5191/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0128-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 5241/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Rainer Widmann, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „das Geschehen rund um die Causa Meinl Bank/MEL (Atrium)“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Ich ersuche zunächst um Verständnis dafür, dass die Beantwortung der in der Anfrage aufgeworfenen Fragen derzeit nur sehr eingeschränkt möglich ist, weil sie sich auf Inhalte und Ermittlungsschritte eines anhängigen und gemäß § 12 StPO nicht öffentlichen Ermittlungsverfahrens beziehen und daher von Gesetz wegen zu beachten ist, inwieweit durch ihre Beantwortung Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und der Erfolg der laufenden Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 1:

Derzeit sind zwei Sachverständige mit der Befundaufnahme und Gutachtens­erstattung beauftragt. Da äußerst umfangreiche Datenmengen zu bearbeiten und komplexe Fragestellungen zu behandeln sind, wird die Fertigstellung der Gutachten einige Zeit in Anspruch nehmen. Eine Prognose über die nächsten Verfahrensschritte, die auch vom Ergebnis der Gutachten abhängen werden, kann ich daher nicht abgeben.

Zu 2 bis 7:

Nach den mir zur Verfügung stehenden Informationen liegen der Staatsanwaltschaft Wien die in diesen Fragen angesprochenen Verträge nicht vor.

Zu 8 bis 11:

Die Staatsanwaltschaft Wien erlangte durch Medienberichte Kenntnis von der Umstrukturierung der „Meinl European Land“ (MEL) und ersuchte sodann die Österreichische Nationalbank und die Österreichische Finanzmarktaufsicht um Übermittlung diesbezüglicher Prüfberichte bzw. Unterlagen.

Zu 12:

Die wesentlichen Protokolle und Beschlüsse des MEL-Board liegen der Staatsanwaltschaft Wien vor.

Zu 13 und 14:

Diese Frage ist unter anderem Gegenstand des in Auftrag gegebenen Sachverständigengutachtens.

Zu 15 bis 25 und 28:

Eine Beantwortung dieser Fragen ist mir aus den bereits einleitend dargestellten Gründen derzeit nicht möglich.

Zu 26 und 27:

Ich ersuche um Verständnis, dass ich zu hypothetischen Sachverhalten keine Stellung nehme.

Zu 29:

Eine solche Anzeige liegt nicht vor.

Zu 30:

Nach den mir vorliegenden Informationen wurden bislang keine Ermittlungen in diese Richtung getätigt, weil es keine Hinweise auf die in der Frage angesprochenen Sonderrechte gab.

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)