. Überall dort, wo Betriebsstrukturen oder Flächenverfügbarkeit einen Fruchtwechsel nur eingeschränkt zulassen, ist zur Verhinderung von Schäden eine insektizide Beizung des Maissaatgutes zur Bekämpfung des Maiswurzel­bohrers, wie oben ausgeführt, verbindlich notwendig.

 

Für die Zulassung wurden vom dafür zuständigen Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) nach eingehender Risikobewertung strenge Auflagen und Bedingungen vorgesehen, deren Einhaltung lückenlos sicherzustellen ist. Dazu wurden seitens des BAES auch gezielte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen auf Ebene der Inverkehrbringung der insektiziden Beizmittel und der Zertifizierung des gebeizten Saatguts hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Pflanzenschutzmittelgesetzes und Saatgutgesetzes in Österreich durchgeführt. Für die Anwendung, deren Überwachung und Vor-Ort-Kontrolle, insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aussaat entsprechend der strengen vorgegebenen Ausbringungsauflagen, ist das jeweilige Bundesland zuständig. Die beim BAES eingehenden Verdachtsfälle auf Bienenschäden werden derzeit untersucht.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

 

Im Wirtschaftsjahr 2009/2010 wurden beim BAES zur Zertifizierung (amtliche Anerkennung) nachstehende Mengen an Maissaatgut beantragt:

 

Wirkstoff für Beizung

Saatgutmenge in kg

Anzahl der Partien

Clothianidin

988.687

462

Imidacloprid

115.073

52

Thiamethoxam

62.846

231


Bei diesen Mengen handelt es sich um saatfertiges, in der gesamten EU verkehrsfähiges Saatgut. Der Verkehr mit Saatgut ist durch die EU-Saatgutverkehrsrichtlinien harmonisiert und erfolgt frei zwischen den Mitgliedstaaten. Die Gesamtmenge des in Österreich bzw. in einzelnen Bundesländern im Jahr 2010 ausgebrachten mit den genannten Wirkstoffen gebeizten Saatgutes ist nicht bekannt, da einerseits von den in Österreich zertifizierten Mengen Saatgut in andere Mitgliedstaaten der EU verbracht worden sein kann, andererseits im Zuge des freien Warenverkehrs im Binnenmarkt Saatgut aus anderen Mitgliedstaaten der EU in Österreich in den Verkehr gelangen und somit ausgebracht werden kann.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

 

Wie bereits in Beantwortung der Frage 1 ausgeführt, liegen zum Projekt MELISSA erst Zwischenberichte und keine Endergebnisse vor. Die Ursachen der Schäden an Bienen müssen zunächst vollständig untersucht und geklärt werden. In diesem Zusammenhang darf auch darauf hingewiesen werden, dass die Anwendung von Pflanzenschutzmitteln sowie deren Überwachung und Vor-Ort-Kontrolle im Kompetenzbereich der jeweiligen Bundesländer liegt.

 

Zu Frage 9:

 

Die österreichische Beizmittelstrategie wird auf Basis der Ergebnisse aus dem Forschungsprojekt MELISSA für das Jahr 2011 einer Evaluierung unterzogen.

 

Der Bundesminister: