5196/AB XXIV. GP

Eingelangt am 05.07.2010
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

GZ. BMVIT-9.500/0008-I/PR3/2010    

DVR:0000175

 
 


An die

Präsidentin des Nationalrats

Mag.a  Barbara PRAMMER

Parlament

1017    W i e n

 

Wien, am     . Juli 2010

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 5. Mai 2010 unter der Nr. 5266/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH gerichtet.

 

Zu den Fragen :

Ø  Wer sind die zwei Vorstandsmitglieder der Austro Control Österreichische Gesellschaft für Zivilluftfahrt mbH, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen von € 287.300 bezogen haben und wie teilt sich dieses Einkommen auf die beiden Vorstände auf?

Ø  Wie hoch war jeweils das monatliche Gehalt der beiden Vorstände?

Ø  Wie hoch waren jeweils Bonuszahlungen und sonstige Zulagen der beiden Vorstände?

Ø  Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge der Vorstände im o.a. Betrag nicht inkludiert       sein, in welcher Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt bzw. jeweils in genauer Höhe?

Ø  Nach welchen Kriterien werden bei der Austro Control Bonuszahlungen ausbezahlt?

Ø  Wie viele Mitarbeiter der Austro Control erhalten pro Jahr im Durchschnitt Bonuszahlungen und wie viele Mitarbeiter waren es konkret im Jahr 2008?

Ø  Aus welchem Jahr stammen jeweils die Dienstverträge mit enthaltener Gehaltsvereinbarung der beiden Vorstände?

Ø  Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?

Ø  Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?

Ø  Wenn ja, in welche Richtung, respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese Anpassungen?

Ø  Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer gerechtfertigt werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?

Ø  Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zu Grunde?

Ø  Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?


Ø  Wenn ja, in welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

Ø  Wenn ja, in welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?

Ø  Wenn nein, warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?

 

Eingangs darf ich anmerken, dass wie schon im „Allgemeinen Einkommensbericht 2008“ (2009/1) angeführt, der Rechnungshof klargestellt hat, dass Angaben in denen Personen namentlich und unter Angabe ihrer aus öffentlicher Hand bezahlten und über einem Grenzbetrag liegenden Bezug genannt werden, aufgrund der Rechtssprechung der Höchstgerichte (Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes, KR 1/00-33, KR 3/00-33 und KR 4/00-33 und Beschluss des Obersten Gerichtshofes zu 9 Ob A 77/03v) nicht zu treffen sind, weil die namentliche Offenlegung und auch die Beschaffung dieser Daten den unmittelbar anwendbaren Bestimmungen der Datenschutz-Richtlinie entgegenstehen.

Auch ist die Austro Control GmbH eine eigenständige Gesellschaft, der Personalaufwand für einzelne MitarbeiterInnen des Unternehmens ist nicht im Detail Dritten gegenüber offengelegt. Darüber hinaus muss festgehalten werden, dass in der in Ihrer Anfrage angeführten Summe auch Abfertigungen und sonstige Zahlungen im Zusammenhang mit der Beendigung des Dienstverhältnisses eines Vorstandes enthalten sind und diese somit keineswegs ein Durchschnittseinkommen der Vorstände darstellt.

Die von Ihnen angesprochenen Geschäftsführerverträge stammen aus dem Jahr 2003. Die Gehaltsbemessung erfolgte in Anlehnung an bereits geschlossene Verträge und wurde mit 1,5% p.a.  valorisiert.

Die angesprochenen Bonuszahlungen betreffend, wird festgehalten, dass es sich dabei um leistungs- und erfolgsabhängige variable Gehaltsbestandteile handelt. Die Kriterien für deren Gewährung legt das Präsidium des Aufsichtsrates jährlich im Vorhinein fest. Das Ausmaß der Zielerreichung und die Zuerkennung der variablen Gehaltsbestandteile obliegen ebenfalls dem Präsidium des Aufsichtsrates.

Führungskräfte und Experten erhalten variable Gehaltsbestandteile aufgrund einzelvertraglicher Regelung. Alle anderen Mitarbeiterinnen erhalten gegebenenfalls Bonuszahlungen aufgrund kollektivvertraglicher Regelung bzw. aufgrund von Betriebsvereinbarungen.