8314/AB XXIV. GP

Eingelangt am 01.07.2011
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0478-I/1/c/2011

Wien, am        . Juni  2011

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schenk, Ursula Haubner und Kollegen haben am
3. Mai 2011 unter der Zahl 8413/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Mobbing, Bossing und Staffing bei der Polizei “ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Fälle von Mobbing, Bossing und Staffing werden ausschließlich im Rahmen von Disziplinar-anzeigen bekannt, ich verweise daher auf die Beantwortung der Fragen 4 und 5.

 

Zu Frage 2:

 

Bundesland

2006

2007

2008

2009

2010

Wien

2

4

2

1

2

Niederösterreich

0

0

1

1

0

Burgenland

0

0

0

0

2

Steiermark

3

0

1

1

2

Kärnten

0

0

1

1

0

Salzburg

0

0

0

0

0

Oberösterreich

1

1

0

0

1

Tirol

1

1

0

0

0

Vorarlberg

0

1

0

0

1

 

In allen Fällen verübten männliche Polizisten Selbstmord.

 

Zu Frage 3:

Im Bundesministerium für Inneres werden keine Statistiken über die Gründe oder Ursachen der verübten Suizide geführt.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Jahr

Anzahl der Anzeigen mit Aufschlüsselung auf Bundesländer und Ausgang des Verfahrens

2007

4 Anzeigen  (1 x Burgenland, 3 x Wien) mit folgendem Verfahrensausgang

1 x Verjährung durch verspätete Anzeige durch Opfer,

1 x Freispruch,

2 x Geldbuße

2008

2 Anzeigen (1 x Tirol, 1 x Niederösterreich) mit folgendem Verfahrensausgang

1 x Geldbuße,

1 x kein Verfahren aufgrund haltloser Anschuldigung

2009

3 Anzeigen (1 x Salzburg, 1 x Steiermark, 1 x Niederösterreich) mit folgendem Verfahrensausgang

1 x Geldbuße,

1 x kein Verfahren aufgrund haltloser Anschuldigung,

1 x Geldstrafe (nicht rechtskräftig)

2010

3 Anzeigen (1 x Burgenland, 1 x Kärnten, 1 x Niederösterreich) mit folgendem Verfahrensausgang

2 x kein Verfahren aufgrund haltloser Anschuldigung,

1 x Geldbuße (nicht rechtskräftig)

2011

bisher keine Anzeigen

 

Die Anzeigen betreffen nur männliche Beamte.

 

Zu Frage 6:

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist nach den Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft eingerichtet. Gemäß § 4 leg.cit ist die Anwältin für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Arbeitswelt  zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die sich im Sinne von Teil I Gleichbehandlungsgesetz (GlBG) diskriminiert fühlen. Das GlBG ist – im Unter-schied zum Bundes-Gleichbehandlungsgesetz – auf Arbeitsverhältnisse zum Bund nicht anwendbar. Somit liegen auch keine Kontaktierungen im Sinne der gegenständlichen Anfrage aus dem Bereich der Polizei vor.

 

Zu Frage 7:

Keine.

 

Zu Frage 8:

Die im § 51 Absatz 2 BDG 1979 verankerte gesetzliche Regelung bezüglich der Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung sieht lediglich den Beginn der Krankheit und nach Möglichkeit die voraussichtliche Dauer der Dienstverhinderung, nicht aber die Bekanntgabe des Grundes der Erkrankung vor, weshalb auch keine Angaben über etwaige Burnout-Erkrankungen evident sind.

 

Zu Frage 9:

Bei Verfahren nach § 14 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 – Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit - wird diese dauernde Dienstunfähigkeit, sofern sie von der Beantwortung von Fragen abhängt, die in das Gebiet des ärztlichen oder berufskundigen Fachwissens fallen, von der Versicherung öffentlich Bediensteter, Befund und Gutachten erstellt und somit von dieser festgestellt.

 

In diesen Befunden und Gutachten wird, wenn nicht organische Gesundheitsdefizite oder funktionelle Probleme des Stütz- und/oder Bewegungsapparates attestiert werden, von psychischen Erkrankungen wie psychovegetative Erschöpfungen, depressive Störungen mit negativer Affizierbarkeit, Konzentrations- und Merkfähigkeitsproblemen gesprochen.

Unter diesem Aspekt wurde aufgrund von vorrangiger Burnoutdiagnose keine Ruhestands-versetzung nach § 14 leg. cit verfügt.

 

Zu Frage 10:

Innerhalb des Bundesministeriums für Inneres wurde im Jahr 1977 der Psychologische Dienst (PD) implementiert. Im Jahr 2003 wurde dieser in der Sicherheitsakademie (.SIAK) aufgenommen.

 

Mobbing und verwandte Themen bedürfen stets einer fächerübergreifenden Beratung. Dafür stehen beispielsweise  die Mobbing-Beratungsstellen der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst, sowie die Gleichbehandlungsbeauftragten des BM.I (dezentral zusätzlich in jedem Landespolizeikommando) zur Verfügung. Innerhalb der Polizei Wien besteht zusätzlich die Einrichtung der Personalentwicklungsstelle, die sich dieser Bereiche nach freiwilliger Inanspruchnahme annimmt.

 

Der PD der .SIAK ist keine spezielle Mobbing-Beratungsstelle, sondern bietet – neben der fachpsychologischen Beratung bzw. Betreuung nach subjektiv belastenden polizeilichen Einsatzfällen – vorwiegend allgemein fachpsychologische Unterstützung und Beratung für Ressortbedienstete an.

 

Zu Frage 11:

Seitens des Psychologischen Dienstes (PD) der  Sicherheitsakademie (.SIAK) allgemein bzw. des Bundesministeriums für Inneres (BM.I) wurde und wird der Bereich Mobbing bzw. damit einhergehende Belastungsbilder und -begleitformen intensiv thematisiert, beispiels-weise:

-          In ausgesuchten Aus- und Fortbildungsveranstaltungen im Allgemeinen, sowie in Führungskräfteausbildungen im Besonderen.

-          Die gegenständliche Thematik ist im Lehrplan des GAL E2a (mittlere Führungs-ebene) konkret fixierter Bestandteil.

-          Die .SIAK bietet mannigfaltige Informationsmöglichkeiten im Zuge der im .SIAK-Seminarkatalog ausgewiesenen Aus- und Fortbildungsveranstaltungen an.

-          Der PD der .SIAK bietet Erstinformationen telefonisch an.

-          Der PD der .SIAK bietet Beratungen/Betreuungen persönlich an.

-          Der PD der .SIAK bietet Informationsgaben im Zuge von Dienststellenvisitationen an.

-          Der PD der .SIAK bietet die (Weiter-)Vermittlung von Informationssuchenden an externe Beratungsstellen an.

-          Der PD der .SIAK bietet durch das Projekt Supervision diesbezügliche Auf-arbeitungsmöglichkeiten an.

-          Der PD der .SIAK bietet durch Spezialveranstaltungen diesbezüglich konkrete Informationen und unterstützende bzw. begleitende Hilfsmaßnahmen an.

-          Der PD der .SIAK unterhält einen fachlichen Austausch bzw. bietet fallweise fachübergreifende Kooperationsinformationsveranstaltungen mit dem arbeits-medizinischen Dienst an.