5759/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.08.2010
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 16. August 2010
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0222-IK/1a/2010
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 5836/J betreffend „Anfragebeantwortung 4998/AB zu 5098/J“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 21. Juni 2010 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:
Folgende Körperschaften öffentlichen Rechts haben mit Stand 30. Juni 2010 eine unwiderrufliche und abstrakte Garantieerklärung gemäß § 6 Reisebürosicherungsverordnung (RSV) abgegeben:
· Stadtgemeinde Kapfenberg
· Stadtgemeinde Bruck an der Mur
· Land Steiermark
· Stadtgemeinde Salzburg
· Stadtgemeinde Radstadt
Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:
Nein.