6603/AB XXIV. GP
Eingelangt am
20.12.2010
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMI-LR2220/1015-II/BK/1.6/2010
Wien, am . Dezember 2010
Der
Abgeordnete zum Nationalrat Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am
20. Oktober 2010 unter der Zahl 6676/J an mich eine schriftliche
parlamentarische Anfrage betreffend „Gewalttaten von Kindern“
gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Jänner - September 2010 |
Strafbare Handlungen gegen Leib und Leben |
|
Österreich |
unter 10 Jahre |
243 |
10 bis unter 14 J. |
1.369 |
|
Burgenland |
unter 10 Jahre |
5 |
10 bis unter 14 J. |
11 |
|
Kärnten |
unter 10 Jahre |
16 |
10 bis unter 14 J. |
124 |
|
Niederösterreich |
unter 10 Jahre |
28 |
10 bis unter 14 J. |
137 |
|
Oberösterreich |
unter 10 Jahre |
25 |
10 bis unter 14 J. |
173 |
|
Salzburg |
unter 10 Jahre |
18 |
10 bis unter 14 J. |
92 |
|
Steiermark |
unter 10 Jahre |
27 |
10 bis unter 14 J. |
178 |
|
Tirol |
unter 10 Jahre |
48 |
10 bis unter 14 J. |
175 |
|
Vorarlberg |
unter 10 Jahre |
8 |
10 bis unter 14 J. |
99 |
|
Wien |
unter 10 Jahre |
68 |
10 bis unter 14 J. |
380 |
Zu Frage 2:
Die Koordinierungsstelle „Bündnis gegen Gewalt“ im Bundeskriminalamt wird die Koordination ressortübergreifender Maßnahmen übernehmen und die bundesweite Anlaufstelle für eine Vernetzung verschiedener interministerieller, ressortübergreifender Berufs- und Interessensgruppen sein, um eine zielgerichtete akkordierte Vorgehensweise zu gewährleisten.
Zu Frage 3:
Es wurde bereits eine Arbeitsgemeinschaft, in der Mitglieder des Bundesministeriums für Inneres, des Bundesministeriums für Gesundheit, der Gerichtsmedizin, der Ärztekammer und der jeweiligen kriminalistisch/kriminologischen Fachgebieten vertreten sind, eingerichtet.
Es werden Standards erarbeitet, um eine Früherkennung von atypischen Verletzungsmustern an Kindern und Jugendlichen gewährleisten zu können und um an den Schnittstellen zwischen medizinischer Aufgabenerfüllung und polizeilicher Tätigkeit für die Agierenden die notwendige Handlungssicherheit zu gewährleisteten.
Zu Frage 4:
Die Öffentlichkeit wird auf mehreren Ebenen eingebunden bzw. sensibilisiert:
• Es wurde im Bundeskriminalamt eine eigene Koordinierungsstelle gegen Gewalt geschaffen, die als Bindeglied zwischen internen und externen Akteuren und damit der Öffentlichkeit fungiert.
• Es wurde eine eigene Workshopreihe ins Leben gerufen. Die erste Veranstaltung wird im Jänner 2011 stattfinden.
• Es wird auf der Homepage des Bundeskriminalamts über das Bündnis gegen Gewalt informiert und zur Beteiligung der Bevölkerung aufgerufen.
• Es wird im Rahmen von Pressekonferenzen und Medienterminen über die aktuellen Entwicklungen informiert.
• Es wurde – um eine bestmögliche Kommunikation mit der Öffentlichkeit zu gewährleisten – eine eigene E-Mail-Adresse (buendnisgegengewalt@bmi.gv.at) eingerichtet.
Zu den Fragen 5 und 6:
Es ist nicht geplant, dass Exekutivbeamte in Volksschulen Präventionsarbeit im Bereich der psychischen und physischen Gewalt an Kindern durchführen. Aufgrund der besonderen Anforderungen und Sensibilität sollte die Arbeit mit gewaltbetroffenen Kindern ausschließlich von spezialisierten Fachleuten durchgeführt werden.