6143/AB XXIV. GP
Eingelangt am 09.09.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Roman Haider und weitere Abgeordnete haben am 9. Juli 2010 unter der Zahl 6173/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verpartnerung am Standesamt“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Stichtag 30. Juni 2010
Burgenland 7
Kärnten 11
Niederösterreich 60
Oberösterreich 34
Salzburg 16
Steiermark 48
Tirol 25
Vorarlberg 4
Wien 224
Zu Frage 2:
Wien 224
Graz 23
Linz 20
Salzburg 13
Innsbruck 13
Klagenfurt 8
St. Pölten 6
Wiener Neustadt 2
Rust 1
Villach 1
Krems 1
Wels 1
Eisenstadt 0
Waidhofen an der Ybbs 0
Steyr 0
Zu den Fragen 3 und 4:
Zum Ort der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft hält das Gesetz in § 47a Abs. 1 PStG fest, dass die Niederschrift über die Begründung der Partnerschaft in den Amtsräumen der Bezirksverwaltungsbehörde aufzunehmen ist. Worauf der Gesetzgeber besonderen Wert legte, lässt sich aus den Erläuterungen (BlgNR. 485, 24. GP) ablesen: „Im Hinblick darauf, dass es sich bei der eingetragenen Partnerschaft um eine von der Ehe doch unterschiedliche Form der Lebensgemeinschaft handelt, wird vorgeschlagen, die im Zusammenhang mit der Begründung einer eingetragenen Partnerschaft erforderlichen Amtshandlungen bei der Bezirksverwaltungsbehörde anzusiedeln.“
Zu den Fragen 5 und 6:
Seitens des Bundesministeriums für Inneres wurde den Behörden eine Durchführungsanleitung zur Verfügung gestellt. Weder eine solche noch eine ausdrückliche generelle Weisung können generelle Rechtsnormen mit Außenwirkung ändern oder ergänzen.