7129/AB XXIV. GP

Eingelangt am 21.02.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/1188-III/3/2010

 Wien, am       . Februar 2011

 

Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Johann Maier, Genossinnen und Genossen haben am 21. Dezember 2010 unter der Zahl 7155/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Abfrageberechtigungen nach dem Meldegesetz“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Entsprechende Statistiken werden nicht geführt.

 

Zu Frage 2:

4179. Eine regionale Auswertung ist erst ab dem Jahr 2004 möglich.

Wien

Stmk

Sbg

Ktn

Tirol

Vbg

Bgld

Summe

1262

335

379

359

238

171

282

109

58

3193


Zu Frage 3:

Mit Stichtag 1. Jänner 2011 gab es 4022 sonstige Abfrageberechtigte. Eine über die Beantwortung der Frage 2 hinausgehende regionale Auswertung ist nicht verfügbar.

 

Zu Frage 4:

Eine bescheidmäßige Abweisung eines Antrages war bislang vierzehnmal erforderlich. 2010 mussten vier Anträge bescheidmäßig abgelehnt werden. Weitere unberechtigte Anträge wurden nach Darstellung der Rechtslage zurückgezogen. Gründe für die Zurückziehung

waren zumeist, dass die Antragsteller falsche Vorstellungen von den Möglichkeiten einer solchen Abfrage hatten oder einsahen, dass sie keinen mit den gesetzlichen Vorgaben übereinstimmenden Bedarf glaubhaft machen können.

 

Zu Frage 5:

Bisher wurde an 45 Antragsteller mit Sitz im EU-Ausland die Berechtigung eingeräumt, davon 44 Antragsteller aus Deutschland und 1 Antragsteller aus Schweden. Es handelte sich dabei um Rechtsanwälte, Banken, Detekteien, Inkassobüros und  sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu Frage 6:

61. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 7:

7. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 8:

48. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 9:

57. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 10:

72. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 11:

41. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 12:

2492. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.


Zu Frage 13:

35. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 14:

47. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 15:

379. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 16:

13. Diese Vereine fallen in folgende Kategorien: gemeinnützige Hilfsorganisationen, Rettungsdienste, Kraftfahrvereinigungen sowie Dachorganisationen österreichweit tätiger Genossenschaften und Bauvereine. Keine Abfrageberechtigungen wurden unterbunden.

 

Zu Frage 17:

Neben den oben bereits genannten sind sonstige Abfrageberechtigte insbesondere folgenden Branchen zuzurechnen: Gesetzliche berufliche Interessensvertretungen, Energieversorgungsunternehmungen, Verkehrsbetriebe, Arbeitsvermittlung, Krankenhäuser,  Fahrschulen und sonstige Dienstleistungsunternehmen.

 

Zu den Fragen 18, 30 und 31         

Im Jahr 2010 wurden in Summe 2.677.679 Abfragen durch sonstige Abfrageberechtigte durchgeführt.           

Branchenbezeichnung

Abfragen

Auskunfteien

13.850

Banken

54.207

Detekteien

2.001

Fahrschulen

158.650

Inkassobüros

129.407

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

10.394

Vermessungswesen

1.780

Notare

809

Rechtsanwälte

305.265

Sonstige

669.420

Vereine

34.943

Versicherungen

1.294.473

Versicherungsmakler

1.161

Wirtschaftstreuhänder

303

Ziviltechniker

1.016

 

2.677.679


Zu den Fragen 19 und 20:

Auf Basis der monatlichen Abrechnung wird mit statistischen Mitteln erhoben, ob es im Schnitt zu grob abweichenden Durchschnittswerten gekommen ist. Verdachtsmomente werden eingehend geprüft.  Ergibt die statistische Erhebung keine Auffälligkeiten, wird nach dem Zufallsprinzip geprüft. Eine Anzeige führt selbstverständlich ebenfalls zu einer Überprüfung. 2010 wurden zwei Dutzend derartige Überprüfungen durchgeführt. Es ist beabsichtigt, 2011 in zumindest derselben Anzahl Überprüfungen durchzuführen.

 

Zu Frage 21:    

Von den positiv erledigten Anträgen war es 2010 nicht erforderlich, einen vom Antragsteller namhaft gemachten Verantwortlichen abzulehnen.

 

Zu Frage 22:   

Anzahl

 Branche

9

Auskunfteien

66

Banken

50

Detekteien

384

Fahrschulen

52

Inkassobüros

298

Immobilien-Vermittler-Treuhänder

38

Vermessungswesen

36

Notare

2466

Rechtsanwälte

384

Sonstige

9

Vereine

58

Versicherungen

84

Versicherungsmakler

37

Wirtschaftstreuhänder

16

Ziviltechniker

 

Zu den Fragen 23 und 24:  

Es wurde für den Zugang zum ZMR gemäß § 9 MeldeV eine umfassende technische Spezifikation definiert, die auch alle Sicherheitsauflagen nach dem aktuellen Standard umfasst. Wenn diese technischen Auflagen nicht erfüllt werden, wird der Zugang zum ZMR nicht aufgeschaltet. Bisher haben alle sonstigen Abfrageberechtigten diese Standards erfüllt. Es gab 2010 keinen Anlass für weitere Kontrollen gemäß § 9 MeldeV.

 

Zu den Fragen 25, 26 und 28:

Keine.

 

Zu Frage 27:

Keines.


Zu Frage 29: 

Im Jahr 2010 wurden in Summe 37.044.108 Abfragen durch Gemeinden und sonstige abfrageberechtigte Behörden durchgeführt.

 

Zu Frage 32:     

2010:    € 7.559.320,--

2011:     Es werden Ausgaben in ähnlicher Höhe erwartet.

 

Zu Frage 33:   

Mit Stichtag 31. Dezember 2010 waren in Summe 24.842 Auskunftssperren gesetzt. Eine Auskunftssperre ist zwei Jahre lang gültig; wird kein Antrag auf Verlängerung gestellt, wird die Auskunftssperre inaktiv. Da die Genehmigung in die Zuständigkeit der Gemeinden fällt, kann nicht beantwortet werden, wie viele Anträge abgelehnt wurden, bzw. falls Anträge abgelehnt wurden, welche Gründe dafür maßgeblich waren. Eine Auswertung nach Bundesländern ist nicht möglich.

 

Zu Frage 34:

Soweit eine Auskunftssperre nicht von Amts wegen veranlasst wird, hat der Antragsteller             € 13,20 an Antragsgebühren zu entrichten. Zusätzlich zur Antragsgebühr sind noch Beilagengebühren in der Höhe von € 3,60 je Bogen bis zu höchstens € 21,80 einzuheben, wenn dem Antrag solche angeschlossen sind.

 

Zu den Fragen 35 und 37:        

Von sonstigen Abfrageberechtigten wurden Kostenersätze und Verwaltungsabgaben in der Höhe von € 4.190.216,-- eingehoben. Eine Auswertung getrennt nach Kostenersatz und  Verwaltungsabgaben ist nicht möglich. Es wird von einer leichten Steigerung der Einnahmen ausgegangen.

 

Zu Frage 36:       

Von Behörden wurden Einnahmen in der Höhe von € 551.739,-- erzielt. Ein ähnlicher Betrag wird auch für 2011 erwartet.

 

Zu Frage 38:     

Aus dem Titel E-Government konnten im Jahr 2010 € 300.000,-- erzielt werden. Ein ähnlicher Betrag  wird auch für 2011 erwartet.

 

Zu den Fragen 39 und 40:

Es wird auf die Anfragebeantwortung AB 3941/XXII.GP verwiesen.