7984/AB XXIV. GP
Eingelangt am
24.05.2011
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BM für Gesundheit
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag.a Barbara Prammer Parlament 1017 Wien |
Alois Stöger Bundesminister
|
GZ: BMG-11001/0125-II/A/9/2011
Wien, am 24. Mai 2011
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 8058/J der Abgeordneten Mag. Roman Haider und weiterer Abgeordneter nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 4:
Das Bundesfinanzrahmengesetz sichert aufgrund meiner hartnäckigen Verhandlungen für die Jahre 2012 - 2015 die Finanzierung der AGES in der Untergruppe 24 im Ausmaß der in den Regierungsvorlagen zu einem Bundes-Tiergesundheitsfondsgesetz (TGFG) bzw. zu einem Bundesgesetz über die Entrichtung eines Gesundheits- und Ernährungssicherheitsbeitrags (GESBG) vorgesehenen Höhe. Damit ist die finanzielle Absicherung in der Untergruppe 24 gegeben, womit auch die Lebensmittelkontrolle sichergestellt ist. Die gesetzliche Umsetzung wird im Rahmen einer Novelle zum Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz erfolgen. Weiterführende gesetzliche Bestimmungen sind derzeit nicht erforderlich.