5141/AB XXIV. GP

Eingelangt am 02.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2200/0052-II/2/b/2010

Wien, am     . Juli 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben am 3. Mai 2010 unter der Zahl 5210/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schusswaffengebrauch von ExekutivbeamtInnen im Sinne der Waffen-gebrauchsbestimmungen am 28.04.2010 in Laakirchen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 5, 8 bis 16 und 21:

Die Klärung dieser Fragen ist Gegenstand gerichtlicher Erhebungen, weshalb von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 6:

Ja.


Zu Frage 7:

Interne Vorschriften, dass bereits bei einer Gefahrenerforschung ausdrücklich mehrere Streifenbesatzungen einzusetzen bzw. von der Leitstelle zu entsenden sind, gibt es nicht.

 

Zu Frage 17:

Ja.

 

Zu Frage 18:

Diese Verhaltenssituationen werden regelmäßig in die im Rahmen von Trainingstagen durchgeführten Einsatztechnik- und Einsatztaktikausbildungen eingebunden, an denen jeder Beamte teilzunehmen hat.

 

Zu Frage 19:

Aus abgeschlossenen Verfahren und Einsatzevaluierungen gewonnene Erkenntnisse fließen regelmäßig in die Fortbildungsmaßnahmen, u.a. die Erarbeitung der Jahresschwerpunkte des Einsatztrainings, sowie die Fortbildungstage der Landespolizeikommanden ein.

 

Zu Frage 20:

Die erforderliche Unterstützung der betroffenen Beamten war und ist sichergestellt. Zur posttraumatischen Aufarbeitung kann auch auf externe Ressourcen zugegriffen werden.