6662/AB XXIV. GP

Eingelangt am 22.12.2010
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                Wien, am        Dezember 2010

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0249-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 6763/J vom 22. Oktober 2010 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die Empfehlungen des Rechnungshofes wurden großteils bereits umgesetzt bzw. sind in der Umsetzungsphase. Der aktuelle Stand stellt sich im Detail folgendermaßen dar:

 

·         Die durch Pensionsabgänge frei werdenden Planstellen wurden zeitgerecht mit  qualifiziertem Personal nachbesetzt. Künftige Abgänge können erst nach erfolgter Pensionierung nachbesetzt werden.

 

Weiters werden im Rahmen eines derzeit laufenden Projekts „Umsatzsteuersonderfälle FA Graz Stadt“ die IT-Unterstützung verbessert, organisatorische Abläufe optimiert und damit der Personaleinsatz effizienter gestaltet.


·         Die im Rechnungshofbericht angeführten Fehlerquellen wurden behoben.

 

·         Die monetären Kontrollerfolge werden auch in die Controllingauswertungen einbezogen, eine Abfragemöglichkeit für Teamleiter soll beim Projekt „e-finanz“ geschaffen werden.

 

·         Neuaufnahmen wurden bei qualifizierten Mitarbeitern konzentriert, um die Bearbeitungsqualität sicherzustellen, die dabei zu versendenden Fragebögen wurden evaluiert und verbessert, Schulungsmaßnahmen bezüglich IWD-Recherchen wurden durchgeführt.

 

·         Das Reorganisationsprojekt umfasste die Erstattungsfälle, die vorgegebene Kontrolldichte von 25 % wurde erreicht.

 

·         Um die Treffsicherheit der Risikoauswahl für die Kontrolle der Rückzahlungen zu erhöhen, wurden bereits verbesserte Risikokriterien entwickelt und die technische Umsetzung veranlasst.

 

·         Zur Verbesserung der Datengrundlagen wurde unter anderem die genaue Kennzeichnung durch Branchenkennzahlen (ÖNACE) eingeführt. Durch diese zusätzliche Spezifikation können effizientere Risikoanalysen und Schwerpunkt-auswertungen durchgeführt werden.

 

·         Insoweit eine Umstellung von der Nachbescheidkontrolle zur Vorbescheidkontrolle möglich und zweckmäßig erschien, wurde diese bereits durchgeführt.

 

·         Durch den Wegfall von manipulativen Tätigkeiten im Bereich des elektronischen Vorsteuererstattungsverfahrens (VAT-Refund) für EU-Länder konnten nun die qualifizierteren Tätigkeiten auf die Mitarbeiter in den höheren Verwendungs-gruppen konzentriert werden. Zur Qualifikation dieser Mitarbeiter wurden interne Fachschulungen durchgeführt.

 

·         Im Rahmen der Verbesserung der systematischen Betrugsbekämpfung wurden bereits u.a.

 

o   die Aufstockung der UMA-Prüfung,


o   die Einbeziehung des Erhebungsdienstes der Großbetriebsprüfung

 

o   sowie laufende Schwerpunktaktionen durchgeführt und

 

o   die Zusammenarbeit von UMA-Prüfung, örtlich zuständigem Finanzamt und Zollamt pilotiert.

 

o   Eine einheitliche Kontrollmitteilung (KM) inkl. Informationskonzept unter Einbeziehung der Betrugskoordinatoren soll die übrigen Dienststellen hinsichtlich der Thematik Vorsteuererstattungen sensibilisieren.

 

o   Legistische Maßnahmen: Herabsetzung der Versandhandelsschwelle (BGBl I 2010/34) und

 

o   auch amtsinterne Maßnahmen, wie obligatorische Kontaktaufnahme mit Rechnungsaussteller in bestimmten Risikofällen, wurden durchgeführt.

 

·         Durch die o.a. Evaluierungsmaßnahmen und Erhöhung der risikoorientierten Kontrolle wird auch die Entstehung von Abgabenrückständen verhindert.

 

·         Die Kontrollen nach Bescheiderlassung wurden bzw. werden in das Controlling einbezogen.

 

·         Die elektronische Überwachung der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen wird durchgeführt. Entsprechende Erinnerungsschreiben an jene Unternehmer, die dieser Verpflichtung nicht nachkommen, werden laufend versendet.

 

·         Eine generelle Aufhebung der bundesweit einheitlichen Betragsgrenze ist aufgrund der begrenzten Personalressourcen nicht möglich und daher derzeit auch nicht vorgesehen.

 

·         Zugangsberechtigungen für ausländische Unternehmer in FinanzOnline sind grundsätzlich nicht vorgesehen. Die Überprüfung der Unternehmereigenschaft kann letztendlich nur durch den Sitzstaat erfolgen, da entsprechende Möglichkeiten nur dort vorhanden sind.

 

In Österreich  sind zur geschäftsmäßigen Vertretung vor Abgabenbehörden nur bestimmte Personen, insbesondere Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater), berechtigt. Wirtschaftstreuhänder (Steuerberater) aus einem anderen Mitglied-staat der EU oder des EWR sind dann ebenso berechtigt, wenn sie die österreichische Berufsbefugnis besitzen. Eine Befugnis anderer nicht in Österreich ansässiger Vertreter ist auch mangels Überprüfung der Voraussetzungen nicht möglich.


Nach österreichscher  Ansicht widerspricht dies auch nicht dem Wortlaut der Richtlinie 2008/9/EG und ist auch in Hinkunft nicht vorgesehen, da es sich hier um österreichisches Verfahrensrecht handelt.

 

·         Erhöhung der Anzahl der UMA-Prüfer und Erhöhung der Fallanzahl bei den UMA-Prüfungen. So konnte bereits die Fallanzahl der UMA-Prüfungen des Jahres 2009  nur in den Monaten Jänner bis Oktober 2010 um 11 % überschritten werden.

 

·         Qualifizierte Kräfte konnten von zeitintensiven manipulativen Tätigkeiten durch das neue elektronische Vorsteuererstattungsverfahren (VAT-Refund) für
EU-Länder ab 1. Jänner 2010, durch die Erstellung und Umsetzung eines  Organisationskonzepts sowie durch die Einrichtung eines vorgelagerten Info-Centers entlastet werden.

 

·         Die Arbeitsprozesse und Verfahrensabläufe wurden durch die Nachbesetzung eines Teamleiters, die Zusammenarbeit im Projekt „Umsatzsteuersonderfälle FA Graz Stadt“ sowie durch gemeinsame Dienstbesprechungen harmonisiert.

 

·         Die Empfehlung „Auswertung aller zur Verfügung gestellten Daten bei Überprüfung der Umsatzsteuer-Voraussetzungen“ wurde umgesetzt.

 

·         Um den Bearbeiterwechsel zu forcieren wurde im Organisationskonzept einerseits eine Trennung in Neuaufnahme und laufende Bearbeitung festgelegt, anderer-seits erfolgt in der weiteren Bearbeitung die Zuteilung nach Schwierigkeitsgrad. Außerdem wurde die alphabetische Zuteilung der Akten umgestellt.

Zu 2.:

Folgende Beträge wurden nach Ländern gegliedert im Zeitraum 2009 bis 23. November 2010 im Zuge des Vorsteuererstattungsverfahrens an in EU-Drittstaaten ansässige Unternehmen ausbezahlt:


 

EU-Drittstaaten

 

 

 

Erstattungsbeträge Zeitraum 2009 bis 23.11.2010

 

 Afghanistan

-9.769,00

 Albanien

-17.267,20

 Argentinien

-1.452,11

 Armenien

-3.134,60

 Aserbaidschan

-233,60

 Australien

-506.806,54

 Bahrain

-105.995,80

 Belarus (Weißrussland)

-1.345.521,25

 Belize

-149.009,17

 Bosnien und Herzegowina

-4.504.290,18

 Brasilien

-43.319,56

 Burundi

-6.220,94

 Chile

-11.309,04

 China (Taiwan)

-117.455,43

 China, Volksrepublik

-580.611,21

 Costa Rica

-59.171,56

 Côte d'Ivoire

-13.443,85

 El Salvador

-23.178,49

 Georgien

-2.678,49

 Ghana

-1.233,80

 Hongkong

-42.977,57

 Indien

-148.300,78

 Indonesien

-88.822,17

 Iran

-6.213,74

 Island

-89.137,07

 Israel

-1.674.453,58

 Japan

-569.148,04

 Jordanien

-885,39

 Kaimaninseln

-2.748,30

 Kanada

-231.548,03

 Kasachstan

-111.457,91

 Kolumbien

-8.288,78

 Korea (Demokr. Volksrep.)

-24.121,67

 Korea (Republik)

-445.980,01

 Kroatien

-12.498.800,39

 Kuwait

-4.810,87

 Liechtenstein

-2.365.688,68

 Malaysia

-50.705,96

 Malediven

-38,80

 Marokko

-10.451,90

 Mauritius

-233,33

 

 

EU-Drittstaaten

 

 

 

Erstattungsbeträge Zeitraum 2009 bis 23.11.2010

 

 Mazedonien

-2.564.898,64

 Mexiko

-296.597,95

 Moldau

-306.075,50

 Monaco

-21.736,75

 Montenegro

-52.381,10

 Neuseeland

-9.925,05

 Nigeria

-7.631,07

 Norwegen

-1.164.329,07

 Pakistan

-791,90

 Philippinen

-329,48

 Russische Föderation

-4.683.549,24

 Sambia

-3.832,78

 San Marino

-147.410,19

 Schweiz

-23.476.554,20

 Serbien

-2.005.568,79

 Serbien und Montenegro

-4.342.057,07

 Seychellen

-453,20

 Singapur

-570.472,95

 Sri Lanka

-1.010,15

 Südafrika

-362.100,20

 Thailand

-186.831,11

 Tokelau

-5.186,63

 Trinidad und Tobago

-129.127,25

 Tunesien

-3.702,86

 Türkei

-33.858.914,07

 Ukraine

-817.271,19

 Uruguay

-327,75

 Venezuela

-976,58

 Vereinigte Arabische Emirate

-1.012.399,44

 Vereinigte Staaten von Amerika

-7.077.204,85

 

Zu 3.:

In diesem Zeitraum wurden 13.947 Vorsteuererstattungsverfahren mit Drittlandsunternehmen abgewickelt; davon wurden 2.355 einer genauen Überprüfung unterzogen.

 

Zu 4.:

Bei den 2.355 überprüften Fällen wurde nach Überprüfung bei 321 Fällen eine Korrektur vorgenommen.

 

Hierzu ist anzumerken, dass aufgrund der unterschiedlichen Rechtslage hinsichtlich Abzugsfähigkeit der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer in den verschiedenen Staaten bei zu Unrecht beantragten Vorsteuerbeträgen nicht automatisch eine Betrugsabsicht des Antragstellers unterstellt werden kann. So werden z.B. Vorsteuern, die auf Repräsentations-aufwendungen entfallen, hinsichtlich der Abzugsfähigkeit in den einzelnen Ländern unterschiedlich behandelt oder auf PKW entfallende Vorsteuern sind in anderen Ländern abzugsfähig, in Österreich grundsätzlich nicht.

 


Zu 5.:

Die Bearbeitung eines Erstattungsfalles im Jahr 2009 dauerte im Durchschnitt 114 Tage.
Im Zeitraum 1. Jänner 2010 bis 23. November 2010 dauerte die Bearbeitung eines Erstattungsfalles im Durchschnitt 62 Tage.

 

Zu 6.:

Die elektronische Fallauswahl wurde anhand von vordefinierten Kriterien aufgrund der bisherigen Erfahrungen risikoorientiert festgelegt. Der Kriterienkatalog wird jährlich einer Evaluierung unterzogen und entsprechend angepasst. Die einzelnen Kriterien unterliegen der Geheimhaltung und können daher im Detail nicht bekannt gegeben werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen