7925/AB XXIV. GP

Eingelangt am 19.05.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0085-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 18. Mai 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 7993/J-NR/2011 betreffend Weltkulturerbe Semmeringbahn und Projekt „Semmering-Basistunnel neu“ (SBTn), die die Abg. Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen am 22. März 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3, 9, 14 und 15 sowie 32:

Zu den Fragen betreffend Garantieerklärungen bzw. Verträgen hinsichtlich des Betriebes der Semmeringbahn wird zusammengefasst darauf hingewiesen, dass Österreich mit dem Beitritt zur Welterbekonvention gewisse allgemeine Verpflichtungen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes eingegangen ist (vgl. insbesondere Artikel 4 und 5 der Welterbekonvention, BGBl. Nr. 60/1993), die mit der Aufnahme eines Kulturgutes in die Welterbeliste jeweils konkretisiert werden. Da die Konvention nicht als verfassungsändernd abgeschlossen wurde, kommt dabei die in Österreich vorgesehene Kompetenzaufteilung zwischen Bund und Ländern zum Tragen. Bezogen auf die Fragestellungen ergibt sich daraus für den Wirkungsbereich des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur in weiterer Folge, dass betreffend den Schutz der Semmeringbahn die gesetzlichen Regelungen betreffend Denkmalschutz anzuwenden sind.


 

Zu Fragen 4 bis 8, 10 bis 13, 17, 19 und 20 bis 25:

Die aufgeworfenen Fragestellungen betreffen ein laufendes Umweltverträglichkeits-prüfungsverfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000, in das das Bundesdenkmalamt für Denkmalschutzaspekte gemäß § 5 Abs. 8 Denkmalschutzgesetz eingebunden war. Im Übrigen wird dazu auf die Beantwortung der Frage 30 verwiesen.

 

Zu Frage 16:

Fragestellungen zu eisenbahnrelevanten Streckenfestlegungen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und können daher nicht beantwortet werden.

 

Zu Frage 18:

Mit dem von ICOMOS International beauftragten Gutachten von Dipl. Arch. Toni Häflinger wurde auf Ersuchen Österreichs beim Welterbezentrum der UNESCO überprüft, ob das neue Semmering-Basistunnel Projekt den „Außergewöhnlichen universellen Wert“ der historischen Strecke über den Semmering beeinträchtigt.

Dem Gutachten ist zu entnehmen, dass bei Setzung angemessener Maßnahmen das neue Semmering-Basistunnel Projekt den historischen Kern der Welterbestätte Semmeringbahn nicht gefährden werde. Das Basistunnel-Projekt sei mit Umsicht und Sorgfalt erarbeitet worden. Die Maßnahmen des Projektes, die die Welterbestätte betreffen, würden sich vor allem auf die Anschlusspunkte in Gloggnitz und Mürzzuschlag konzentrieren. Es solle erreicht werden, dass die historische Eisenbahnstrecke und der künftige Basistunnel ein selbstverständliches und gleichwertiges „Brüderpaar“ mit sich ergänzenden Anlagen aus verschiedenen Generationen bilden.

 

Zu Fragen 26 bis 29:

Die aufgeworfenen Fragestellungen zur Erhaltung bzw. Generalsanierung der Semmeringbahn betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur und können daher nicht beantwortet werden.

 

Zu Fragen 30 und 31:

Sämtliche Maßnahmen an Hoch- und Tiefbauten der denkmalgeschützten Semmeringbahn erfolgen im Einvernehmen mit dem Bundesdenkmalamt. Das Bahnwärterhaus bei der bergseitigen Ausfahrt des Bahnhofes Gloggnitz wird abgebaut werden müssen.

Bei der angesprochenen allfälligen Änderung des Landschaftsbildes handelt es sich jedoch um keinen Gegenstand der Vollziehung durch das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.