5195/AB XXIV. GP
Eingelangt am 05.07.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0083-I/4/2010 |
Wien, am 1. Juli 2010 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Rosenkranz, Kolleginnen und Kollegen haben am 5. Mai 2010 unter der Nr. 5253/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Verhandlungsmandate innerhalb der Bundesregierung gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Vorab ist grundsätzlich zu bemerken, dass es sich bei den im Regierungsprogramm für die XXIV. GP erwähnten Vorhaben im Bereich der Verwaltungsreform, die sich auch teilweise auf das Schulwesen und die Schulverwaltung beziehen, um Projekte der Bundesregierung bzw. der darin vertretenen Regierungsparteien handelt, die zum größten Teil nur durch den Bundesgesetzgeber bzw. sogar den Bundesverfassungsgesetzgeber verwirklicht werden können. Im Rahmen des verfassungsgemäßen Gesetzgebungsverfahrens werden die Länderinteressen durch den Bundesrat (Art. 44 Abs. 2 B-VG) vertreten. Aus verfassungsrechtlicher Sicht sind Verhandlungen mit den Vollziehungsorganen der Länder (Landesregierungen, Landeshauptleute - Art. 101 B-VG) nicht Teil dieses Verfahrens. Der Nationalrat hat sich mit der Materie durch die Einsetzung und die Tätigkeit eines Unterausschusses des Verfassungsausschusses bereits beschäftigt, in dem die Frau Bundesministerin – in Übereinstimmung mit den im Rahmen der Bundesregierung akkordierten Ergebnissen der Arbeitsgruppe Konsolidierung – auch ihren Standpunkt vertreten hat.
Zu Frage 1:
Ø Wer ist seitens der Bundesregierung für die Verhandlung mit den Bundesländern zur Umsetzung der Positionen der Bundesregierung zur Schulverwaltung zuständig?
Die Angelegenheiten der Verwaltungsreform im Rahmen der Arbeitsgruppe zur Erarbeitung von Konsolidierungsmaßnahmen werden unter Vorsitz des Bundeskanzlers und des Vizekanzlers von den beiden Staatssekretären im Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen. Diese nehmen auch regelmäßig an jenen Koordinierungsgesprächen teil, die auch seitens der Länder, der kommunalen Verbände, des Rechnungshofes und der eingeladenen Experten beschickt werden.
Zu den Fragen 2 und 3:
Ø Hat(Haben) diese Person(en) bereits Verhandlungen mit den Bundesländern zur Umsetzung der Positionen der Bundesregierung zur Schulverwaltung aufgenommen? Wann?
Ø Falls nein, warum nicht?
In dem oben angeführten Rahmen der Verwaltungsreforminitiative gab es bereits mehrere Gesprächsrunden, an denen auch Vertreter der Bundesländer teilgenommen haben.
Zu Frage 4:
Ø Falls nein, bis wann ist von dieser(diesen) Person(en) zu erwarten, dass Verhandlungen mit den Bundesländern zur Umsetzung der Positionen der Bundesregierung zur Schulverwaltung aufgenommen werden?
Wie bereits ausgeführt, sind diese Gespräche im Gang.
Mit freundlichen Grüßen