8876/AB XXIV. GP

Eingelangt am 06.09.2011
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BM für Landesverteidigung und Sport

Anfragebeantwortung

 

 


MAG. NORBERT DARABOS

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG UND SPORT

S91143/113-PMVD/2011                                                                                     . September 2011

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Kunasek, Kolleginnen und Kollegen haben am 6. Juli 2011 unter der Nr. 8976/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Wehrpolitischer Status der Offiziersgesellschaft" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 2:

Ein wehrpolitischer Verein muss sich nach den „Durchführungsbestimmungen für die Zusammenarbeit mit Vereinen“ in seinen Statuten ausdrücklich zu den gesetzlich normierten Aufgaben des Bundesheeres bekennen, in seiner konkreten Vereinsarbeit grundlegende, erkennbare und unterstützende Beiträge für das Österreichische Bundesheer leisten und auf Grund dieser Vorleistungen von meinem Ressort als solcher anerkannt werden.


Zu 3:

Von den Vorteilen, die ein wehrpolitischer Verein genießt, sei hier beispielsweise genannt, dass bei Veranstaltungen mein Ressort als Mitveranstalter auftreten kann, für Bedienstete meines Ressorts Sonderurlaub bzw. Dienstfreistellung für Tätigkeiten im Rahmen des Vereins gewährt werden kann sowie im Einzelfall die Teilnahme an der Truppenver­pflegung, die Benützung militärischer Infrastruktur und die Beistellung von Transport­mitteln genehmigt werden können.

Zu 4 und 8:

In der konkreten Vereinsarbeit waren – nach Ansicht der Experten meines Ressorts -  Beiträge zur heeresinternen und externen wehr­politischen Informations- bzw. Öffentlichkeitsarbeit oder zur Motivation von Soldaten des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes nicht mehr erkennbar.

Zu 5:

Eine Aberkennung führt zum Entfall von Unterstützungsleistungen durch mein Ressort.

Zu 6:

In der konkreten Vereinsarbeit der Landesorganisationen sind – nach Ansicht der Experten meines Ressorts - unverändert Beiträge zur heeresinternen und externen wehrpolitischen Informations- bzw. Öffentlichkeitsarbeit oder zur Motivation von Soldaten des Präsenz-, Miliz- und Reservestandes erkennbar.

Zu 7:

Nein.