8910/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMI-LR2220/0711-II/3/2011

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Höbart, Vilimsky und weitere Abgeordnete haben am     7. Juli 2011 unter der Zahl 8997/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Rückkehrprogramm für Asylanten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Ja.

Zu den Fragen 2, 7 bis 9, 11 und 12:

Aus datenschutzrechtlichen Gründen und aufgrund der Verpflichtung zur Amtsver-schwiegenheit muss von einer Beantwortung der Fragen Abstand genommen werden.

 

Seit 1. Juli 2011 hat jeder Fremde grundsätzlich einen Rechtsanspruch auf freiwillige Rückkehr in sein Heimatland, wobei Fremden auf Antrag die Reisekosten sowie eine einmalige Reintegrationshilfe bis zu einer Höhe von € 370,-- gewährt werden kann.


Zu den Fragen 3 und 4:

Falls ein Sicherungsbedarf bekannt ist, besteht die Möglichkeit, Schubhaft zu verhängen oder ein gelinderes Mittel anzuordnen. Die diesbezüglichen Voraussetzungen sind im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

 

Zu Frage 5:

Solche Fremde werden einem fremdenpolizeilichen Verfahren unterzogen.

 

Zu Frage 6:

Diese Behauptung entspricht nicht den Tatsachen.

 

Zu Frage 10:

Meinungen und Einschätzungen sind nicht Gegenstand des parlamentarischen Inter-pellationsrechtes.