5139/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                            Wien, am      Juli 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0098-I/4/2010

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5209/J vom 3. Mai 2010 der Abgeordneten Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1. - 2.:

Eine Vorlage an den Nationalrat erfolgte nicht, weil sich die Studie nicht mit dem Einheitswertsystem in seiner Gesamtheit befasst und daher keine abschließenden Schlüsse für die Einheitsbewertung gezogen werden können. Darüber hinaus besteht auch keine gesetzliche Verpflichtung zur Vorlage der Studie. Die Kosten der Studie betrugen 45.600,-- Euro.

 

Zu 3.:

Die nachfolgende Tabelle zeigt das zu versteuernde Einkommen, die Abgabenschuld an Einkommensteuer und den Produktionswert (ESVG 95, Daten ab dem Jahr 1995 verfügbar) jener Fälle mit alleinigen und schwerpunktmäßigen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft:


 

 

Jahr

Zu versteuerndes Einkommen in Mio. Euro

Einkommensteuer in Mio. Euro

Produktionswert des landwirtschaftlichen Wirtschaftsbereiches in Mio. Euro *

1989

107

22

-

1990

125

26

-

1991

104

22

-

1992

90

19

-

1993

72

15

-

1994

76

17

-

1995

86

19

5.953

1996

95

21

5.875

1997

94

22

5.834

1998

102

23

5.596

1999

114

28

5.554

2000

104

24

5.635

2001

138

31

5.977

2002

142

32

5.789

2003

159

37

5.760

2004

133

30

5.913

2005

125

32

5.468

2006

141

35

5.696

2007

194

50

6.379

 

* zu Herstellungspreisen

 

Zu 4.:

Die Entwicklung der öffentlichen Zuwendungen seit 1989 ist der folgenden Tabelle zu entnehmen. Die Zahlen wurden dem Grünen Bericht entnommen bzw. stimmen mit der Systematik des Grünen Berichts überein.

 

Zu 5.-8a.:

Die Anzahl der land- und forstwirtschaftlichen Betriebe in Österreich laut Grünem Bericht wird vom Lebensministerium erhoben. Diese Zahlen stammen direkt von der zuständigen Sozialversicherungsanstalt. Eine betriebsbezogene Einheitswertstatistik ist aufgrund des Systems der Individualbesteuerung nicht erstellbar. Außerdem erfasst die Finanzverwaltung nur jene natürlichen Personen die Einkommen über der Besteuerungsgrenze erzielen.

 

Aufgrund des Aufbaus und der Logik des Steuersystems ist auch eine Aufschlüsselung des Einkommensteueraufkommens nach Einkunftsarten nicht möglich. Das Einkommen im steuerrechtlichen Sinn setzt sich aus verschiedenen Einkunftsarten zusammen. Die Summe der sieben Einkunftsarten nach Abzug von weiteren Positionen (im Gesetz definiert) wird nach dem Tarif besteuert (derzeitige Freigrenze 11.000 Euro). Aus diesem Grund kann die Steuer auf die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft nicht isoliert betrachtet werden, wenn auch andere Einkünfte vorliegen. Die Frage, wie viel Einkommensteuer aufgrund der land- und forstwirtschaftlichen Einkünfte ohne Erwerbseinkommen bezahlt wurde, kann daher nicht beantwortet werden.

 

Zu 9.:

Das im Grünen Bericht angegebene Einkommensteueraufkommen aus dem Agrarsektor stellt eine Schätzung auf Basis der Daten aus der Einkommensteuerstatistik dar (Position: Veranlagte Einkommensteuer bei Personen mit alleinigen und schwerpunktmäßigen Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft).


Zu 10.:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da das Abgabeninformationssystem nicht mit der Transparenzdatenbank verknüpft ist. Die Transparenzdatenbank stellt die Förderung von Betrieben dar. Bei der Besteuerung von natürlichen Personen wird nicht die Gesellschaft, sondern die Person besteuert. Daher können beide Datenbanken nicht verknüpft werden.

 

Zu 11.:

Bei den Maschinenringen sind aus steuerlicher Sicht folgende drei Sachverhalts-konstellationen zu unterscheiden:

 

1. Der Landwirt ist dauernd beim Maschinenring angestellt. Es liegen immer Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vor; diese sind normal lohnsteuerpflichtig.

 

2. Der Maschinenring (z.B. eine Genossenschaft) erbringt Leistungen gegenüber Nichtland-wirten (z.B. Gemeinde). Für die Erbringung der Arbeitsleistung bezieht der Landwirt Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vom Maschinenring. Für die Vermietung des Arbeitsgerätes erhält der Landwirt ebenfalls ein Entgelt. Diese stellt beim Landwirt eine Nebentätigkeit dar und ist steuerpflichtig.

 

3. Der Maschinenring erbringt Leistungen gegenüber anderen Landwirten (bäuerliche Nachbarschaftshilfe). Der Maschinenring tritt nur als Vermittler auf. Verrechnet der Landwirt diese Leistung nur auf Basis der österreichischen Kuratorium für Landtechnik-Sätze, wird die Arbeitsleistung nicht abgegolten; im gleichen Zuge können die österreichischen Kuratorium für Landtechnik-Sätze auch als Betriebsausgaben abgezogen werden. Steuerlich ergeben sich daher keine Einkünfte. Dies ist aber nur zulässig, wenn die bäuerliche Nachbarschaftshilfe dem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb untergeordnet ist. Ist dies nicht der Fall, ist sie normal steuerpflichtig. Wird die Arbeitsleistung mitverrechnet, ist die volle Einnahme im Rahmen einer landwirtschaftlichen Nebentätigkeit steuerlich zu erfassen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Josef Pröll eh.