6050/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für europäische und internationale Angelegenheiten
Anfragebeantwortung
Die
Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen haben
am
8.
Juli 2010 unter der Zl. 6056/J-NR/2010 eine schriftliche parlamentarische
Anfrage
betreffend „Visum-Ärger für
Antragsteller am Beispiel der Republik Südafrika – Ein
nachhaltiger Schaden für den Österreichischen
Tourismus“an mich gerichtet.
Diese Anfrage
beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis
5:
In
Südafrika
sind keine neuen Visaprozeduren zum Einsatz gekommen. Das Verfahren wurde
mit
Inkrafttreten des EU-Visakodex lediglich den geänderten gesetzlichen
Rahmen-
bedingungen angepasst. Das Bundesministerium für europäische und
internationale
Angelegenheiten (BMeiA) steht u.a. bei derartigen Anpassungen ständig mit
Vertretern der
Wirtschaft und dem Bundesministerium für Inneres (BMI) in Kontakt, um ein
wirtschaftsfreundliches
aber sicheres Verfahren zu gewährleisten. Der EU-Visakodex gilt für
alle Botschaften und Konsulate der Schengenstaaten. In dringenden Fällen
und bei Vorliegen
eines
vollständigen Antrages werden Visa in bzw. unter der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer der Schengenbotschaften erteilt, zuweilen innerhalb von 24
Stunden. Aus
dem EU-Visakodex geht auch hervor, dass bei Reisenden, die bereits den
ordnungsgemäßen
Gebrauch eines Visums bewiesen haben und bei denen kein Zweifel besteht, dass
dies auch
bei künftigen Anträgen wieder der Fall sein wird, ein vereinfachtes
Verfahren für bona-fide
Antragsteller zur Anwendung kommen kann. Diesbezüglich haben die
Österreichische
Botschaft Pretoria
und die Außenhandelsstelle ein Konzept erarbeitet, das bereits umgesetzt
wird.
Zu den Fragen 6, 7, 10 und 11:
Das
Österreichische
Generalkonsulat Kapstadt wird Ende Oktober 2010 geschlossen. Diese
Entscheidung beruht, so wie alle im Zeitraum 2009/2010 vorgesehenen
Schließungen bzw.
Neueröffnungen
auf einem Katalog objektiver Kriterien. Österreich bleibt in
Südafrika auch
nach der Schließung des Österreichischen Generalkonsulates in
Kapstadt mit der
Österreichischen Botschaft Pretoria
sowie drei Honorarkonsulaten weiterhin stark vertreten.
Darüber hinaus ist die Eröffnung eines Honorargeneralkonsulates in
Kapstadt vorgesehen.
Aus diesem Grund schien eine Vertretung durch einen Schengenpartner bislang nicht
erforderlich. Dasselbe gilt für die Frage der Notwendigkeit einer
gemeinsamen
Visaannahmestelle („Common Visa
Application Center“). Wir haben dieses Thema bereits im
Zuge regelmäßiger Kontakte mit der Wirtschaft erörtert, um
deren Einschätzung zu hören,
und werden gegebenenfalls weitere Möglichkeiten prüfen,
allenfalls einschließlich der
Auslagerung der Antragsannahme. Aber auch
im Falle einer solchen Auslagerung der
Antragsannahme bleibt die Entscheidung über die Erteilung eines Visums aus
Sicherheitsgründen nach wie vor der österreichischen
Berufsvertretungsbehörde vorbehalten.
Schon bisher hat sich das BMeiA in Zusammenarbeit mit dem BMI bemüht, die
Visumsadministration so kundenfreundlich wie möglich, aber auch so
sicher wie notwendig
zu gestalten.
Zu Frage 8:
Durch die
Vereinheitlichung der Rechtslage kam es auch zu einer Vereinheitlichung der
Verfahren, was die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedsstaaten garantiert.
Negative
Auswirkungen
sind nicht bekannt.
Zu Frage 9:
Derartige
Verfahren wären auf europäischer Ebene zu planen, wo als nächstes
mit dem Visa
Informationssystem (VIS) eine gesamteuropäische Visadatenbank vorgesehen
ist, wobei die
Vorbereitungsarbeiten bereits in vollem Gang sind. Weitere Entwicklungen
können erst nach
Evaluierung dieses Systems durch die EU erfolgen.