5692/AB XXIV. GP
Eingelangt am
13.08.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER
Parlament 1017 Wien |
Wien, am 11. August 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0214-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5799/J betreffend „Reisewarnung für ausländische Tourismusdestinationen“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 17. Juni 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Kompetenzbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend.
Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:
Es werden keine Statistiken über die Anzahl von Stornierungen und Umbuchungen österreichischer Urlauber bei Reisen ins Ausland geführt, daher ist auch ein ökonomischer Wert der kostenlosen Stornierungen und Umbuchungen nicht ermittelbar.
Antwort zu den Punkten 6 bis 9 der Anfrage:
Aus Marketingsicht ist es nicht angebracht, mit den sogenannten „basic requirements“, den Grundvoraussetzungen für Reisen, zu werben. Weder sind daher Sicherheit, noch beispielhaft das hochwertige Straßennetz direkter Gegenstand von Marketingkampagnen. Diese Grundvoraussetzungen werden dagegen im Rahmen des gesamthaft zu verstehenden Marketings permanent mittransportiert.