8466/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.07.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/93-PMVD/2011                                                                                               18. Juli 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Zanger, Kolleginnen und Kollegen haben am 18. Mai 2011 unter der Nr. 8565/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Militärluftfahrtausstellung Zeltweg" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 bis 9, 15 und 16:

Die Militärluftfahrtausstellung Zeltweg auf dem Gelände des Fliegerhorstes Hinterstoisser wird bestehen bleiben.

Zu 10:

Nach den von der Gesellschaft zur Förderung der Luftstreitkräfte erhobenen Zahlen, lag die Gesamtbesucherzahl – vor allem auch unter Berücksichtigung einmaliger Großereignisse, wie die „AIRPOWER 05 und 09“, – in den Jahren 2005 bis 2010 bei 115.481. Dies ergibt rein rechnerisch einen Jahresdurchschnitt von 19.247 Besuchern.


Zu 11 und 12:

In diesem Zusammenhang darf ich mitteilen, dass in den Jahren 2005 bis 2010 im Rahmen der wehrpolitischen Bildung die Militärluftfahrtausstellung Zeltweg genutzt wurde, um Grundwehrdienst leistenden Soldaten des Österreichischen Bundesheeres die Geschichte der österreichischen Luftstreitkräfte näher zu bringen. Diese Führungen wurden als Teil der militärischen Aus- und Fortbildung im Rahmen der Umfassenden Landesverteidigung durchgeführt.

Zu 13 und 14:

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Sport.

Zu 17 und 18:

Nein. Abgesehen vom Umstand, dass eine sog. „Demilitarisierung“ keine Auswirkungen auf die rechtliche Eigenschaft als Kriegsmaterial entfaltet, sind derartige Maßnahmen bei der Militärluftfahrtausstellung Zeltweg unter den gegebenen Umständen nach der einschlägigen Rechtslage nicht erforderlich.