7111/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                   Wien, am       Februar 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0271-I/4/2010

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7189/J vom 21. Dezember 2010 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Die voraussichtlichen Einnahmen aus der Stabilitätsabgabe wurden mit 500 Mio. Euro budgetiert.

 

Zu 2.:

Die Stabilitätsabgabe wird mit 1. Jänner 2011 eingeführt und ist somit erstmals für das Jahr 2011 zu entrichten.

 

Die Abgabenschuld entsteht am 1. Jänner des jeweiligen Kalenderjahres, ist jedoch nicht sofort, sondern vierteljährlich zu gleichen Teilen am 31.1., 30.4., 31.7. und 31.10. des jeweiligen Jahres zu entrichten.


Zu 3.:

Nein, die Einnahmen aus der Stabilitätsabgabe sind nicht zweckgebunden und fließen in den allgemeinen Haushalt, denn die Stabilitätsabgabe soll in erster Linie einen Beitrag zu den im Rahmen der Finanzkrise angefallenen Krisenkosten darstellen. Zusätzlich soll die Stabilitätsabgabe auch der Finanzmarktstabilität dienen und eine Beteiligung des Bankensektors an zukünftigen kapitalmarktbedingten Kosten und staatlichen Stabilisierungsmaßnahmen sicherstellen.

 

Zu 4.:

Die Oesterreichische Nationalbank hat im Zuge ihrer Evaluierung der ökonomischen Auswirkungen der Stabilitätsabgabe auch die Frage der Überwälzbarkeit zusätzlicher Kostenbelastungen auf die Bankkunden untersucht. Unter Berücksichtigung der in diesem Kontext attestierten Wettbewerbsintensität im Bankensektor sowie der tariflichen Staffelung der Abgabe, auf Grund der die Mehrzahl der Institute gar nicht oder nur teilweise betroffen sind, ist meines Erachtens eine generelle Weiterverrechnung der Kosten der Abgabe unwahrscheinlich. Einzelne Institute haben ja auch bereits öffentlich bekundet, die Kosten nicht an ihre Kunden weitergeben zu wollen. Auszuschließen sind andere strategische Positionierungen in einem marktwirtschaftlichen System zwar nicht, jedoch sehen die Vorschriften des Bankwesengesetzes für diese Fälle detaillierte Preisausweisverpflichtungen vor, um die Konsumenten in die Lage zu versetzen, Vergleiche anzustellen und zu günstigeren Anbietern zu wechseln.

 

Zu 5.:

Diesbezüglich wird auf die Beantwortung der Frage 4. verwiesen, wonach eine Überwälzung aus Wettbewerbsgründen nur begrenzt möglich sein wird. Daher kann auch die Ansicht, dass die Tourismusbranche durch die Stabilitätsabgabe stärker als andere Branchen betroffen ist, nicht geteilt werden.

 

Zu 6.:

Unter Bedachtnahme darauf, dass gemessen an den Gesamtkosten der Kapitalbereitstellung selbst der höchstmögliche Abgabensatz von 8,5 Basispunkten als marginal zu bezeichnen ist und der Vergabe eines Kredits mit angemessen kalkuliertem Deckungsbeitrag nicht im Wege stehen wird, ist aus meiner Sicht keine Kreditklemme zu erwarten.


Wirklich betroffen sind nur Kredite, die mit einer Marge von wenigen Basispunkten ohne Berücksichtigung des tatsächlichen ökonomischen Risikos vergeben werden. Solche Kredite waren vor der Finanzkrise, als Liquidität scheinbar unbegrenzt und risikofrei zur Verfügung stand, zur Steigerung der Eigenkapitalrentabilität der Kreditinstitute durchaus populär. Sie haben wesentlich zur raschen Ausweitung der Finanzkrise beigetragen und insgesamt mehr Schaden als Nutzen gestiftet. Hier hat die Stabilitätsabgabe einen durchaus gewünschten Lenkungseffekt.

Zu 7.:

Verwaltungsreform ist eine Priorität der Bundesregierung. Im  Regierungsprogramm wurde vereinbart, dass eine Arbeitsgruppe Konsolidierung auf höchster politischer Ebene Verwaltungseinsparungen erarbeiten wird. Vereinbart wurde die Behandlung von 11 Arbeitspaketen, die auch die Vorschläge des Rechnungshofs berücksichtigen und die sukzessive während der laufenden Legislaturperiode abgearbeitet werden sollen. Bisher wurden über die Hälfte der 11 Arbeitspakete abgeschlossen bzw. sind in Arbeit.

 

Zu 8.:

Die gesetzliche Regelung der Stabilitätsabgabe ist nicht zeitlich befristet. Es ist jedoch vorgesehen, dass spätestens bis 30. September 2012 unter Mitbefassung der OeNB eine Evaluierung der Stabilitätsabgabe stattfinden soll. Unter Berücksichtigung der europäischen Entwicklungen in diesem Bereich könnte nach dieser Evaluierung die Stabilitätsabgabe entsprechend adaptiert werden oder gegebenenfalls auch wegfallen.

 

Zu 9.:

Die Bedenken, dass die Banken die Bilanzsumme künftig aus Gründen der Steuervermeidung eine niedere Bilanzsumme ausweisen und das Kreditwachstum einschränken werden, werden insofern nicht geteilt, da unter anderem auch zur Vermeidung von derartigen Umgehungsmöglichkeiten in den ersten Jahren auf eine unveränderbare Bemessungsgrundlage der Vergangenheit abgestellt wird. Für die Jahre 2011 bis 2013 ist auf die durchschnittliche Bilanzsumme des Jahres 2010 abzustellen, die sich aus den quartalsweisen der OeNB gemeldeten Vermögensausweisen sowie dem testierten Jahresabschluss errechnet. Zudem wird als Bemessungsgrundlage für die Stabilitätsabgabe nicht nur die Bilanzsumme herangezogen, sondern es wird auch eine Stabilitätsabgabe auf die Derivate des so genannten „großen Handelsbuchs“ erhoben.


Hinsichtlich der Verteuerung der Kredite wird auf die Beantwortung der Frage 4. verwiesen, weshalb auch in diesem Punkt die Bedenken von Herrn Dr. Hartl nicht geteilt werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Josef Pröll eh.