5199/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2010
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

Anfragebeantwortung

 

 

NIKOLAUS BERLAKOVICH        

Bundesminister

 

 

 

An die                                                                                                Zl. LE.4.2.4/0077 -I 3/2010

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                         Wien, am 5. Juli 2010

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Gerald Grosz, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5421/J, betreffend

 
Prämien und Belohnungen für die Mitarbeiter der Ministerbüros

vom 1.1.2009 bis 1.5.2010

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Mai 2010, Nr. 5421/J, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 bis 4:

 

Im Zeitraum 1.12.2008 bis 1.6.2010 wurden für den in der Anfrage genannten Personenkreis keine Belohnungen oder Leistungsprämien ausbezahlt.

 

Für den Zeitraum vor dem 1. Dezember 2008 wird auf die Beantwortung der Voranfrage Nr. 253/J verwiesen.


Zu Frage 5:

 

Die Arbeitsplätze aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bundesdienst unterliegen einer festen Bewertung in Abhängigkeit von den Anforderungen des Arbeitsplatzes. Für die in der Anfrage genannten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten folgende Bewertungen:

 

Der Leiter des Büros des Herrn Bundesministers weist eine Bewertung von v1/5 auf, sein Stellvertreter v1/4, die restlichen Referenten sind in v1/3 bewertet.

 

Zu den Fragen 6 und 7:

 

Für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ressorts gelten die mit der Personalvertretung erarbeiteten Belohnungsrichtlinien, die entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen Belohnungen und Leistungsprämien für besondere Leistungen, die nicht nach anderen Vorschriften abzugelten sind, nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel vorsehen.

 

Zu Frage 8:

 

Die Gewährung von Belohnungen im Ressort richtet sich nach den Bestimmungen des § 19 Gehaltsgesetz.

 

Der Bundesminister: