8931/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.09.2011
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                              Wien, am         September 2011

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0164-I/4/2011

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9001/J vom 7. Juli 2011 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1.:

Einleitend wird festgestellt, dass das TARGET2-System ein Bruttozahlungssystem ist, das vom Eurosystem zur Abwicklung von Großbetrags- und Eilzahlungen zwischen Banken in Euro betrieben wird. Es spielt bei der Durchführung der gemeinsamen Geldpolitik eine bedeutende Rolle und leistet einen wichtigen Beitrag zu einem funktionierenden Euro-Geldmarkt.

 

Das System wickelt Zahlungsaufträge in Zentralbankgeld in Echtzeit ab und kann von allen europäischen Kommerz- und Notenbanken für die Durchführung von Zahlungsaufträgen genutzt werden. Weiters werden die Salden auf den TARGET2-Konten der Kommerzbanken zur Erfüllung der Mindestreserve herangezogen sowie Geldflüsse aus geldpolitischen Geschäften über diese Konten geleitet.


Aus der Summe aller grenzüberschreitenden Zahlungsaufträge aus TARGET2 resultiert ein Tagesnettoendsaldo der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) mit der Europäischen Zentralbank (EZB). Dieser ist in der OeNB-Bilanz ausgewiesen. In Summe konsolidieren alle Nettoforderungen bzw. Nettoverbindlichkeiten der nationalen Zentralbanken des Eurosystems mit der EZB auf null, weshalb sie im konsolidierten Wochenausweis des Eurosystems nicht aufscheinen.

 

Der Ansicht, wonach die TARGET2-Salden als Kredite definiert werden, kann nicht beigepflichtet werden, da das TARGET2-System keine Kredite gewährt, sondern ein Zahlungsverkehrssystem ist, das für eine reibungslose Verteilung von Euroliquidität in Europa sorgt.

 

Zu 2.:

Nein, weil kurzfristige Eurobonds Instrumente sind, die Finanzierungszwecken dienen, während das TARGET2-System ein Zahlungsverkehrssystem ist.

 

Zu 3.:

Die genannte Aussage wird nicht geteilt, weil über das Zahlungsverkehrssystem der Zentralbanken keine Kredite bereitgestellt werden.

 

Zu 4.:

Zwischen den genannten „Rettungsmaßnahmen“ und den Forderungen der Deutschen Bundesbank aus dem TARGET2-System besteht kein direkter Zusammenhang. Die Entwicklung der TARGET2-Salden spielte bei den Beschlüssen zur Einrichtung der bilateralen Darlehensfazilität für Griechenland, der European Financial Stability Facility und des European Financial Stabilisation Mechanism keine Rolle.

 

Zu 5.:

Österreich ist nicht Kreditnehmer des TARGET2-Systems, da dieses System keine Kredite gewährt, sondern ein Zahlungsverkehrssystem.

 


Zu 6.:

Das TARGET2-System ist unbefristet konzipiert bzw. kann unbefristet aufrecht erhalten werden. Die in der Fragestellung genannte Bezeichnung „TARGET2-Kreditvergabe“ ist verfehlt, weil es sich bei TARGET2 um ein Zahlungsverkehrssystem handelt. Wie bereits erläutert, spielte zudem die Entwicklung der TARGET2-Salden bei den Beschlüssen zur Einrichtung der European Financial Stability Facility und des European Financial Stabilisation Mechanism keine Rolle.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Maria Fekter eh.