6349/AB XXIV. GP

Eingelangt am 23.11.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0239-Pr 1/2010

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 6427/J-NR/2010

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Amtsmissbrauch am Bezirksgericht Bludenz und die Ermittlungen gegen den Bludenzer Gerichtsvorsteher Erich Mayer“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3, 13 bis 15 und 18 bis 22:

Ich darf die Fragen zum  Monitoring des Auslastungsgrades von Gerichten, zur Arbeitsbelastung von Richtern und Richterinnen sowie zum System der Dienstaufsicht zunächst zum Anlass nehmen, die Planstellensituation in der Justiz und das Controlling-System darzustellen, um dann auf die konkrete Situation im Landesgerichtssprengel Feldkirch einzugehen.

Allgemeine Planstellensituation und Controlling

Das Justizressort setzt sich im Rahmen der jeweiligen Personalplanverhandlungen mit dem Bundeskanzleramt und dem Bundesministerium für Finanzen jeweils mit größtem Nachdruck und auch mit Erfolg für eine angemessene Planstellendotierung der gesamten Justiz – also insbesondere auch aller Gerichte und Staatsanwaltschaften sowie der Justizanstalten – ein. So ist es beispielsweise im Rahmen der jüngsten (4.) Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2010, BGBl. I Nr. 49, gelungen, zur Stärkung der justiziellen Strafrechtspflege und zur Verbesserung der Rechtssicherheit die Anzahl der Planstellen für Richter, Staatsanwälte, Richteramtsanwärter und Rechtspfleger sowie im Allgemeinen Verwaltungsdienst um insgesamt +151 bundesweit zu vermehren. Überdies ist für das nächstfolgende (ab 2011 wirksame) mehrjährige Bundesfinanzrahmengesetz eine weitere Stabilisierung des Planstellenstandes in der Justiz in Aussicht genommen.

Nach den für alle Ressorts in gleicher Weise geltenden organisations- und finanzrechtlichen Bestimmungen (Bundesfinanzgesetz, Allgemeiner Teil des Personalplans, Bundesfinanzrahmengesetz, Bundeshaushaltsgesetz und auf dieser Grundlage ergehende Verordnungen) bildet die im jeweiligen Personalplan ausgewiesene Planstellenanzahl den gesetzlichen, im Rahmen der IT-gestützten Personalverwaltung auch technisch überwachten, Rahmen für die effektive Bewirtschaftung. Es werden daher seit jeher besondere Anstrengungen auch des Justizressorts darauf verwendet, die jeweils gesetzlich ausgewiesenen Planstellenkapazitäten justizintern bedarfsgerecht auf die einzelnen Oberlandesgerichts- und Oberstaatsanwaltschaftssprengel (und in weiterer Folge, fußend auf Vorschlägen der Präsidenten der Oberlandesgerichte und der Oberstaatsanwaltschaften, auf die einzelnen Gerichte und Staatsanwaltschaften) sowie auf die Justizanstalten aufzuteilen.  

Zur Erreichung des Ziels eines bedarfsgerechten Ressourceneinsatzes in den verschiedenen justiziellen Sparten verfügt das BMJ über modernste und bewährte IKT-gestützte Instrumente zur ausgewogenen Planstellenaufteilung sowie optimalen Steuerung und regelmäßigen Evaluierung des Personaleinsatzes.

Von diesen Systemen sollen einige beispielhaft herausgegriffen werden:  

o   Die seit mehreren Jahrzehnten und nach wie vor mit Erfolg eingesetzten periodischen Berechnungen zur rechnerischen Verteilung der effektiv vorhandenen Planstellen für die Bezirks- und Landesgerichte auf Grund der Anfalls- und Erledigungszahlen sowie der jahresbezogenen Verwendungsdaten (Berechnungen zur sog. „Planstellenidealverteilung“) ermitteln anhand der Anfalls- und Erledigungszahlen der jeweils letzten drei Jahre „ideale“ (Prozent-)Anteile für die einzelnen Sprengel. Diese Berechnungen werden für die Planstellen der Richter, den Gehobenen Dienst (insbesondere auch Rechtspfleger), Staatsanwälte, Bezirksanwälte und übrige nichtrichterliche Bedienstete erstellt. 

o   Die 1994 (Bezirksgerichte) bzw. 1996 (Landesgerichte) für die Richter und Rechtspfleger der Bezirks- und Landesgerichte eingeführte Personalanforderungsrechnung (PAR) geht noch einen Schritt weiter. Die PAR bezieht auch den Faktor Zeit in den Ermittlungsvorgang ein und erlaubt damit auch eine Aussage darüber, ob die im Personalplan vorgesehenen Planstellen absolut gesehen ausreichen, um den Geschäftsanfall in einer bestimmten Periode zu bewältigen. Das System der gemeinsam mit einem Schweizer Management-Beratungsunternehmen implementierten PAR-Justiz, mit dem es nach dem Informationsstand des Justizressorts erstmals in Europa gelungen ist, geistige justizielle Leistungen zu messen, wird mittlerweile in ähnlicher Form auch in Deutschland (Projekt PEBB§Y) eingesetzt. In der österreichischen Justiz wurde 2008 und 2009 intensiv und in dutzenden Arbeitsgruppensitzungen unter Beiziehung eines deutschen Management-Beratungsunternehmens die Implementierung des Nachfolgesystems (PAR II) erarbeitet, welches auch die Staatsanwälte einbezieht und damit dem Strafrechtsbereich (und damit der Wirtschaftskompetenz der Justiz) ein noch größeres Gewicht gibt.

o   Mit Hilfe IT-gestützter Benchmarking-Systeme werden die durchschnittlichen Anfalls- und Erledigungszahlen zwischen den einzelnen Sprengeln und Sparten über längere Perioden hinweg verglichen (z.B. Auslastungsvergleiche für den richterlichen Sonderanfall im Zivil- und Strafrecht).

 

Alle diese genannten Systeme stehen in transparenter Weise auch der Dienstaufsicht, der Inneren Revision und für Amtsnachschauen in elektronischer Form allen Organen und Funktionsträgern der Justiz zur Verfügung.

Soweit auf Grund der allgemeinen Wirtschaftslage Restrukturierungen auch im öffentlichen Dienst erfolgten, haben sich im Justizressort stets alle Bundesministerinnen und Bundesminister - so wie ich selbst - mit aller Kraft bemüht, diese organisatorisch und legistisch bestmöglich zu begleiten. Neben den Maßnahmen in der Gerichtsorganisation ist dabei vor allem auf den europaweit vorbildhaften IKT-Einsatz (wie Grundbuch, Firmenbuch, IT-Registerführung, elektronischer Rechtsverkehr, Direktabfragemöglichkeiten, IT-Schriftguterstellung) hinzuweisen, weiters auf die Auslagerung handwerklicher Leistungen, wie insbesondere im Reinigungsbereich.


Allgemeine Dienstaufsicht

Dass die österreichische Justiz über ein funktionierendes System der Dienstaufsicht verfügt, zeigen nicht nur die jährlich jeweils mehr als drei Millionen zur Zufriedenheit der rechtsuchenden Bevölkerung erledigten Geschäftsfälle, sondern auch internationale Vergleiche, die der österreichischen Justiz stets ein sehr gutes Zeugnis ausstellen. Die in seinen Grundelementen im Gerichtsorganisationsgesetz verankerte, im Rahmen der Geschäftsordnung der Gerichte näher konkretisierte (z.B. regelmäßige Amtsnachschauen) und auch in der Aus- und Fortbildung (z.B. Code of Conduct, Anti-Korruption) mit einem besonderen Stellenwert bedachte Dienstaufsicht wird von der österreichischen Justiz und ihren Organen sehr ernst genommen wird. Die gilt im selben Maße für das Instrument der Inneren Revision, welches - ebenfalls im Gerichtsorganisationsgesetz verankert – einen wichtigen Bestandteil der Dienstaufsicht und des funktionierenden Justizsystems insgesamt bildet.

Gerade deshalb ist es aber auch dem Bundesministerium für Justiz ein ganz zentrales Anliegen, das bestehende Dienstaufsichtsmodell ebenso wie die einzelnen Instrumente der Dienstaufsicht immer wieder kritischen Prüfungen und Evaluierungen zu unterziehen, Verbesserungs- und Effektuierungsmöglichkeiten herauszuarbeiten und die sich daraus unter Umständen ergebenden Umsetzungsmaßnahmen zu ergreifen. So beschäftigt sich auch derzeit eine eigene Arbeitsgruppe „Dienstaufsicht“ samt ihren Unterarbeitsgruppen mit Fragen der Effektuierung in dem in Rede stehenden Bereich, wobei erste Zwischenergebnisse bereits Ende dieses Jahres vorliegen sollen.

Auslastung des Bezirksgerichtes Bludenz im Vergleich

Die durch die Personalanforderungsrechnung ermittelten rechnerischen Auslastungsgrade des Bezirksgerichtes Bludenz (im Vergleich zu den Bezirksgerichten im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch, im Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck und im Bundesgebiet) entwickelten sich in den letzten drei Jahren wie folgt (die Auslastungsgrade werden jeweils in Prozenten ausgedrückt):


 

 

2007

2008

2009

 

Ri*

Rpfl

Ri**

Rpfl

Ri**

Rpfl

BG Bludenz

94,78

136,09

113,22

182,97***

103,71

136,02

LG-Spr Feldkirch

94,33

110,21

107,91

116,78

108,23

116,87

OLG-Spr Innsbruck

95,72

108,93

108,24

109,26

107,09

109,69

Bundesgebiet

103,50

117,20

107,77

117,93

106,37

117,83

 

 

 

 

 

 

 

Ri* = PAR ALT

 

 

 

 

 

 

Ri** = PAR NEU

 

 

 

 

 

 

*** - siehe aber unten

 

 

 

 

 

 

 

Freilich ist an dieser Stelle festzuhalten, dass die Auslastungsgrade den konkreten Personaleinsatz auf Basis des bei der jeweiligen Dienststelle zur Verfügung stehenden Stammpersonals ermitteln, also nur unter Zugrundelegung der unmittelbar bei den Dienststellen systemisierten Planstellen. Zusätzliche temporär eingesetzte Personalressourcen (etwa im Rahmen von Zuteilungen oder kurzfristigen Vertretungen) bleiben aus technischen und organisatorischen Gründen im PAR-Rechenmodell unberücksichtigt.

Auslastungsvergleich Richter

Im Jahr 2007 lag die Auslastung des Bezirksgerichtes Bludenz im Bereich der Richter nahezu exakt im Durchschnitt der Bezirksgerichte des Sprengels des Landesgerichtes Feldkirch, ebenso im Durchschnitt der Bezirksgerichte des Sprengels des Oberlandesgerichtes Innsbruck und 8,7%-Punkte unter dem Bundesdurchschnitt aller Bezirksgerichte.

Im Jahr 2008 stieg die Auslastung des Bezirksgerichtes Bludenz in diesem Bereich und lag um rund 5%-Punkte über dem Durchschnitt der Bezirksgerichte des Sprengels des Landesgerichtes Feldkirch, des Sprengels des Oberlandesgerichtes Innsbruck und des Bundesdurchschnitts.

Im Jahr 2009 sank die richterliche Auslastung des Bezirksgerichtes Bludenz und lag nun um rund 3 bis 4%-Punkte unter dem Durchschnitt der Bezirksgerichte des Sprengels des Landesgerichtes Feldkirch, des Sprengels des Oberlandesgerichtes Innsbruck und des Bundesdurchschnitts.

Vom 1. Februar 2006 bis zum 31. Mai 2007 war dem BG Bludenz eine Vertretungsrichterin, im Juni 2007 eine Sprengelrichterin zugeteilt. Diese Leistungen sind, wie eingangs festgehalten, in der Berechnung nicht erfasst.

Auslastungsvergleich Rechtspfleger

Es wurde bereits festgehalten, dass die Personalanforderungsrechnung vorübergehende unterstützende Personaleinsätze von Nachbargerichten oder übergeordneten Gerichten nicht berücksichtigt, sondern vielmehr lediglich auf das bei der betreffenden Dienststelle eingesetzte Stammpersonal und die dort systemisierten Stammplanstellen abstellt, sodass die dargestellten Auslastungsgrade nur bedingt aussagefähig sind.

So erfolgten beispielsweise die folgenden Zuteilungen von Rechtspflegern der Bezirksgerichte Bregenz, Dornbirn und Feldkirch zum Bezirksgericht Bludenz:

Zeitraum

VZK

14. April bis 9. Mai 2008

1

13. bis 22. Mai 2008

1

29. Mai bis 6. Juni 2008

1

9. Juni bis 3. Juli 2008

1

9. Juli 2008

1

11. Juli 2008

1

15. Juli 2008

1

17. bis 18. Juli 2008

1

22. Juli 2008

1

30. Juli 2008

1

4. bis 28. August 2008

1

1. bis 2. September 2008

1

5. bis 15. September 2008

1

18. bis 23. September 2008

1

25. bis 26. September 2008

1

27. Oktober bis 4. November 2008

1

7. bis 21. November 2008

1

24. November bis 19. Dezember 2008

1

 

In einer kalendermäßigen Darstellung zeigt sich folgendes Bild (Arbeitstage mit Zuteilung einer Vollzeitkraft „grün“; Arbeitstage ohne Zuteilung „rot“):


 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

April

 

1

2

3

4

5

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

8

9

10

11

12

13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

15

16

17

18

19

20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

22

23

24

25

26

27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

29

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Mai

 

 

 

1

2

3

4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

5

6

7

8

9

10

11

 

 

 

 

 

 

 

 

 

12

13

14

15

16

17

18

 

 

 

 

 

 

 

 

 

19

20

21

22

23

24

25

 

 

 

 

 

 

 

 

 

26

27

28

29

30

31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Juli

 

1

2

3

4

5

6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

7

8

9

10

11

12

13

 

 

 

 

 

 

 

 

 

14

15

16

17

18

19

20

 

 

 

 

 

 

 

 

 

21

22

23

24

25

26

27

 

 

 

 

 

 

 

 

 

28

29

30

31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Juni

 

 

 

 

 

 

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2

3

4

5

6

7

8

 

 

 

 

 

 

 

 

 

9

10

11

12

13

14

15

 

 

 

 

 

 

 

 

 

16

17

18

19

20

21

22

 

 

 

 

 

 

 

 

 

23

24

25

26

27

28

29

 

 

 

 

 

 

 

 

 

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

August

 

 

 

 

1

2

3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4

5

6

7

8

9

10

 

 

 

 

 

 

 

 

 

11

12

13

14

15

16

17

 

 

 

 

 

 

 

 

 

18

19

20

21

22

23

24

 

 

 

 

 

 

 

 

 

25

26

27

28

29

30

31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

September

1

2

3

4

5

6

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

9

10

11

12

13

14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

16

17

18

19

20

21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

23

24

25

26

27

28

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

November

 

 

 

 

 

1

2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3

4

5

6

7

8

9

 

 

 

 

 

 

 

 

 

10

11

12

13

14

15

16

 

 

 

 

 

 

 

 

 

17

18

19

20

21

22

23

 

 

 

 

 

 

 

 

 

24

25

26

27

28

29

30

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Oktober

 

 

1

2

3

4

5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6

7

8

9

10

11

12

 

 

 

 

 

 

 

 

 

13

14

15

16

17

18

19

 

 

 

 

 

 

 

 

 

20

21

22

23

24

25

26

 

 

 

 

 

 

 

 

 

27

28

29

30

31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mo

Di

Mi

Do

Fr

Sa

So

Dezember

1

2

3

4

5

6

7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

8

9

10

11

12

13

14

 

 

 

 

 

 

 

 

 

15

16

17

18

19

20

21

 

 

 

 

 

 

 

 

 

22

23

24

25

26

27

28

 

 

 

 

 

 

 

 

 

29

30

31

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Daraus lässt sich erkennen, dass in diesem hier betrachteten Zeitraum (April bis Dezember 2008) dem BG Bludenz im Bereich der Rechtspfleger fast durchgehend Unterstützung durch jeweils eine Vollzeitkraft zur Verfügung gestanden ist.

Unter Berücksichtigung der in diesem Zeitraum erfolgten Zuteilungen verringert sich der rechnerische Auslastungsgrad der Rechtspfleger des BG Bludenz von 182,97 auf rund 148%.

 

Im folgenden Ausmaß waren weiters Rechtspflegeranwärter dem BG Bludenz zur Ausbildung zugeteilt:

 

 

Zeitraum

VZK

16. Juni bis 15. September 2009

1

12. Oktober bis 20. November 2009

1

 

Zu 4:

Das Bezirksgericht Bludenz wurde einer Regelrevision unterzogen, zu der mittlerweile ein Teilbericht zu den Ergebnissen der Schwerpunktrevision der Exekutionsabteilung vorliegt. Dabei wurden eine umfassende Bestandsaufnahme und die Prüfung der – etwa 7000 – Exekutionsakten aus den Jahren 2009 und 2010 durchgeführt und Verdachtsfälle an die Strafverfolgungsbehörden zur weiteren Veranlassung weitergeleitet.

Nachdem allfällige Revisionsempfehlungen und -vorschläge dem Schlussbericht vorbehalten sind, ersuche ich um Verständnis, dass ich den Revisionsergebnissen nicht vorgreifen will und kann.

Zu 5:

Die Vorwürfe gegen Dr. E. M. sind mir Mitte August 2010 zur Kenntnis gelangt.

Zu 6:

Hinsichtlich der in der Anfrage genannten Vorwürfe ist ein Ermittlungsverfahren bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft anhängig. Im Hinblick darauf, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 12 StPO nicht öffentlich ist, ersuche ich um Verständnis, dass eine detaillierte Beantwortung dieser Frage derzeit nicht möglich ist, weil dadurch einerseits Rechte der Verfahrensbeteiligten verletzt und andererseits insbesondere der Erfolg der Ermittlungen gefährdet werden könnten.

Zu 7:

Derzeit wird das genannte Verfahren gegen sieben Beschuldigte geführt.

Zu 8:

Mir ist diese Äußerung nicht bekannt. Ich ersuche um Verständnis, dass ich von dritter Seite kolportierte Aussagen meiner Mitarbeiter nicht kommentiere.

Zu 9 bis 12:

Der Sachverhalt wurde am 30. Juli 2010 vom Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Dienstbehörde I. Instanz an die Leiterin der Oberstaatsanwaltschaft Linz als Disziplinaranwältin zur disziplinarrechtlichen Würdigung übermittelt. Für die im Sprengel des Oberlandesgerichtes Innsbruck ernannten Richter/innen ist das Oberlandesgericht Linz als Disziplinargericht zuständig. Über eine allfällige Suspendierung nach § 146 RStDG hat das zuständige Disziplinargericht zu entscheiden. Das Disziplinargericht kann Pflichtverletzungen durch die in den §§ 103f RStDG genannten Ordnungs- und Disziplinarstrafen ahnden.

Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Verlauf und das Ergebnis der Vorerhebungen und der Disziplinaruntersuchung sowie über den Inhalt der Disziplinarakten sind gemäß § 127 RStDG ebenso wie Mitteilungen an die Öffentlichkeit über den Inhalt der mündlichen Verhandlung und des Erkenntnisses gemäß § 133 Abs. 3 RStDG untersagt.

Zu 16 und 17:

Beim Bezirksgericht Bludenz ist eine Planstelle eines Rechtspflegers/einer Rechtspflegerin in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen systemisiert. Die bis 31. August 2007 am Bezirksgericht Bludenz in Verwendung gestandene Rechtspflegerin in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen wurde mit Wirksamkeit vom 1. September 2007 mit einem Arbeitsplatz einer Revisorin beim Landesgericht Feldkirch betraut und die Beamtin K. H. ab 1. Oktober 2007 sowie der Beamte D. H. ab 1. Jänner 2009 zum Bezirksgericht Bludenz als Rechtspflegerin bzw. Rechtspfleger in Zivilprozess-, Exekutions- und Insolvenzsachen versetzt.

Die Verwendung der Genannten stellte sich dabei wie folgt dar:

Die Beamtin K. H. war ab 1. Oktober 2007 bis zum 17. April 2008 mit vollem Beschäftigungsausmaß am Bezirksgericht Bludenz tätig. Danach wurde sie von der Dienstleistung nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes enthoben. Nach Beendigung des Karenzurlaubes trat sie ihren Dienst am 1. Jänner 2009 wieder beim Bezirksgericht Bludenz an und war bis 27. Oktober 2009 mit 20%, ab 28. Oktober 2009 mit 40% und ab 2. Februar 2010 mit 60% beschäftigt. Mit Wirksamkeit vom 12. April 2010 wurde sie nach den Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes wieder vom Dienst enthoben.

Der Beamte D. H. war in der Zeit vom 1. Jänner 2009 bis 1. Februar 2010 im Ausmaß von 60% sowie vom 2. Februar 2010 bis 26. Mai 2010 im Ausmaß von 40% beim Bezirksgericht Bludenz tätig und steht nunmehr seit 27. Mai 2010 im Ausmaß von 100% beim Bezirksgericht Bludenz in Verwendung.

Ganz grundsätzlich bleibt anzumerken, dass es im Hinblick auf den hohen weiblichen Anteil bei den Rechtspflegern/-innen und Rechtspflegeranwärtern/-innen bereits in den letzten Jahren vermehrt zu karenzurlaubsbedingten Ausfällen sowie gesetzlich vorgesehenen Herabsetzungen der Auslastungen gekommen ist. Hinzu kommt im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch eine hohe Personalfluktuation zu anderen Behörden oder ins benachbarte Ausland. Die solcherart vakant werdenden Planstellen lassen sich nicht immer nahtlos nachbesetzen, zumal die Rechtspflegerausbildung insgesamt rund fünf Jahre dauert und sich dadurch die kurzfristige Beistellung von Rechtspflegern/-innen einer bestimmten Sparte aufgrund der beschränkten Personalressourcen oftmals als überaus schwierig gestaltet.

Zu 23 bis 25:

Aktuell stellt das Bundesministerium für Justiz konkrete Überlegungen zu einer effizienteren und wirksameren Dienstaufsicht an. Dabei wurden zu der Frage, wie dienstaufsichtsrelevante Informationen sowohl von Bediensteten als auch von Dritten rasch und unter Wahrung der persönlichen Interessen der Informanten gewonnen werden können, bereits erste Lösungsmöglichkeiten erörtert. Diese bedürfen aber noch einer eingehenden Prüfung und Diskussion.

 

. November 2010

 

(Mag. Claudia Bandion-Ortner)