6603/AB XXIV. GP

Eingelangt am 20.12.2010
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

GZ: BMI-LR2220/1015-II/BK/1.6/2010

Wien, am        . Dezember 2010

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
20. Oktober 2010 unter der Zahl 6676/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Gewalttaten von Kindern“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Jänner - September 2010

Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben

Österreich

unter 10 Jahre

243

10 bis unter 14 J.

                           1.369

Burgenland

unter 10 Jahre

                                 5

10 bis unter 14 J.

                                11

Kärnten

unter 10 Jahre

                                16

10 bis unter 14 J.

                              124

Niederösterreich

unter 10 Jahre

                                28

10 bis unter 14 J.

                              137

Oberösterreich

unter 10 Jahre

                                25

10 bis unter 14 J.

                              173

Salzburg

unter 10 Jahre

                                18

10 bis unter 14 J.

                                92

Steiermark

unter 10 Jahre

                                27

10 bis unter 14 J.

                              178

Tirol

unter 10 Jahre

                                48

10 bis unter 14 J.

                              175

Vorarlberg

unter 10 Jahre

                                 8

10 bis unter 14 J.

                                99

Wien

unter 10 Jahre

                                68

10 bis unter 14 J.

                              380

 

Zu Frage 2:

Die Koordinierungsstelle „Bündnis gegen Gewalt“ im Bundeskriminalamt wird die Koordination ressortübergreifender Maßnahmen übernehmen und die bundesweite Anlaufstelle für eine Vernetzung verschiedener interministerieller, ressortübergreifender Berufs- und Interessensgruppen sein, um eine zielgerichtete akkordierte Vorgehensweise zu gewährleisten.

 

Zu Frage 3:

Es wurde bereits eine Arbeitsgemeinschaft, in der Mitglieder des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gerichtsmedizin, der Ärztekammer und der jeweiligen kriminalistisch/kriminologischen Fachgebieten vertreten sind, eingerichtet.

Es werden Standards erarbeitet, um eine Früherkennung von atypischen Verletzungsmustern  an Kindern und Jugendlichen gewährleisten zu können und  um an den Schnittstellen zwischen medizinischer Aufgabenerfüllung und polizeilicher Tätigkeit  für die Agierenden  die notwendige Handlungssicherheit zu gewährleisteten.

 

Zu Frage 4:

Die Öffentlichkeit wird auf mehreren Ebenen eingebunden bzw. sensibilisiert:

•           Es wurde im Bundeskriminalamt eine eigene Koordinierungsstelle gegen Gewalt geschaffen, die als Bindeglied zwischen internen und externen Akteuren und damit der Öffentlichkeit fungiert.

•           Es wurde eine eigene Workshopreihe ins Leben gerufen. Die erste Veranstaltung wird im Jänner 2011 stattfinden.

•           Es wird auf der Homepage des Bundeskriminalamts über das Bündnis gegen Gewalt informiert und zur Beteiligung der Bevölkerung aufgerufen.

•           Es wird im Rahmen von Pressekonferenzen und Medienterminen über die aktuellen Entwicklungen informiert.

•           Es wurde – um eine bestmögliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu gewährleisten – eine eigene E-Mail-Adresse (buendnisgegengewalt@bmi.gv.at) eingerichtet.

 

Zu den Fragen 5 und 6:

Es ist nicht geplant, dass Exekutivbeamte in Volksschulen Präventionsarbeit im Bereich der psychischen und physischen Gewalt an Kindern durchführen. Aufgrund der besonderen Anforderungen und Sensibilität sollte die Arbeit mit gewaltbetroffenen Kindern ausschließlich von spezialisierten Fachleuten durchgeführt werden.