5194/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0131-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                                       W i e n

 

zur Zahl 5260/J-NR/2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Rupert Doppler und Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Neubau der Justizanstalt und die Sanierung des Landesgerichtes in Salzburg“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1, 4, 8 und 9:

Mit dem Bau wird voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2012 nach Abschluss des Architektenwettbewerbs, der Planung und des Baubewilligungsverfahrens begonnen. Die Fertigstellung soll bis zum Jahresende 2014 erfolgen.


Im Anschluss daran kann mit der Generalsanierung des Altgebäudes begonnen werden, die mit Ende des Jahres 2016 abgeschlossen sein sollte. Eine parallele Abwicklung vom Neubau der Justizanstalt und Sanierung des Landesgerichts ist nicht möglich, da auf Grund der räumlichen Situation vor Ort ein ordnungsgemäßer Dienstbetrieb in der Justizanstalt bei Arbeiten am Landesgerichtsgebäude nicht gewährleistet werden kann. Nach Schätzung der Bundesimmobiliengesellschaft sind für die Generalsanierung des Altgebäudes rund 16 Mio. Euro zu veranschlagen.

Zu 2 und 3:

Nachdem die Entscheidung für eine geeignet erscheinende Bauliegenschaft gefallen ist, wird nun der Wettbewerb der Architekten in die Wege geleitet. Baupläne liegen daher noch nicht vor. Es können in diesem Stadium auch keine präzisen Kostenschätzungen vorgenommen werden. Auf Basis von Erfahrungswerten bei vergleichbaren Bauprojekten im Justizanstaltenbereich wird derzeit von Errichtungskosten in der Höhe von etwa 31 bis 34 Mio. Euro netto ausgegangen.

Zu 5:

Das Grundstück wird vom Bund nicht erworben; es wird ein Mietverhältnis mit der Bundesimmobiliengesellschaft eingegangen.

Zu 6:

Für die neue Justizanstalt sind 210 Haftplätze vorgesehen, dies entspricht der Kapazität der alten Justizanstalt.

Zu 7:

Bei der neu zu errichtenden Justizanstalt Salzburg wird es sich (wie bisher) um eine Justizanstalt in der Funktion eines gerichtlichen Gefangenenhauses handeln. Es werden daher in erster Linie Untersuchungshaften und Strafhaften bis 18 Monate vollzogen werden.

. Juli 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)