5204/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.07.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 6. Mai 2010 unter der Zahl 5269/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Personenschutz in Österreich - Entwicklung“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Im Jahr 2009 wurde im Zuständigkeitsbereich des Bundesamts sowie der Landesämter für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung und dem EKO Cobra für 134 Personen Personenschutz geleistet.

 

Zu Frage 2:

12 Personen waren österreichische Staatsbürger, 122 Personen ausländische Staatsbürger.

Länder

Anzahl der Schutzpersonen

Algerien

3

Angola

4

Bolivien

1

China

1

Deutschland

3

Ecuador

3

Europäische Union

5

Griechenland

1

Indien

2

Irak

3

Iran

8

Israel

13

Japan

1

Jordanien

1

Kasachstan

2

Kroatien

1

Kuwait

3

Liechtenstein

2

Luxemburg

1

Lybien

6

Mali

1

Mazedonien

1

Montenegro

1

Niederlande

3

Nigeria

5

Österreich

12

Palästina

1

Portugal

1

Qatar

3

Rumänien

1

Russland

2

Saudi Arabien

3

Schweden

5

Schweiz

1

Serbien

3

Slowakei

2

Spanien

1

Syrien

2

Tschechien

1

Tschetschenien

4

Türkei

2

UN

1

Ungarn

4

USA

4

Venezuela

3

Vereinigte Arabische Emirate

3

 

 

Gesamt Anzahl

134

 

Zu Frage 3:

Der Personenschutz war in keinem Fall erfolglos.

 

Zu Frage 4:

In 118 Fällen wurde Personenschutz für Vertreter ausländischer Staaten, internationaler Organisationen und anderer Völkerrechtssubjekte im Einvernehmen mit bzw. auf Ersuchen von ausländischen Vertretungsbehörden angeordnet.

Die Personenschutzmaßnahmen waren alle erfolgreich.


 

Zu Frage 5:

In der Regel werden Vertreter ausländischer Staaten auch durch polizeiliche Personenschutzbeamte ihres Staates begleitet. Geheimdienste oder private Securities sind in den staatlichen Personenschutz nicht eingebunden.

 

Zu Frage 6:

€ 1.106.797,-.

 

Zu Frage 7:

Die Entwicklung der Personenschutzeinsätze zeigt bei Betrachtung der letzten 10 Jahre eine steigende Tendenz mit anlassbezogenen Spitzen bei Großereignissen wie zum Beispiel EU- Ratspräsidentschaft oder Fußball EM.

 

Zu den Fragen 8 und 9:

Keine.

 

Zu Frage 10:

Das Wiener Übereinkommen über diplomatische Beziehungen (BGBl. Nr. 66/1966), das Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (BGBl. Nr.318/1969), das Übereinkommen über die Verhütung, Verfolgung und Bestrafung von Straftaten gegen völkerrechtlich geschützte Personen einschließlich Diplomaten (BGBl. Nr.488/1977) legen im internationalen Bereich die Verpflichtung zum Schutz von Vertretern ausländischer Staaten fest. Im EU- Bereich besteht der Beschluss des Rates vom 28.11.2002 zur Schaffung eines Europäischen Netzes zum Schutz von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens als Vereinbarung für die Zusammenarbeit der einzelstaatlichen Behörden.

 

In der Regel wird mit den ausländischen Behörden im Wege der Vertretungsbehörden zusammengearbeitet, in manchen Fällen wird auch mit den ausländischen Polizeibehörden, die für Personenschutz verantwortlich sind, direkt kooperiert.