8828/AB XXIV. GP
Eingelangt am 30.08.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
BMWF-10.000/0182-III/4a/2011
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Wien, 30. August 2011
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 8913/J-NR/2011 betreffend die prekäre Situation an Österreichs Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und
Kollegen am 30. Juni 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Das
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung stellt in den Jahren 2011
bis 2015
jährlich 80 Mio. € an Offensivmitteln dem heimischen
Wissenschafts- und Forschungsstandort zusätzlich zur Verfügung. 40 Mio. €
werden heuer in Maßnahmen zur Verbesserung der
Lehre investiert. Schwerpunkte werden dabei in den so genannten
Massenfächern und den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik,
Naturwissenschaften und Technik) gesetzt.
Weitere 10 Mio. €
pro Jahr werden für die Schaffung neuer Fachhochschulstudienplätze
verwendet. Diese zusätzlichen Studienplätze dienen ebenfalls der
Entlastung der Universitäten.
Es
ist ein Faktum, dass es neben den Studien mit Zugangsregelung – wie
Medizin oder
Psychologie – einige weitere Studienprogramme gibt, deren
Betreuungsverhältnisse über dem Durchschnitt liegen. Das in Arbeit
befindliche Modell einer Studienplatzfinanzierung wird ebenso Transparenz
hinsichtlich der Kapazitätsorientierung schaffen.
Zu Frage 2:
Das Universitätsbudget wurde für den Zeitraum 2010 bis 2012 um rund 16 % gegenüber der Vorperiode erhöht. Einerseits erhalten die Universitäten im Rahmen der aktuellen Leistungs-vereinbarungen mehr Geld, andererseits werden zusätzliche Mittel in Generalsanierungen und Bauvorhaben sowie in die Verbesserung der Studienbedingungen und in die Forschungs-infrastruktur investiert.
Für die Jahre 2013 bis 2015 sieht der bestehende Bundesfinanzrahmen etwa gleichbleibende Ausgaben vor, wobei hier die Ergebnisse der Gespräche zur zukünftigen Leistungs-vereinbarungsperiode nicht berücksichtigt sind.
Zu Frage 3:
Eine
erfolgreiche Entwicklung der Universitäten und eine Chancengleichheit
für alle
Student/innen sind besonders wichtig. Studienbeiträge
mit einem guten Stipendiensystem sind in diesem Sinn Maßnahmen, um die
Universität in ihrer Autonomie zu stärken und weiterhin fit für
die Zukunft zu machen. Ein Großteil der auch international erfolgreichen
Universitäten hat sich ebenfalls für dieses System entschieden. Auch
die OECD hat Österreich wiederholt zu Studienbeiträgen aufgerufen. Es
braucht daher auch in Österreich statt eines legistischen Flickwerks eine
zukunftsorientierte Regelung.
Zu Frage 4:
Der Numerus Clausus in Deutschland stellt eine
Zugangsbeschränkung in spezieller Form dar. Der jüngst präsentierte
Expertenbericht zum Hochschulplan sagt ganz klar, dass für alle
österreichischen Hochschulen kapazitätsorientierte Zugangsregelungen
sinnvoll sind und durch qualitative Auswahlverfahren auf Basis des
Leistungsprinzips und der Chancengleichheit die Universitäten im Rahmen
ihrer Autonomie Kapazitäten steuern können. Ebenso ist dem Modell der
Studienplatzfinanzierung eine Kapazitätsdefinierung immanent.
Zu Frage 5:
Bezüglich der Frage eines etwaigen Ärztemangels darf ich auf die derzeit laufenden Arbeiten zur Ärztebedarfsstudie verweisen, deren Ergebnis im Herbst zu erwarten ist.
Zu Frage 6:
Der bestehende
EMS-Test ist ein international breit verwendetes Instrument. Darüber
hinaus erfolgt eine regelmäßige Evaluierung der EMS-Tests. Es ist in
unser aller Sinn, dass hier ein
faires, valides und nachvollziehbares Auswahlverfahren durchgeführt wird.
Zu Frage 7:
Aufgrund des § 59 Abs. 7 UG 2002 sind die Universitäten angehalten, Studienverzögerungen insbesondere im Zusammenhang mit zu geringen Lehrveranstaltungsangeboten hintanzuhalten.
o. Univ.-Prof. Dr. Karlheinz Töchterle e.h.