7846/AB XXIV. GP

Eingelangt am 16.05.2011
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 12. Mai 2011

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0086-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 7936/J betreffend „die Förderaktion "Internet im Tourismus"“, welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 16. März 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Eine regionale Aufteilung bei der Vergabe der Förderungen widerspricht den Grundsätzen von Bundesförderungen. Ziel ist es vielmehr, den Tourismusbetrieben standortunabhängige Rahmenbedingungen für Förderungen bereitzustellen.

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Es gab für alle Betriebe und Regionen idente Informationskanäle und Informationsmechanismen. Auf die Förderaktion wurde seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend durch eine Presseaussendung hingewiesen, diese wurde sowohl von der Wirtschaftskammer Österreich und den jeweiligen Landesstellen, als auch seitens der Österreichischen Hoteliervereinigung aufgegriffen und an ihre jeweiligen Mitgliedsbetriebe kommuniziert. Seitens der österreichischen Hotel und Tourismusbank Gesellschaft m.b.H. (ÖHT) wurde über die Homepage www.oeht.at auf die Schwerpunktaktion hingewiesen.

 

Die Antragstellung erfolgte über ein eigens eingerichtetes Modul auf der Homepage der ÖHT, das am 2. September 2010 um 9:00 Uhr freigeschaltet wurde, sodass auch dadurch gewährleistet war, dass keinerlei zeitlicher Vorsprung für einzelne Förderwerber, Betriebstypen, Regionen oder Länder bzw. Institutionen gegeben sein konnte.

 

Antwort zu Punkt 3 der Anfrage:

 

Es sind weiterhin Schwerpunktaktionen auf Grundlage der Richtlinie für Schwerpunktaktionen im Tourismus, die am 19. Jänner 2011 in abgeänderter Form in Kraft gesetzt wurde und bis 31. Dezember 2013 gilt, vorgesehen. Danach sind nunmehr grundsätzlich auch Beratungs- und Ausbildungskosten förderbar. Die nächste Schwerpunktaktion wird voraussichtlich im Herbst 2011 gestartet.

 

Antwort zu Punkt 4 der Anfrage:

 

Eine Förderung kann immer nur ein Incentive sein, nie aber den gesamten Mittelbedarf des Marktes abdecken. Eine Schwerpunktförderung wie die Internet-Aktion tritt daher mit dem Anspruch an, mit gegebenem Mitteleinsatz einen Impuls zu setzen, der Aktivitäten in eine förderungspolitisch gewünschte Richtung auslöst. Zahlreichen Tourismusbetrieben ist es mithilfe dieser Aktion gelungen, Kostenbeiträge zur Erstellung qualitativ hochwertiger und zeitgemäßer Internetauftritte und zur Webanbindung ihrer Gäste zu erlangen. Andere Tourismusbetriebe sind durch diese Schwerpunktation auf derartige Notwendigkeiten aufmerksam geworden.


Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:

 

Mit der Förderungsabwicklung ist die ÖHT betraut, die ausschließlich sachbezogen agiert. Die Schwerpunktaktionen meines Ressorts werden nach dem „first come – first serve“-Prinzip abgewickelt. Das heißt, dass die Förderanträge in der Reihenfolge ihres Einlangens gereiht werden und dann auf richtliniengemäße und inhaltliche Übereinstimmung mit den Förderkriterien geprüft werden. Der Eingang des Förderungsansuchens wird durch Eintragung in eine EDV-gestützte Datenbank protokolliert – konkret wurden bei der Internetförderung zusätzliche individuelle systemproduzierte „Prüfnummern“ abgefragt, über die sichergestellt wurde, dass keine „institutionellen Einreichungen“ – z.B. durch EDV-Anbieter – und keine „Vorratseinreichungen“ möglich sind.