5141/AB XXIV. GP
Eingelangt am 02.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2200/0052-II/2/b/2010
Wien, am . Juli 2010
Der Abgeordnete zum Nationalrat Hannes Fazekas, Genossinnen und Genossen haben am 3. Mai 2010 unter der Zahl 5210/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Schusswaffengebrauch von ExekutivbeamtInnen im Sinne der Waffen-gebrauchsbestimmungen am 28.04.2010 in Laakirchen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5, 8 bis 16 und 21:
Die Klärung dieser Fragen ist Gegenstand gerichtlicher Erhebungen, weshalb von einer Beantwortung Abstand genommen werden muss.
Zu Frage 6:
Ja.
Zu Frage 7:
Interne Vorschriften, dass bereits bei einer Gefahrenerforschung ausdrücklich mehrere Streifenbesatzungen einzusetzen bzw. von der Leitstelle zu entsenden sind, gibt es nicht.
Zu Frage 17:
Ja.
Zu Frage 18:
Diese Verhaltenssituationen werden regelmäßig in die im Rahmen von Trainingstagen durchgeführten Einsatztechnik- und Einsatztaktikausbildungen eingebunden, an denen jeder Beamte teilzunehmen hat.
Zu Frage 19:
Aus abgeschlossenen Verfahren und Einsatzevaluierungen gewonnene Erkenntnisse fließen regelmäßig in die Fortbildungsmaßnahmen, u.a. die Erarbeitung der Jahresschwerpunkte des Einsatztrainings, sowie die Fortbildungstage der Landespolizeikommanden ein.
Zu Frage 20:
Die erforderliche Unterstützung der betroffenen Beamten war und ist sichergestellt. Zur posttraumatischen Aufarbeitung kann auch auf externe Ressourcen zugegriffen werden.