7346/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.03.2011
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am März 2011
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0010-I/4/2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7449/J vom 20. Jänner 2011 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Die Gesellschaftsteuer erbrachte in den Jahren 2006 bis 2010 folgendes Aufkommen:
2006 145.220.175 Euro
2007 147.063.310 Euro
2008 88.973.844 Euro
2009 90.760.727 Euro
2010 101.359.890 Euro
Das Aufkommen folgt einem prozyklischen Verlauf.
Zu 2. und 3.:
In Artikel 17 der Richtlinie 2008/7/EG des Rates vom 12. Februar 2008 betreffend die indirekten Steuern auf die Ansammlung von Kapital ist vorgesehen, dass die Kommission dem Rat alle drei Jahre Bericht über die Anwendung dieser Richtlinie, insbesondere im Hinblick auf eine Abschaffung der Gesellschaftsteuer, erstattet. Zur Unterstützung der Kommission bei der Überprüfung übermitteln ihr die Mitgliedstaaten die Angaben in Bezug auf das Aufkommen der Gesellschaftsteuer. Ob eine solche Überprüfung bereits von der Kommission eingeleitet wurde, ist derzeit nicht bekannt.
Jedenfalls sollte nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen die Evaluierung der Gesellschaftsteuer durch die Kommission und den Rat abgewartet werden, bevor weitere Überlegungen bezüglich der Abschaffung der Gesellschaftsteuer angestellt werden.
Zu 4.:
Die Erstellung des in Artikel 17 der Gesellschaftssteuerrichtlinie (2008/7/EG) vorgesehenen Berichtes fällt in die ausschließliche Zuständigkeit der Kommission. Ein solcher Bericht liegt derzeit noch nicht vor.
Zu 5.:
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist keine Abschaffung der Gesellschaftssteuer geplant.
Zu 6.:
Bisher gibt es noch keine weitere Initiative der Kommission für eine einheitliche EU-weite Regelung der Gesellschaftssteuer. Ob bzw. wann die Kommission solche Schritte für erforderlich hält, wird naturgemäß vom Ergebnis des Berichtes über die Anwendung der Gesellschaftssteuerrichtlinie abhängen. Die Frage kann daher derzeit nicht abschließend beantwortet werden.
Zu 7.:
Nach Wissensstand des Bundesministeriums für Finanzen ist eine einheitliche EU-weite Regelung nicht geplant.
Zu 8. und 9.:
Eine eindimensionale, isolierte Betrachtung der Wohlfahrtswirkung einer Steuer allein scheint nicht sinnvoll. Vielmehr muss jede Untersuchung auch die Wirkung notwendiger Ersatzfinanzierungen – sei es eine Reduktion staatlicher Aufgaben, eine Erhöhung anderer Steuern oder zusätzliche Verschuldung – sowie das Verhältnis der Maßnahmen zu den gegebenen finanzpolitischen Zielen berücksichtigen.
Zu 10.:
Zur Stärkung des Eigenkapitals heimischer Unternehmer besteht seit 2009 für einkommen-steuerpflichtige Unternehmen ein Gewinnfreibetrag in Höhe von 13%. Im Bereich der Körperschaftsteuer sind der Steuersatz von 25%, die Gruppenbesteuerung und steuerliche Förderungen wie beispielsweise die Forschungsförderung als Maßnahmen zu nennen, welche die Steuerlast reduzieren und damit auch dem Eigenkapital der Unternehmen zugute kommen. Darüber hinaus gehende steuerliche Regelungen sind derzeit nicht geplant.
Mit freundlichen Grüßen