7984/AB XXIV. GP

Eingelangt am 24.05.2011
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BM für Gesundheit

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Alois Stöger

Bundesminister

 

 

 

 

GZ: BMG-11001/0125-II/A/9/2011

Wien, am 24. Mai 2011

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 8058/J der Abgeordneten Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

 

Fragen 1 bis 4:

Das Bundesfinanzrahmengesetz sichert aufgrund meiner hartnäckigen Verhandlungen für die Jahre 2012 - 2015 die Finanzierung der AGES in der Untergruppe 24 im Ausmaß der in den Regierungsvorlagen zu einem Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz (TGFG) bzw. zu einem Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) vorgesehenen Höhe. Damit ist die finanzielle Absicherung in der Untergruppe 24 gegeben, womit auch die Lebensmittelkontrolle sichergestellt ist. Die gesetzliche Umsetzung wird im Rahmen einer Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erfolgen. Weiterführende gesetzliche Bestimmungen sind derzeit nicht erforderlich.