5195/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0083-I/4/2010

Wien, am 1. Juli 2010

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 unter der Nr. 5253/J an mich eine schriftliche parlamentarische An­frage betreffend Verhandlungsmandate innerhalb der Bundesregierung gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Vorab ist grundsätzlich zu bemerken, dass es sich bei den im Regierungsprogramm für die XXIV. GP erwähnten Vorhaben im Bereich der Verwaltungsreform, die sich auch teilweise auf das Schulwesen und die Schulverwaltung beziehen, um Projekte der Bundesregierung bzw. der darin vertretenen Regierungsparteien handelt, die zum größten Teil nur durch den Bundesgesetzgeber bzw. sogar den Bundesverfas­sungsgesetzgeber verwirklicht werden können. Im Rahmen des verfassungsgemä­ßen Gesetzgebungsverfahrens werden die Länderinteressen durch den Bundesrat (Art. 44 Abs. 2 B-VG) vertreten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind Verhandlun­gen mit den Vollziehungsorganen der Länder (Landesregierungen, Landeshauptleute - Art. 101 B-VG) nicht Teil dieses Verfahrens. Der Nationalrat hat sich mit der Materie durch die Einsetzung und die Tätigkeit eines Unterausschusses des Verfassungsaus­schusses bereits beschäftigt, in dem die Frau Bundesministerin – in Übereinstim­mung mit den im Rahmen der Bundesregierung akkordierten Ergebnissen der Ar­beitsgruppe Konsolidierung – auch ihren Standpunkt vertreten hat.

 

Zu Frage 1:

Ø Wer ist seitens der Bundesregierung für die Verhandlung mit den Bundesländern zur Umsetzung der Positionen der Bundesregierung zur Schulverwaltung zustän­dig?

 

Die Angelegenheiten der Verwaltungsreform im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Erar­beitung von Konsolidierungsmaßnahmen werden unter Vorsitz des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers von den beiden Staatssekretären im Bundesministerium für Fi­nanzen wahrgenommen. Diese nehmen auch regelmäßig an jenen Koordinierungs­gesprächen teil, die auch seitens der Länder, der kommunalen Verbände, des Rech­nungshofes und der eingeladenen Experten beschickt werden.

 

Zu den Fragen 2 und 3:

Ø Hat(Haben) diese Person(en) bereits Verhandlungen mit den Bundesländern zur Umsetzung der Positionen der Bundesregierung zur Schulverwaltung aufgenom­men? Wann?

Ø Falls nein, warum nicht?

 

In dem oben angeführten Rahmen der Verwaltungsreforminitiative gab es bereits mehrere Gesprächsrunden, an denen auch Vertreter der Bundesländer teilgenom­men haben.

 

Zu Frage 4:

Ø Falls nein, bis wann ist von dieser(diesen) Person(en) zu erwarten, dass Verhand­lungen mit den Bundesländern zur Umsetzung der Positionen der Bundesregie­rung zur Schulverwaltung aufgenommen werden?

 

Wie bereits ausgeführt, sind diese Gespräche im Gang.

 

Mit freundlichen Grüßen