5934/AB XXIV. GP
Eingelangt am 07.09.2010
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die
Präsidentin des Nationalrats
Maga Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
GZ: BKA-353.110/0153-I/4/2010 Wien, am 6. September 2010
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am 7. Juli 2010 unter der Nr. 5991/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend rot-schwarze Personalpakete in Bundesministerien, Behörden, Anstalten und Unternehmen gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu Frage 1:
Ø Welche Personalentscheidungen wurden Ihrer Kenntnis nach in all jenen Bereichen, die nach dem Bundesministeriengesetz den einzelnen Bundesministerien bzw. dem Bundeskanzleramt als oberste Dienst- und Personalbehörde bzw. als Eigentümervertreter in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung unterstehen, seit Ihrem Amtsantritt als Bundeskanzler getroffen?
Einleitend möchte ich darauf hinweisen, dass Personalentscheidungen anderer Ressorts nicht in meinen Vollzugsbereich fallen. Deshalb kann ich nur über Personalentscheidungen im Bereich des Bundeskanzleramtes Auskunft geben.
Im Bereich des Bundeskanzleramtes fielen seit meinem Amtsantritt im Sinne der Anfrage folgende Personalentscheidungen:
Leitungsfunktionen im Sinne des Ausschreibungsgesetzes:
· Leitung der Sektion III – Öffentlicher Dienst und Verwaltungsreform;
· Leitung der Sektion V – Verfassungsdienst;
· Leitung des Bereiches V/B/1 – Internationale Angelegenheiten und andere Verwaltungsangelegenheiten, Volksgruppenangelegenheiten;
· Leitung des Bereiches III/B/1 – Kompetenzcenter und HR-Controlling;
· Leitung der Abteilung IV/7 – OECD-Angelegenheiten, Wissenschaft und Forschung, Technologie, Bildung;
· Leitung der Abteilung I/5 – Sachwirtschaftsverwaltung, Service, Public Management;
· Leitung der Abteilung Geschäftsstelle der Datenschutzkommission;
· Leitung der Abteilung I/2 – Personal- und Organisationsmanagement;
· Leitung des Haus-, Hof- und Staatsarchivs (Österreichisches Staatsarchiv);
· Leitung der Abteilung Ständige Vertretung Österreichs bei der EU in Brüssel.
Eigentümervertreter in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung:
· Bestellung des fachstatistischen Generaldirektors der Bundesanstalt Statistik Österreich;
· Bestellung der kaufmännischen Generaldirektorin der Bundesanstalt Statistik Österreich;
· Bestellung von 4 Mitgliedern des Statistikrates der Bundesanstalt Statistik Österreich;
· Bestellung von 3 Mitgliedern des Wirtschaftsrates der Bundesanstalt Statistik Österreich;
· Zustimmung zur Bestellung des Chefredakteurs der Wiener Zeitung und
· Bestellung von 4 Aufsichtsratsmitgliedern bei der Wiener Zeitung GmbH.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Ø Bei welcher dieser oben genannten Personalentscheidungen gab es Ihrer Kenntnis nach zwischen den Ministern und Staatssekretären bzw. zwischen deren Kabinetten Verhandlungen und Entscheidungen im Vorhinein?
Ø In welche dieser Entscheidungen waren Sie als Bundeskanzler bzw. Ihr Kabinett eingebunden?
Ø Bei welchen dieser Personalentscheidungen spielte Ihrer Kenntnis nach das politische Naheverhältnis zu einer der beiden Regierungsparteien keine Rolle
Einleitend halte ich fest, dass bei keiner dieser Entscheidungen ein politisches Nahverhältnis eine Rolle spielte.
Die Entscheidungen wurden ausschließlich auf Grund der Eignung der Bewerberinnen und Bewerber und auf Grundlage des von den befassten Kommissionen vorgelegten Gutachtens bzw. auf Basis des Vorschlages der befassten Organe getroffen.
Leitungsfunktionen im Sinne des Ausschreibungsgesetzes:
Bei all diesen Funktionen wurde eine öffentliche Ausschreibung durchgeführt, wobei sich die Ausschreibungskriterien an den Erfordernissen der jeweiligen Stelle orientierten. Entsprechend den Bestimmungen des Ausschreibungsgesetzes wurden für die in Frage 1 genannten Funktionen Begutachtungskommissionen eingerichtet; dieser gehörten jeweils ein weibliches und männliches Mitglied der Zentralstelle sowie ein von der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und ein vom zuständigen Zentralausschuss entsendetes Mitglied an. Die Mitglieder der Begutachtungskommission sind in Ausübung dieses Amtes selbständig und unabhängig.
Die Begutachtungskommission hat nach den erforderlichen Erhebungen und unter Berücksichtigung ihrer Ergebnisse ein begründetes Gutachten zu erstatten. Das Gutachten hat insbesondere zu enthalten:
1. die Angabe, welche der Bewerberinnen und Bewerber als nicht geeignet und welche Bewerberinnen und Bewerber als geeignet anzusehen sind und
2. welche von den geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern bezogen auf die in der Ausschreibung gewichteten besonderen Kenntnisse und Fähigkeiten in höchstem, welche in hohem und welche in geringerem Ausmaß geeignet sind.
Nach Durchführung der einzelnen Ausschreibungsverfahren wurden von mir die Betrauungen der oben angeführten Leitungsfunktionen vorgenommen. Die betrauten Personen erfüllten immer die in der Ausschreibung geforderten Kenntnisse und Fähigkeiten in höchstem Ausmaß.
Eigentümervertreter in der Hoheits- und Privatwirtschaftsverwaltung:
Bei keinen der genannten Personalentscheidungen gab es derartige Verhandlungen oder Entscheidungen im Vorhinein.
Die Bestellung des fachstatistischen Generaldirektors, der kaufmännischen Generaldirektorin, der Mitglieder des Wirtschaftsrates und der Mitglieder des Statistikrates der Bundesanstalt Statistik Österreich erfolgte durch ein von mir unterfertigtes Bestellschreiben.
Bei der Bestellung des Chefredakteurs der Wiener Zeitung war ich insoweit eingebunden, als ich gemäß 5 Abs. 2 Staatsdruckereigesetz 1986 zu den vom Geschäftsführer der Wiener Zeitung GmbH zur Bestellung vorgeschlagenen Chefredakteur die Zustimmung erteilte.
Mit freundlichen Grüßen