5224/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.07.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Haider und weitere Abgeordnete haben am 7. Mai 2010 unter der Nr. 5301/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Post und Postpartner gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Eingangs möchte ich auf Folgendes hinweisen: Die Versorgung der österreichischen Bevölkerung mit hochqualitativen und leistbaren Postdienstleistungen – im städtischen wie ländlichen Raum – ist mir ein besonderes Anliegen. Aus diesem Grund wurde in dem von meinem Haus erarbeiteten und am 05.12.2009 in Kraft getretenen Postmarktgesetz (PMG) auch erstmals eine verbindliche Anzahl von 1.650 Post-Geschäftsstellen österreichweit nach einer bestimmten Flächenformel fixiert.

 

Gleichzeitig ist mit dem Inkrafttreten des PMG die Kompetenz zur Überwachung von Postämterschließungen bzw. für deren Umwandlungen von eigen- in fremdbetriebene Post-Geschäftsstellen auf die Post-Control-Kommission (weisungsfreie Behörde mit richterlichen Einschlag) übergegangen, welche nach einem genau vorgegebenen gesetzlichen Verfahren und nach Befassung des neu gegründeten Post-Geschäftsstellenbeirates (bestehend aus je einem Vertreter des Gemeindebundes, des Städtebundes und der Verbindungsstelle der Bundesländer) die strenge Einhaltung der Voraussetzungen für Postämterschließungen bzw. Umwandlungen prüft.

 

Dabei ist auch vor einer beabsichtigten Schließung einer eigenbetriebenen Post-Geschäftsstelle die von dieser Post-Geschäftsstelle bisher versorgte Gemeinde von der Österreichischen Post AG zeitgerecht zu informieren und im einvernehmlichen Zusammenwirken mit der betroffenen Gemeinde innerhalb von drei Monaten alternative Lösungen zu suchen, mit dem Bemühen, den Standort zu erhalten. Dabei ist insbesondere auch auf regionale Gegebenheiten Bedacht zu nehmen. Unbeschadet allfälliger Vorschläge der Gemeinden hat der Universaldienstbetreiber den betroffenen Gemeinden jedenfalls konkrete Vorschläge zur Erhaltung der Versorgungsqualität zu unterbreiten.

 

 Die Entscheidung der Österreichischen Post AG, Ihr Netz an eigenbetriebenen Post-Geschäftsstellen anzupassen, stellt grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung dar. Es sein angemerkt, dass die Eigentums-Anteile des Staates an der Österreichischen Post AG grundsätzlich unmittelbar von der ÖIAG und damit mittelbar vom Bundesministerium für Finanzen wahrgenommen werden.

 

Zu den Fragen 1 bis 12:

Ø  Wie viele der 1.752 Geschäftsstellen der Post werden derzeit tatsächlich durch Postpartner betrieben?

Ø  Wie verteilt sich dieses Postpartnernetz in absoluten Zahlen und in % auf die einzelnen Bundesländer im Verhältnis zu den Posteigenfilialen?

Ø  Wie teilen sich diese Postpartner auf die Standorte Gemeindeamt, Lebensmittelhandel, Tabakeinzelhandel, Tankstellen und sonstige Betriebe auf?

Ø  Welche Kostenersparnis ergibt sich daraus jährlich für die Post gegenüber einem Eigenbetrieb?

Ø  Welche Geschäftsstellen sollen im Zeitraum 2010 bis 2013 zusätzlich durch Postpartner betrieben werden?

Ø  Wie verteilt sich dieses „neue“ Postpartnernetz in absoluten Zahlen und in % auf die einzelnen Bundesländer im Verhältnis zu den Posteigenfilialen?

Ø  Wie teilen sich diese „neuen“ Postpartner auf die Standorte Gemeindeamt, Lebensmittelhandel, Tabakeinzelhandel, Tankstellen und sonstige Betriebe auf?

Ø  Mit welcher Kostenersparnis rechnet man für die Post gegenüber einem Eigenbetrieb?

Ø  Bis wann sollen sämtliche Posteigenfilialen durch Postpartner ersetzt werden?

Ø  Wie viele Postmitarbeiter werden voraussichtlich durch die Umstellung von Eigenbetrieb auf Postpartner im Zeitraum 2010 bis 2013 ihren Arbeitsplatz verlieren?

Ø  In welchem Umfang sind bislang Tourismusbetriebe Postpartner?

Ø  Inwieweit gibt es Pläne, dass künftig insbesondere Tourismusbetriebe zum Postpartner werden?


 

 

Die Entscheidung der Österreichischen Post AG, ihr Netz an Post-Geschäftsstellen anzupassen, stellt grundsätzlich eine unternehmensinterne Entscheidung dar. Bei der Österreichischen Post AG handelt es sich um ein eigenständiges, börsenorientiertes Unternehmen, bei dem die Eigentümervertretung des Staates durch die ÖIAG und mittelbar durch den Bundesminister für Finanzen wahrgenommen wird.