5900/AB XXIV. GP

Eingelangt am 03.09.2010
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                               Wien, am       September 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0164-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5917/J vom 5. Juli 2010 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Langfristig setzt sich die Wettbewerbsfähigkeit einer Volkswirtschaft aus Faktoren wie der Innovationskraft, der wirtschaftlichen Stabilität oder der Qualität des Arbeitsangebots zusammen. Studien wie jene des World Economic Forum, die diese Komponenten aggregiert und überwiegend umfragebasiert abbilden, dienen als punktueller Gradmesser für die diesbezügliche Orientierung der nationalen Wirtschaftspolitik. Für eine kleine, exportorientierte Ökonomie wie Österreich und als Teil des gemeinsamen Währungsraumes sind in der Frage der Wettbewerbsfähigkeit vor allem die Entwicklung der relativen Lohnstückkosten und der Produktivität entscheidend. Aus beiden Parametern lässt sich für die letzten Jahre eine Verbesserung der relativen Wettbewerbsposition ablesen, auch die positive Exportentwicklung unterstützt diese Einschätzung.


Die aktuelle Positionierung innerhalb des Global Competitiveness Report ist in erster Linie der relativ schlechteren Platzierung (-4 Plätze im Vergleich zur letzten Studie) im Subindex «Basic requirements» geschuldet, der in den betroffenen Bereichen hauptsächlich auf «weichen» und inputbasierten Indikatoren beruht. Wie in der Studie festgehalten, besitzt für ein Land auf höchster Entwicklungsstufe wie Österreich («Innovationsgetrieben») der Subindex «Innovation and sophistication factors» die größte Relevanz. In diesem Bereich konnte der 11. Rang erreicht und damit eine Verbesserung um einen Platz realisiert werden.

 

Zu 2. und 3.:

Die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit steht auf der wirtschaftspolitischen Agenda Österreichs seit jeher an prominenter Stelle. Mit unzähligen Initiativen, Maßnahmen und Strategien wie dem erfolgreich laufenden Programm zur Senkung der Verwaltungslasten, dem modernen Haushaltsrecht, der Exportförderung, den Serviceangeboten aus dem Bereich des e-government oder einer nachhaltigkeitsorientierten Haushaltsplanung wurde und wird das Bundesministerium für Finanzen seiner wichtigen Rolle bei dieser Zielsetzung gerecht. Insbesondere im Kontext der Finanz- und Wirtschaftskrise konnte über die Gestaltung und Umsetzung der Konjunkturpakete, der Steuerreform, dem Bankenpaket und den umfangreichen Maßnahmen zur Stabilisierung der Arbeitsmärkte ein wesentlicher Beitrag zum Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit Österreichs geleistet werden.

 

Auch in der nun anbrechenden Phase der Konsolidierung steht u. a. mit der Implementierung der Europäischen Strategie für Beschäftigung und intelligentes, nachhaltiges sowie integratives Wachstum (Europa 2020) die diesbezügliche Weiterentwicklung im Fokus.

 

Zu 4.:

Die Vielschichtigkeit der Wettbewerbsposition einer Volkswirtschaft erfordert ein entsprechend breit angelegtes finanz- und wirtschaftspolitisches Konzept. Vor dem Hintergrund der erwünschten makroökonomischen Stabilität und gesunder, nachhaltiger und qualitativ hochwertiger öffentlicher Finanzen werden weiterhin Politiken verfolgt und Strukturreformen durchgeführt, welche die Finanzmärkte stabilisieren, das Arbeitsangebot aufwerten, das Wachstumspotential fördern, die Infrastruktur stärken, das Unternehmensumfeld verbessern und die Produktivitätsentwicklung unterstützen.

 

Zu 5.:

Um das Haushaltsdefizit durch einen entsprechenden Budgetpfad bis 2013 wieder unter den Maastrichtreferenzwert von 3% des BIP zu senken, müssen alle Ausgabenbereiche einen wesentlichen Beitrag leisten. Die genaue Ausgestaltung der Maßnahmen wird im Rahmen der Erstellung des Bundesfinanzgesetzentwurfes für 2011 durch die Bundesregierung beschlossen. Dabei werden jedoch die Förderung des Wirtschaftswachstums und damit die Weiterentwicklung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Österreichs berücksichtigt. Im Arbeitsmarkt-, Bildungs- sowie Sozialbereich liegen die Prioritäten unter ausreichender budgetärer Bedeckung daher weiterhin auf der effizienten Integration, Aktivierung und Qualifizierung des Arbeitsangebots. Zudem werden die Ausgaben für Wissenschaft und Forschung u. a. auf die Schaffung moderner Strukturen, eine höhere Mobilität und die Förderung der Kooperation mit der Wirtschaft ausgerichtet. Der budgetäre Fokus wird in den nächsten Jahren auch auf der Erschließung neuer Märkte, der infrastrukturellen Aufwertung, der Stabilität des Finanzplatzes und Innovation liegen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen