5137/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2010
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

      Alois Stöger diplô

      Bundesminister

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMG-11001/0150-I/5/2010

Wien, am 30. Juni 2010

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 5417/J der Abgeordneten Grosz, Schenk, Kolleginnen und Kollegen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4 und 6 bis 8:

Im Zeitraum 1. Jänner 2009 bis einschließlich 1. Juni 2010 wurden für 8 Referentinnen bzw. Referenten meines Büros insgesamt € 3.500,-- an Belohnungen und Leistungsprämien ausbezahlt, wobei die Obergrenze mit 500,-- limitiert war.

Die Belohnungen wurden  im Rahmen der ressortüblichen Rahmenbedingungen als Anerkennung für besondere Verdienste, in Fällen der Erreichung vereinbarter Ziele oder anhand anderer individuell vereinbarter Leistungsparameter zuerkannt.

Hinsichtlich Frage 4 verweise ich auf meine Beantwortung der parlamentarischen Anfrage 249/J vom 12. Jänner 2009 und darf dazu ergänzend festhalten, dass im restlichen Zeitraum des Jahres 2008 für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministerbüros keine Belohnungen und Leistungsprämien ausbezahlt wurden.

 

In meinem Ressort gelangten Belohnungen nach Maßgabe des § 19 Gehaltsgesetz 1956 bzw. des § 22 Vertragsbedienstetengesetz 1948 zur Auszahlung; die weitere Gewährung von Belohnungen richtet sich nach den Möglichkeiten dieser gesetzlichen Bestimmungen.

 

 

Frage 5:

Die durchschnittliche Entlohnung richtet sich nach der Bewertung der Arbeitsplätze, wobei folgende Arbeitsplätze vorgesehen sind:

Kabinettschef v 1/5; Pressesprecher/in, Fachreferent/inn/en v 1/3.