5134/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0076-I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 29. JUNI 2010

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber,

Kolleginnen und Kollegen vom 10. Mai 2010, Nr. 5303/J, betreffend

Bienensterben durch Maisbeizmittel

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Kolleginnen und Kollegen vom 10. Mai 2010, Nr. 5303/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 3 und 13:

 

Grundsätzlich muss festgehalten werden, dass Österreich die EU-rechtliche Verpflichtung hat, den als Quarantäneschädling gelisteten Maiswurzelbohrer in isolierten Befallsgebieten auszurotten bzw. seine Verbreitung entlang der natürlichen Ausbreitungsgrenze ein­zudämmen. Österreichweit liegen mehr als 75% aller verfügbaren Ackerflächen innerhalb des Befallsgebietes des Maiswurzelbohrers. Fruchtwechsel ist derzeit die wirksamste Bekämpfungsmethode und ist auch in der österreichischen Strategie zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers als wichtigste Maßnahme festgeschrieben. Überall dort, wo Betriebs­strukturen oder Flächenverfügbarkeit einen Fruchtwechsel nur eingeschränkt zulassen, ist zur Verhinderung von Schäden eine insektizide Beizung des Maissaatgutes zur Bekämpfung des Maiswurzelbohrers, wie oben ausgeführt, verbindlich notwendig.

 

Das angesprochene Forschungsprojekt „MELISSA“ hat eine Laufzeit von zwei Jahren (2009 - 2010). Derzeit liegen dazu nur Zwischenberichte und keine Endergebnisse vor. Die Ursachen der Schäden an Bienen müssen zunächst vollständig untersucht und geklärt werden. Nach Vorliegen der Endergebnisse wird die österreichische Beizmittelstrategie evaluiert und allfällige notwendige Entscheidungen können in Folge auf wissenschaftlich abgesicherter Basis getroffen werden

 

Für die Anwendung, deren Überwachung und Vor-Ort-Kontrolle, insbesondere hinsichtlich der ordnungsgemäßen Aussaat entsprechend der strengen vorgegebenen Ausbringungsauflagen, ist das jeweilige Bundesland zuständig. Die beim BAES eingehenden Verdachtsfälle auf Bienenschäden werden derzeit untersucht.

 

Zu Frage 4:

 

In Österreich besteht keine gesetzliche Regelung, auftretende Völkerverluste zu erfassen und zu dokumentieren. Daher liegen keine offiziellen Zahlen über die letzten Jahre vor.

 

Zu Frage 5:

 

Es erfolgten 2009 an den Proben aus den Maisanbaugebieten entsprechende Rückstands­untersuchungen auf die folgenden insektiziden Wirkstoffe von Maisbeizmitteln: Clothianidin, Thiamethoxam, Imidacloprid, Fipronil und den Metaboliten Fipronil-sulfone. Zusätzlich erfolgte an Bienenproben eine Untersuchung auf das Vorkommen von Krankheitserregern und Parasiten. Die Ergebnisse der Untersuchungen wurden den betroffenen Imkern brieflich im Detail durch die AGES mitgeteilt.

 

Zu Frage 6:

 

Das Forschungsprojekt „MELISSA“ wurde mit einem Gesamtprojektvolumen (BMLFUW, AGES, div. Bundesländer) in der Höhe von € 374.798,08 genehmigt. Das Projekt ist mit einer Laufzeit vom 1.3.2009 bis 31.12.2010 angesetzt.

 

Der erste Zwischenbericht vom November 2009 ist in der Forschungsdatenbank des BMLFUW unter http://www.dafne.at öffentlich zugänglich.

Im diesem Zusammenhang wird auch auf die Österreichische Beizmittelstrategie 2009/2010 der AGES verwiesen.

 

Zu Frage 7:

 

Die Ergebnisse aus dem Projekt „Maßnahmen zur Förderung der Bienengesundheit – Klärung von Bienenverlusten mit unbekannter Ursache“ sind auf der AGES-Website abrufbar: http://www.ages.at.

 

Zu Frage 8:

 

In der AGES werden pro Jahr ca. 100 Honigproben auf Pflanzenschutzmittelrückstände untersucht. In den letzten Jahren war bei Honig keine Beanstandung auf Grund von in der landwirtschaftlichen Produktion angewendeten Pflanzenschutzmitteln zu verzeichnen. Hinsichtlich Untersuchungen zu toten Bienen wird auf die Beantwortung zur Frage 9 verwiesen.

 

Zu Frage 9:

 

Entsprechende Daten sind aus dem Abschlussbericht des Projektes „Maßnahmen zur Förderung der Bienengesundheit – Klärung von Bienenverlusten mit unbekannter Ursache“ auf der AGES-Website unter http://www.ages.at sowie aus dem Zwischenbericht zum Projekt MELISSA unter http://www.dafne.at öffentlich zugänglich.

 

Zu Frage 10:

 

In der Risikobewertung werden Sicherheitsfaktoren berechnet, die die Toxizität für Bienen und Expositionen in Relation setzen. Die Risikoabschätzung erfolgt auf Basis von Beobachtungen in (Halb)Freilandversuchen. Zur Erweiterung der bestehenden Risikobewertung gibt es die Empfehlung des 10th International Symposium der ICP-BR Bee Protection Group „Hazards of pesticides to bees“. Diese Empfehlung ist auf der Homepage des deutschen Julius Kühn-Intstituts abrufbar: http://www.jki.bund.de.

 

Zu Frage 11:

 

Ja, diese werden auch im Rahmen des Forschungsprojekts „MELISSA“ angewendet.

 


Zu Frage 12:

 

Die Empfehlungen des 10th International Symposium der ICP-BR Bee Protection Group „Hazards of pesticides to bees“ werden im Zuge der derzeit laufenden Überarbeitung der relevanten Richtlinien und Leitliniendokumente der EU berücksichtigt. Wie die Bewertung möglicher subletaler Effekte auf EU-Ebene in Zukunft erfolgen wird, kann erst nach Fertigstellung der genannten Leitdokumente gesagt werden. Im nationalen Zulassungs­verfahren werden diese Empfehlungen bei aktuellen Bewertungen systemischer Beizmittel bereits berücksichtigt.

 

Der Bundesminister: