7129/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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GZ: BMI-LR2220/1188-III/3/2010
Wien, am . Februar 2011
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 21. Dezember 2010 unter der Zahl 7155/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.
Zu Frage 2:
4179. Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.
Wien |
NÖ |
OÖ |
Stmk |
Sbg |
Ktn |
Tirol |
Vbg |
Bgld |
Summe |
1262 |
335 |
379 |
359 |
238 |
171 |
282 |
109 |
58 |
3193 |
Zu Frage 3:
Mit Stichtag 1. Jänner 2011 gab es 4022 sonstige Abfrageberechtigte. Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.
Zu Frage 4:
Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang vierzehnmal erforderlich. 2010 mussten vier Anträge bescheidmäßig abgelehnt werden. Weitere unberechtigte Anträge wurden nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen. Gründe für die Zurückziehung
waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.
Zu Frage 5:
Bisher wurde an 45 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt, davon 44 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um Rechtsanwälte, Banken, Detekteien, Inkassobüros und sonstige Dienstleistungsunternehmen.
Zu Frage 6:
61. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 7:
7. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 8:
48. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 9:
57. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 10:
72. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 11:
41. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 12:
2492. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 13:
35. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 14:
47. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 15:
379. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 16:
13. Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.
Zu Frage 17:
Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energieversorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser, Fahrschulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.
Zu den Fragen 18, 30 und 31:
Im Jahr 2010 wurden in Summe 2.677.679 Abfragen durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.
Branchenbezeichnung |
Abfragen |
Auskunfteien |
13.850 |
Banken |
54.207 |
Detekteien |
2.001 |
Fahrschulen |
158.650 |
Inkassobüros |
129.407 |
Immobilien-Vermittler-Treuhänder |
10.394 |
Vermessungswesen |
1.780 |
Notare |
809 |
Rechtsanwälte |
305.265 |
Sonstige |
669.420 |
Vereine |
34.943 |
Versicherungen |
1.294.473 |
Versicherungsmakler |
1.161 |
Wirtschaftstreuhänder |
303 |
Ziviltechniker |
1.016 |
|
2.677.679 |
Zu den Fragen 19 und 20:
Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Verdachtsmomente werden eingehend geprüft. Ergibt die statistische Erhebung keine Auffälligkeiten, wird nach dem Zufallsprinzip geprüft. Eine Anzeige führt selbstverständlich ebenfalls zu einer Überprüfung. 2010 wurden zwei Dutzend derartige Überprüfungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, 2011 in zumindest derselben Anzahl Überprüfungen durchzuführen.
Zu Frage 21:
Von den positiv erledigten Anträgen war es 2010 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.
Zu Frage 22:
Anzahl |
Branche |
9 |
Auskunfteien |
66 |
Banken |
50 |
Detekteien |
384 |
Fahrschulen |
52 |
Inkassobüros |
298 |
Immobilien-Vermittler-Treuhänder |
38 |
Vermessungswesen |
36 |
Notare |
2466 |
Rechtsanwälte |
384 |
Sonstige |
9 |
Vereine |
58 |
Versicherungen |
84 |
Versicherungsmakler |
37 |
Wirtschaftstreuhänder |
16 |
Ziviltechniker |
Zu den Fragen 23 und 24:
Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2010 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.
Zu den Fragen 25, 26 und 28:
Keine.
Zu Frage 27:
Keines.
Zu Frage 29:
Im Jahr 2010 wurden in Summe 37.044.108 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.
Zu Frage 32:
2010: € 7.559.320,--
2011: Es werden Ausgaben in ähnlicher Höhe erwartet.
Zu Frage 33:
Mit Stichtag 31. Dezember 2010 waren in Summe 24.842 Auskunftssperren gesetzt. Eine Auskunftssperre ist zwei Jahre lang gültig; wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, wird die Auskunftssperre inaktiv. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.
Zu Frage 34:
Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller € 13,20 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,60 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.
Zu den Fragen 35 und 37:
Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 4.190.216,-- eingehoben. Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und Verwaltungsabgaben ist nicht möglich. Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.
Zu Frage 36:
Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 551.739,-- erzielt. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2011 erwartet.
Zu Frage 38:
Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2010 € 300.000,-- erzielt werden. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2011 erwartet.
Zu den Fragen 39 und 40:
Es wird auf die Anfragebeantwortung AB 3941/XXII.GP verwiesen.