7850/AB XXIV. GP
Eingelangt am 16.05.2011
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
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An die
Präsidentin des Nationalrats
Mag.a Barbara PRAMMER
Parlament
1017 W i e n
Wien, am . Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Der Abgeordnete zum Nationalrat Zanger und weitere Abgeordnete haben am 16. März 2011
unter der Nr. 7945/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend die durchschnittlichen Einkommen der Österreichischen Post Aktiengesellschaft gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 16:
Ø Wer sind die fünf Vorstandsmitglieder bei der Österreichischen Post Aktiengesellschaft, die im Jahr 2008 ein Durchschnittseinkommen € 488.000 bezogen haben?
Ø Wie teilt sich das o.a. Durchschnittseinkommen auf die fünf Personen auf?
Ø Welcher Betrag des o.a. Betrages macht den vertraglichen Gehalt pro Person aus?
Ø Welcher Betrag des o.a. Betrages macht Bonuszahlungen und sonstige Zulagen außerhalb des vertraglichen Grundgehalts pro Person aus?
Ø Sollten Bonuszahlungen und sonstige Bezüge in o.a. Betrag nicht inkludiert sein, in welcher Höhe bestehen diese im Pro-Kopf Schnitt?
Ø Sollten Bonuszahlungen gewährt werden – nach welchen Kriterien werden diese ausbezahlt?
Ø Aus welchem Jahr stammt der zugrunde liegende Dienstvertrag mit enthaltener
Gehaltsvereinbarung?
Ø Nach welchen Kriterien wurde die Gehaltsbemessung in den zugrunde liegenden Dienstverträgen vorgenommen?
Ø Werden diese Verträge jährlich oder in anderen periodischen Abschnitten angepasst?
Ø Wenn ja, in welche Richtung respektive nach welchen Kriterien erfolgen diese
Anpassungen?
Ø Wie kann ein Pro-Kopf-Einkommen der Vorstandsmitglieder/Geschäftsführer gerechtfertigt werden, das über dem Einkommen des Bundeskanzlers liegt?
Ø Welche Kriterien liegen dieser Gehaltsbemessung zugrunde?
Ø Wirken sich Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der
Geschäftsführung aus?
Ø Wenn ja, in welcher Weise wirken sich positive Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?
Ø Wenn ja, in welcher Weise wirken sich negative Betriebsergebnisse auf die Gehälter der Vorstandsmitglieder/der Geschäftsführung aus?
Ø Wenn nein, warum bleiben die Gehaltsbezüge statisch?
Die vorliegenden Fragen betreffen keine in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie fallenden Gegenstände der Vollziehung, insbesondere auch keine Angelegenheiten der Verwaltung des Bundes als Träger von Privatrechten. Sie sind vielmehr Angelegenheit der gesellschaftsrechtlich zuständigen Organe und liegen ausschließlich in deren Verantwortung. Ihre Fragen sind somit von dem in § 90 Geschäftsordnungsgesetz 1975 idgF. determinierten Fragerecht nicht erfasst.