6050/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.09.2010
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen haben am
8. Juli 2010 unter der Zl. 6056/J-NR/2010 eine schriftliche parlamentarische Anfrage
betreffend „Visum-Ärger für Antragsteller am Beispiel der Republik Südafrika – Ein
nachhaltiger Schaden für den Österreichischen Tourismus“an mich gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 5:

In Südafrika sind keine neuen Visaprozeduren zum Einsatz gekommen. Das Verfahren wurde
mit Inkrafttreten des EU-Visakodex lediglich den geänderten gesetzlichen Rahmen-
bedingungen angepasst. Das Bundesministerium für europäische und internationale
Angelegenheiten (BMeiA) steht u.a. bei derartigen Anpassungen ständig mit Vertretern der
Wirtschaft und dem Bundesministerium für Inneres (BMI) in Kontakt, um ein
wirtschaftsfreundliches aber sicheres Verfahren zu gewährleisten. Der EU-Visakodex gilt für
alle Botschaften und Konsulate der Schengenstaaten. In dringenden Fällen und bei Vorliegen
eines vollständigen Antrages werden Visa in bzw. unter der durchschnittlichen
Bearbeitungsdauer der Schengenbotschaften erteilt, zuweilen innerhalb von 24 Stunden. Aus
dem EU-Visakodex geht auch hervor, dass bei Reisenden, die bereits den ordnungsgemäßen
Gebrauch eines Visums bewiesen haben und bei denen kein Zweifel besteht, dass dies auch
bei künftigen Anträgen wieder der Fall sein wird, ein vereinfachtes Verfahren für bona-fide
Antragsteller zur Anwendung kommen kann. Diesbezüglich haben die Österreichische
Botschaft Pretoria und die Außenhandelsstelle ein Konzept erarbeitet, das bereits umgesetzt
wird.


Zu den Fragen 6, 7, 10 und 11:

Das Österreichische Generalkonsulat Kapstadt wird Ende Oktober 2010 geschlossen. Diese
Entscheidung beruht, so wie alle im Zeitraum 2009/2010 vorgesehenen Schließungen bzw.
Neueröffnungen auf einem Katalog objektiver Kriterien. Österreich bleibt in Südafrika auch
nach der Schließung des Österreichischen Generalkonsulates in Kapstadt mit der
Österreichischen Botschaft Pretoria sowie drei Honorarkonsulaten weiterhin stark vertreten.
Darüber hinaus ist die Eröffnung eines Honorargeneralkonsulates in Kapstadt vorgesehen.
Aus diesem Grund schien eine Vertretung durch einen Schengenpartner bislang nicht
erforderlich. Dasselbe gilt für die Frage der Notwendigkeit einer gemeinsamen
Visaannahmestelle („Common Visa Application Center“). Wir haben dieses Thema bereits im
Zuge regelmäßiger Kontakte mit der Wirtschaft erörtert, um deren Einschätzung zu hören,
und werden gegebenenfalls weitere Möglichkeiten prüfen, allenfalls einschließlich der
Auslagerung der Antragsannahme. Aber auch im Falle einer solchen Auslagerung der
Antragsannahme bleibt die Entscheidung über die Erteilung eines Visums aus
Sicherheitsgründen nach wie vor der österreichischen Berufsvertretungsbehörde vorbehalten.
Schon bisher hat sich das BMeiA in Zusammenarbeit mit dem BMI bemüht, die
Visumsadministration so kundenfreundlich wie möglich, aber auch so sicher wie notwendig
zu gestalten.

Zu Frage 8:

Durch die Vereinheitlichung der Rechtslage kam es auch zu einer Vereinheitlichung der
Verfahren, was die Vergleichbarkeit zwischen den Mitgliedsstaaten garantiert. Negative
Auswirkungen sind nicht bekannt.

Zu Frage 9:

Derartige Verfahren wären auf europäischer Ebene zu planen, wo als nächstes mit dem Visa
Informationssystem (VIS) eine gesamteuropäische Visadatenbank vorgesehen ist, wobei die
Vorbereitungsarbeiten bereits in vollem Gang sind. Weitere Entwicklungen können erst nach
Evaluierung dieses Systems durch die EU erfolgen.