8828/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.08.2011
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BM für Wissenschaft und Forschung

BMAnfragebeantwortung

 

 

 

  

 

                                                                                                                                                        BMWF-10.000/0182-III/4a/2011

               

Frau                                                                                                                              

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, 30. August 2011

 

 

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8913/J-NR/2011 betreffend die prekäre Situation an Österreichs Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und
Kollegen am 30. Juni 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

 

Zu Frage 1:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellt in den Jahren 2011 bis 2015
jährlich 80 Mio. € an Offensivmitteln dem heimischen Wissenschafts- und Forschungsstandort zusätzlich zur Verfügung. 40 Mio. € werden heuer in Maßnahmen zur Verbesserung der
Lehre investiert. Schwerpunkte werden dabei in den so genannten Massenfächern und den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik) gesetzt.

Weitere 10 Mio. € pro Jahr werden für die Schaffung neuer Fachhochschulstudienplätze
verwendet. Diese zusätzlichen Studienplätze dienen ebenfalls der Entlastung der Universitäten.

 

Es ist ein Faktum, dass es neben den Studien mit Zugangsregelung – wie Medizin oder
Psychologie – einige weitere Studienprogramme gibt, deren Betreuungsverhältnisse über dem Durchschnitt liegen. Das in Arbeit befindliche Modell einer Studienplatzfinanzierung wird ebenso Transparenz hinsichtlich der Kapazitätsorientierung schaffen.


Zu Frage 2:

Das Universitätsbudget wurde für den Zeitraum 2010 bis 2012 um rund 16 % gegenüber der Vorperiode erhöht. Einerseits erhalten die Universitäten im Rahmen der aktuellen Leistungs-vereinbarungen mehr Geld, andererseits werden zusätzliche Mittel in Generalsanierungen und Bauvorhaben sowie in die Verbesserung der Studienbedingungen und in die Forschungs-infrastruktur investiert.

 

Für die Jahre 2013 bis 2015 sieht der bestehende Bundesfinanzrahmen etwa gleichbleibende Ausgaben vor, wobei hier die Ergebnisse der Gespräche zur zukünftigen Leistungs-vereinbarungsperiode nicht berücksichtigt sind.

 

Zu Frage 3:

Eine erfolgreiche Entwicklung der Universitäten und eine Chancengleichheit für alle
Student/innen sind besonders wichtig.
Studienbeiträge mit einem guten Stipendiensystem sind in diesem Sinn Maßnahmen, um die Universität in ihrer Autonomie zu stärken und weiterhin fit für die Zukunft zu machen. Ein Großteil der auch international erfolgreichen Universitäten hat sich ebenfalls für dieses System entschieden. Auch die OECD hat Österreich wiederholt zu Studienbeiträgen aufgerufen. Es braucht daher auch in Österreich statt eines legistischen Flickwerks eine zukunftsorientierte Regelung.

 

Zu Frage 4:

Der Numerus Clausus in Deutschland stellt eine Zugangsbeschränkung in spezieller Form dar. Der jüngst präsentierte Expertenbericht zum Hochschulplan sagt ganz klar, dass für alle
österreichischen Hochschulen kapazitätsorientierte Zugangsregelungen sinnvoll sind und durch qualitative Auswahlverfahren auf Basis des Leistungsprinzips und der Chancengleichheit die Universitäten im Rahmen ihrer Autonomie Kapazitäten steuern können. Ebenso ist dem Modell der Studienplatzfinanzierung eine Kapazitätsdefinierung immanent.

 

Zu Frage 5:

Bezüglich der Frage eines etwaigen Ärztemangels darf ich auf die derzeit laufenden Arbeiten zur  Ärztebedarfsstudie verweisen, deren Ergebnis im Herbst zu erwarten ist.

 

Zu Frage 6:

Der bestehende EMS-Test ist ein international breit verwendetes Instrument. Darüber hinaus erfolgt eine regelmäßige Evaluierung der EMS-Tests. Es ist in unser aller Sinn, dass hier ein
faires, valides und nachvollziehbares Auswahlverfahren durchgeführt wird.

 

Zu Frage 7:

Aufgrund des § 59 Abs. 7 UG 2002 sind die Universitäten angehalten, Studienverzögerungen insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen Lehrveranstaltungsangeboten hintanzuhalten.

 

 

Der Bundesminister:

o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.