7081/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.02.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

                                                                                            Wien, am 16. Februar 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0398-IK/1a/2010

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7181/J betreffend „der Umsetzung von "Basel III" und die daraus entstehende Kreditklemme“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2010 an mich richteten, ist eingangs darauf zu verweisen, dass die grundsätzliche Zuständigkeit für die Umsetzung von "Basel III" beim Bundes-ministerium für Finanzen liegt. Unbeschadet dessen stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Basel III ist Teil der internationalen Bemühungen, das Finanzsystem weniger störungsanfällig zu machen und daher grundsätzlich zu begrüßen. Das Projekt geht auf eine Initiative der G20 und des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht vom September 2009 zurück. Hauptziel ist die Stärkung der Eigenkapitalbasis und Liquidität des Bankensektors. Die "Gruppe der Gouverneure und Chefs der Aufsichtsbehörden" in Basel hat sich darauf geeinigt, dass Basel III 2013 in Kraft treten soll; den Banken werden aber Übergangsfristen gewährt, sodass ein sukzessiver Kapitalaufbau gemäß den neuen Anforderungen bis 2018 stattfinden kann. Die Umsetzung von Basel III in der EU wird durch eine Änderung der Eigenkapitalrichtlinie (CRD IV) erfolgen. Bei der Ausgestaltung des Richtlinienvorschlags ist für mein Ressort besonders relevant, dass dabei auch europäische


Besonderheiten wie die Finanzierungs- und Bankenstruktur berücksichtigt werden. Wesentlich ist auch, dass vor Umsetzung von Basel III in der EU eine unabhängige Studie über die mikro- und makroökonomischen Wirkungen, insbesondere auf die Unternehmensfinanzierung, durchgeführt wird. Dabei wären auch die kumulativen Effekte anderer Maßnahmen zu berücksichtigen, etwa im Zusammenwirken mit den in einigen EU-Mitgliedstaaten eingeführten oder geplanten Bankenabgaben.

 

Vor allem müssen aber Erleichterungen für KMU gewährleistet werden. Die EK wird bei der Umsetzung von Basel III in Europa dafür sorgen müssen, dass das "Think small first"-Prinzip, wonach Interessen von KMU bei allen Legislativvorschlägen zu berücksichtigen sind, auch in diesem Bereich Anwendung findet und dass KMU-fördernde Elemente in die Richtlinie inkorporiert werden. Für KMU als Rückgrat der europäischen Wirtschaft ist eine Sicherstellung des Zugangs zu Finanzierung zentral.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Im ersten Quartal 2010 hat die Kommission eine Konsultation zur CRD IV eingeleitet. Die Kommission wird voraussichtlich vor dem Sommer 2011 den Richtlinienvorschlag veröffentlichen. Mein Ressort wird eine Studie in Auftrag geben mit der Zielsetzung, die KMU-spezifischen Fragen und Problemlagen im Zusammenhang mit der Umsetzung von Basel III in Europa aufzuzeigen. Auf Basis dessen wird sich mein Haus in die Diskussion zu diesem Dossier einbringen.

 

Antwort zu den Punkten 3 und 4 der Anfrage:

 

Auf Initiative meines Ressorts hat die OeNB regelmäßig ein Kreditmonitoring durchgeführt und auf Basis monatlicher Daten untersucht, ob die Kreditvergabe nach wie vor unter akzeptablen Bedingungen funktioniert. Im 5. Kreditbericht der OeNB zur Kreditvergabe des österreichischen Bankensystems von Anfang Dezember 2010 zeigt die Analyse eine in den letzten Monaten beschleunigte Kreditdynamik. Zudem geht daraus hervor, dass eine Kreditklemme auf breiter Basis nicht existiert und zu keiner Zeit existiert hat; lediglich in Teilbereichen sind temporär eingeschränkte Kreditvergaben und Finanzierungsproblematiken zu beobachten gewesen.


Die Bundesregierung hat sich jedoch bereits Ende 2008 entschlossen, das Haftungs- und Garantieinstrumentarium auszuweiten, um potentielle Konsequenzen der Finanzkrise auf die Kreditvergabe abzufedern.

 

 

Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Die ursprünglichen Vorschläge des Baseler Ausschusses vom Dezember 2009 waren sehr weitgehend und hätten substantiellen zusätzlichen Eigenkapitalbedarf sowie erhöhte Liquiditätsvorsorgen erfordert. Aufgrund von Einwänden aus Europa aber auch den USA sind die Vorschläge des Baseler Ausschuss vom 26. Juli 2010 und der Beschluss zur Annahme von Basel III vom 12. September 2010 deutlich weniger streng.

 

Die Studie des IHS wurde im Juni 2010 veröffentlicht, damit noch vor den Vorschlägen des Baseler Ausschuss von Ende Juli und den Beschlüssen im September.

 

Im Dezember hat auch der Baseler Ausschuss eine Aktualisierung seiner Schätzungen über die wirtschaftlichen Effekte strengerer Standards auf Basis der vorliegenden "Basel III"-Beschlüsse vorgelegt. Das Hauptergebnis einer Vielzahl nationaler Simulationsrechnungen stellt sich wie folgt dar: Im Schnitt fällt das BIP im Vergleich zu einem Status-quo-Szenario innerhalb von neun Jahren um total 0,2% - unter anderem wegen etwas höherer Kreditkosten - und holt danach wieder auf. Das legt den Schluss nahe, dass der erhoffte langfristige Nutzen der strengeren Regeln durch höhere Systemstabilität deutlich über den kurzfristigen Anpassungskosten liegt.

 

Wie erwähnt, wird mein Ressort eine Studie zu Basel III in Auftrag geben, deren Fokus vor allem auf Fragen der KMU-Finanzierung liegen wird. Damit wird eine Faktenbasis dafür geschaffen, dass bei der europaweiten und nationalen Umsetzung von Basel III die Interessen der KMU erfolgreich vertreten werden können.


Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:

 

Österreich schneidet bei der Krisenbewältigung dank seiner gut aufgestellten Wirtschaft besser ab als die meisten europäischen Länder. Die starken und innovativen Klein- und Mittelunternehmen sowie Leitbetriebe stützen den Aufschwung. Gleichermaßen werden die positiven Impulse des Aufschwungs durch staatliche Initiativen weiter verstärkt: Dazu gehören etwa die Erhöhung der Forschungsprämie auf zehn Prozent ebenso wie die Neuausrichtung der Internationalisierungsoffensive mit dem Ziel, Exportchancen in Zukunftsmärkten noch stärker zu nützen. Neben Forschungs- und Exportförderungen sollen vor allem auch innovative Jung-Unternehmer mit Startkapital unterstützt werden.

 

Darüber hinaus stehen die bewährten Programme der aws weiterhin den Unternehmen bei ihren Investitionsvorhaben zur Verfügung. Insgesamt wurden im Jahr 2010 1.425 zinsgünstige Kredite im Rahmen des erp-Fonds mit einem Kreditvolumen von rund € 502 Mio. vergeben. Durch diese geförderten Kredite wurde ein Investitionsvolumen von € 920 Mio. ausgelöst.

 

Der Mix aus bewährten Programmen und neuen Initiativen wird weiterhin für eine Ankurbelung der Investitionstätigkeit in Österreich sorgen.

 

Antwort zu den Punkten 7 und 8 der Anfrage:

 

Auf EU-Ebene wird das Dossier beim Rat der Finanzminister (ECOFIN) behandelt. Dessen ungeachtet werde ich mich auch weiterhin auf nationaler und europäischer Ebene für eine wirtschafts- (und insbesondere KMU-)freundliche Ausgestaltung der Richtlinie einsetzen.

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Nachdem die Initiative, Basel II im Lichte der Krise anzupassen, auf das Gremium der G20 zurückgeht und in diesem Gremium die Pläne des Basler Ausschusses für Bankenaufsicht zur Ausgestaltung von Basel III begrüßt und angenommen wurden, scheinen solche Befürchtungen nicht angezeigt.