5135/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Frauen und Öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die  Abgeordneten zum Nationalrat Mag.a Schwentner, Freundinnen und Freunde haben am 4. Mai 2010 unter  der Nr. 5212/J an mich eine schriftliche parlamentari­sche Anfrage betreffend Förderung und Unterstützung von Migrantinnen gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 7:

Ø  Was unternehmen Sie, um die Unabhängigkeit von Migrantinnen zu fördern?

Ø  Welche Maßnahmen zur Förderung und Unterstützung von Migrantinnen setzen Sie?

Wirtschaftliche Unabhängigkeit ist eine wichtige Grundlage für eine selbstbestimmte Lebensführung und soziale Handlungsfähigkeit, das zeigen nicht zuletzt die Daten des neuesten  Frauenberichts.  Als  Grundlage hierfür sind Sprachkompetenz und das Wissen über Rechte eine wesentliche Basis. Deshalb fördere ich im Rah­men meines Budgets unter  anderem Frauenprojekte,  die Migrantinnen Bildung und Beratung anbieten, durch die ihnen  die Teilnahme  am gesellschaftlichen Leben in Öster­reich erleichtert wird,  indem sie  Maßnahmen zur Verbesserung der Lebenssituation von Frauen  mit Migrationshintergrund  setzen.  Darunter fallen beispielsweise Empowerment,  Beratung für den beruflichen Ein-, Auf- und Wiedereinstieg sowie berufliche  Höherqualifizierung,  Bildung  und Qualifikation, insbesondere hinsichtlich neuer  Technologien.  Weitere  Schwerpunktbereiche bilden die Beratung von Migrantinnen  in  schwierigen  sozialen Lebensumständen, wie Gewalterfahrung und/oder  kultureller Entwurzelung, sowie die Information zu sozialen, rechtlichen und familiären Fragen und Gesundheitsprävention.


Um ein Zeichen gegen die Politik des gegeneinander Aufhetzens zu setzen, habe ich im März eine Dialogtour gestartet, die mich durch die Bundesländer führt. Es geht mir darum, Vorbildprojekte für ein besseres Zusammenleben kennenzulernen und den Dialog  zwischen MigrantInnen und ÖsterreicherInnen zu fördern. Diese Projekte möchte ich in ganz Österreich weitertragen, damit das, was gut funktioniert auch in anderen Bundesländern umgesetzt werden kann.

Zu Frage 2:

Ø  Weshalb  haben  Sie  trotz ausreichender budgetärer Mittel noch immer keine För­derung  für eine Notwohnung für von Zwangsverheiratung bedrohten Frauen und Mädchen vergeben?

Die Forderung nach einer Notwohnung ist im Regierungsprogramm verankert und ich habe in  meinem Bereich deshalb auch budgetär dafür vorgesorgt. Da es sich bei einer  derartigen  Einrichtung um eine Opferschutzeinrichtung für Frauen und Mächen handelt, halte ich es für sinnvoll, diese analog zu den anderen, in § 25 Sicher­heitspolizeigesetz  (SPG) verankerten, Opferschutzeinrichtungen einzurichten. Ich habe auch bereits Gespräche mit der Bundesministerin für Inneres und der Staats­sekretärin im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend bezüglich der notwendigen Kofinanzierung geführt. Leider konnte noch keine Einigung über eine gemeinsame  Umsetzung des Projektes und anteilige Finanzierung durch die betei­ligten Ressorts erzielt werden.

Zu Frage 3:

Ø  Wie hoch sind die budgetären Mittel, die Sie für die Dialogtour für ein besseres Zusammenleben  zwischen  ÖsterreicherInnen und MigrantInnen eingeplant ha­ben?

Die  allfällig  anfallenden Kosten werden aus dem Budgetansatz 1/10018 bedeckt. Vom  Beginn  der Dialogtour im März 2010 bis zum Zeitpunkt der Anfragebeantwor­tung wurden für die Dialogtour 4.234,- für Informationstätigkeiten ausgegeben.

Zu Frage 4:

Ø  Was unternehmen Sie, um Migrantinnen ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu ermöglichen?


Mit 1. Jänner 2010 wurde im § 27 Abs. 1 NAG für Familienangehörige mit Niederlas­sungsbewilligung bereits ein eigenständiges Niederlassungsrecht für  den  Fall, dass die Voraussetzungen für den Familiennachzug nicht mehr vorliegen, verankert.

Die Verbesserung der Situation von Migrantinnen ist mir auch weiterhin ein sehr wichtiges Anliegen.

Zu Frage 5:

Ø  Teilen  Sie  die  Meinung  der  Justizministerin Claudia Bandion-Ortner, dass es be­reits  jetzt strafbar ist, wenn ein Mann eine Frau gegen ihren Willen zur Vollver­schleierung zwingt, weil es sich dabei um Nötigung handelt?

Ja, bei Vorliegen der tatbildmäßigen Voraussetzungen handelt  es sich meiner An­sicht nach um eine nach § 105 oder § 106 StGB strafbare Nötigung.

Weiters weise ich auf den neuen Tatbestand Fortgesetzte Gewaltausübung“, § 107b StGB (in Kraft sein 1. Juni 2009) hin. Wenn der Täter  durch die Tat eine umfassen­de  Kontrolle  des Verhaltens der verletzten Person herstellt oder eine erhebliche Ein­schränkung der autonomen Lebensführung der verletzten  Person bewirkt“  erhöht dies die Strafdrohung. Ohne der Entscheidung der Gerichte vorgreifen zu wollen sind Konstellationen  denkbar,  unter  denen diese Gesetzesbestimmung zur Anwendung kommen kann.

Zu Frage 6:

Ø  Treten  Sie mit Ihrem Vorstoß für ein Burka-Verbot für eine Verschärfung der der­zeitigen gesetzlichen Regelung betreffend das Vermummungsverbot ein?

Die  Selbstbestimmung  und  die  Durchsetzung der Frauenrechte haben für mich  oberste Priorität. Ich habe in diesem Sinne auch dafür zu sorgen, dass die in der UN­Konvention zur Beseitigung  jeder  Form  der Diskriminierung der Frau verankerten Rechte durchgesetzt werden. Darin ist unter anderem auch festgelegt, dass Bräuche und Praktiken, die Frauen diskriminieren, mit allen geeigneten Mitteln zu beseitigen sind.

Ich  bin  daher  dafür,  dass  wir über  ein Burka-Verbot in Österreich breit diskutieren. Die  Diskussion  um  ein  mögliches Verbot einer Burka ist die Chance, darüber zu reden, dass Frauen in unserem Land benachteiligt sind.