7599/AB XXIV. GP

Eingelangt am 14.04.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n                                                   

GZ: BKA-353.110/0053-I/4/2011                                                 Wien, am 13. April 2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben am 14. Februar 2011 unter der Nr. 7676/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend gescheiterte „Internetoffensive Österreich“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 3:

Ø Sehen sie Österreich auf Grund des „segensreichen Schaffens“ der „Internetoffensive Österreich“ bereits als eine der führenden IKT-Nationen an?

Ø Wie beurteilen sie das Arbeitstempo der „Internetoffensive Österreich“?

Ø Wie beurteilen sie das Verhältnis der enormen Innovationsgeschwindigkeit im Bereich IKT zu dem Umstand, dass ein einziger konkreter Arbeitsschritt – die Schaffung des “Kompetenzzentrums Internetgesellschaft” 1073 Tage gedauert hat?


Die Internetoffensive Österreich ist eine im Wesentlichen von privaten Wirtschafts­kreisen ausgehende Initiative, die ihre Anliegen an die zuständigen staatlichen Stellen heranträgt und mit diesen zusammenarbeitet. Insoweit handelt es sich nicht um eine Vollzugstätigkeit im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramts. Die in meinen Aufgabenbereich fallende Koordinierung von E-Government Agenden kann aber auf eine Erfolgsgeschichte zurückblicken, was in den letzten Jahren auch mehrfach durch Spitzenplatzierungen beim Europäischen E-Government Benchmark belegt wird. Die Kooperation mit privaten stakeholdern ist dabei eine wichtige Voraussetzung für nachhaltige Erfolge, weshalb ich Institutionen wie der „Internetoffensive Österreich“ auch positiv gegenüberstehe.

Die Einrichtung eines Kompetenzzentrums für die Internetgesellschaft wurde erstmals in das Regierungsprogramm der aktuellen Regierungsperiode aufgenommen, die am 2. Dezember 2008 begonnen hat. Die Einrichtung dieses Kompetenzzentrums wurde am 9. Februar 2010 im Ministerrat beschlossen, also rund in einem Drittel der Zeit, die von Ihnen behauptet wird.

 

In diesem Zusammenhang möchte ich darauf verweisen, dass im Vorlauf dieses Ministerratsvortrages umfangreiche Vorbereitungsarbeiten notwendig waren, da das Kompetenzzentrum die Arbeit von vier Bundesministerien auf eine neue Basis im Themenbereich „Internetgesellschaft“ stellt.

 

Die reguläre Arbeit des Kompetenzzentrums konnte nach der Ernennung aller Mitglieder und dem Beschluss einer Geschäftsordnung Ende Juni 2010 aufgenommen werden. Am 4. November 2010 hat gemäß der Geschäftsordnung eine Generalversammlung stattgefunden, die den 1. Prioritätenkatalog vorbereitet hat. Am 22. Februar 2011 wurde der 1. Prioritätenkatalog vom Ministerrat einstimmig angenommen.

 

In weiterer Folge sollen alle 6 Monate überarbeitete Prioritätenkataloge und einmal jährlich entsprechende Fortschrittsberichte vorgelegt werden.

 

Zu Frage 4:

Ø Wie soll das angekündigte Ziel, Österreich “in fünf Jahren unter die Top 3 des Net­work Readiness Index in Europa zu bringen”, erreicht werden, wenn nach drei Jahren gerade eine Maßnahmenliste zum Beschluss vorliegt?


Wie dargestellt hat das Kompetenzzentrum in einer relativ kurzen Zeit die reguläre Arbeit aufgenommen und den ersten Prioritätenkatalog bereits vorgelegt. Die darin angeführten Punkte sind so konkret, dass sie in einem absehbaren Zeitrahmen umgesetzt werden können. Die Punkte der Prioritätenliste sind nach der gemeinsamen Beurteilung aller eingebundenen Ressorts ge­eignet, dem angeführten Ziel näher zu kommen.

 

Zu Frage 5:

Ø Können Sie erklären, warum ausgerechnet das “Kompetenzzentrum Internetge­sellschaft” im Februar 2011 immer noch ohne Internetpräsenz nur im Verborgenen existiert?

 

Das Kompetenzzentrum arbeitet auf Basis von Beschlüssen der Bundesregierung im Ministerrat. Eine der am 22. Februar beschlossenen Maßnahmen betrifft die Öffentlichkeitsarbeit des Kompetenzzentrums und damit auch einen neuen Internetauftritt. An diesem wird deshalb seit diesem Zeitpunkt gearbeitet. Im Rahmen der letzten Vorstandsitzung am 29. März wurde eine abschließende Präsentation abgenommen, ein Abschluss der Arbeiten ist demnächst zu erwarten.

 

Zu Frage 6:

Ø Wer ist bzw. war für die organisatorische Abwicklung der „Internetoffensive Öster­reich“ zuständig?

 

Fragen der inneren Organisation der Initiative sind nicht Gegenstand meines Wirkungsbereichs.

 

Zu den Fragen 7 und 8:

Ø Wie viel hat das Projekt „Internetoffensive Österreich“ die österreichischen Steuer­zahlerInnen bisher gekostet?

Ø Rechtfertigen zwei Fototermine von Bundeskanzler und Vizekanzler diese Kosten?

 

In meinem Wirkungsbereich sind keine finanziellen Ausgaben im Rahmen der Inter­netoffensive Österreich angefallen. Zukünftige Projekte und Umsetzungen auf Basis des im Ministerrat angenommenen Prioritätenkatalogs werden von den jeweils damit beauftragten Ministerien, Organisationen und Einrichtungen getragen.


Zu den Fragen 9, 10 und 12:

Ø Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „jede Schulklasse und jeder Raum einer Bildungseinrichtung soll über einen Beamer, Internetzugang über WLAN und einige PCs verfügen“ umzusetzen?

Ø Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme der Schaffung eines „Pflichtgegenstand e-Didaktik bzw. e-Pädagogik in der Lehreraus­bildung“ einzuführen?

Ø Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „offener, freier Zugang zu digitalisierten Kulturgütern mit Option zur weiteren Ver­wertung von Services“ umzusetzen?

 

Alle angegebenen Maßnahmen sind auch im Hinblick auf die Umsetzung der Mitteilung der Europäischen Kommission „Eine digitale Agenda für Europa“ zu sehen. Das für diese Fragen zuständige Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur arbeitet bereits an konkreten Initiativen, die - auf Basis bereits bestehender Aktivitäten (z.B. Digitalisierung des österreichischen Kulturerbes) - noch stärker als bisher den Fokus auf die angesprochenen Maßnahmen legen wird.

 

Zu Frage 11:

Ø Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „Teile der Rundfunkgebühren für Netzkultur und neue Medien verwenden“ umzusetzen?

 

Diese Maßnahme ist nicht Teil des am 22. Februar beschlossenen Prioritätenkatalogs.

 

Zu Frage 13:

Ø Welche konkreten Schritte wurden gesetzt, um die vorgeschlagene Maßnahme „Ergebnisse von öffentlich geförderten Projekten als Open-Access-Dokumente veröffentlichen“ umzusetzen?

 

Vom Ministerrat angenommen wurde als Maßnahme „Öffentliche Verwaltung - öffentliche Daten“, in diesem Rahmen werden erste attraktive Modelle entwickelt. Weiterführende Fragen im Zusammenhang mit einem erweiterten Zugang zu öffentlicher Information sind vor diesem Hintergrund Gegenstand von Vorbereitungen, in die insbesondere auch die Statistik Austria eingebunden ist. Dazu sind im Rahmen den nächsten Fortschrittsberichten konkrete Ergebnisse zu erwarten.

 

Zu Frage 14:

Ø Was werden sie unternehmen, um zu garantieren, dass Österreich hinsichtlich seiner weiteren Entwicklung im IKT-Bereich tatsächlich Aktivitäten entwickelt?


Das Kompetenzzentrum Internetgesellschaft hat sich verpflichtet, zwei Mal im Jahr einen Prioritätenkatalog zu erstellen bzw. zu aktualisieren, der der Bundesregierung berichtet wird. Das Kompetenzzentrum wird im Auftrag der betroffenen Ressorts die darin angeführten einzelnen Maß­nahmen koordinieren, ein Monitoring durchführen und evaluieren, inwieweit die ge­nannten Projekte sich auf das Ranking Österreichs nach dem Network Readiness Index auswirken.

 

Zu Frage 15:

Ø Was sind die nächsten konkreten Schritte, die im Bereich IKT gesetzt werden sollen?

 

Unter Federführung des Bundeskanzleramtes und unter Einbindung aller Bundesmi­nisterien und Stakeholder wird an der Umsetzung der „Digitalen Agenda“ zu arbeiten sein.

Der vom Ministerrat angenommene Prioritätenkatalog besteht aus 13 konkreten Maßnahmen. Die Umsetzung dieser hat bereits begonnen, herausheben möchte ich beispielhaft die Maßnahme „Handysignatur für jeden Bürger“ und „Unternehmensserviceportal“.

 

Mit freundlichen Grüßen