9100/AB XXIV. GP
Eingelangt am 08.11.2011
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Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
An die Präsidentin des Nationalrats Maga Barbara PRAMMER Parlament 1017 W i e n |
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GZ: BKA-353.110/0129-I/4/2011 |
Wien, am 8. November 2011 |
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 8. September 2011 unter der Nr. 9206/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einmietung des Verfassungsgerichtshofes gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 8:
Ø Halten Sie eine Miete von 20 Euro pro Quadratmeter und eine 30 jährige Bindungsfrist der Einmietung gegenüber den SteuerzahlerInnen für gerechtfertigt?
Ø Warum wurde nicht die BIG mit der Beschaffung neuer Räumlichkeiten beauftragt und rechtzeitig in die Neueinmietung eingeschaltet?
Ø Wie viele Immobilienangebote wurden eingeholt? Welche Marktangebote lagen noch vor?
Ø Wer traf die Entscheidung, das teure Angebot in der Renngasse2 (Signa) anzunehmen?
Ø Warum haben Sie als Ressortchefin und „Mietzahlerin“ nicht dafür gesorgt, dass die Einmietung für die SteuerzahlerInnen möglichst günstig erfolgt?
Ø Warum war Signa „Bestgereihte“, warum bekam Signa den Zuschlag?
Ø Auf welche Weise können Sie ausschließen, dass Signa auf Grund persönlicher Kontakte zu Entscheidungsträgern den Zuschlag erhielt?
Ø Gibt es bereits andere Verwendungszusagen für das Palais Strozzi?
Gemäß § 13 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 werden die Angelegenheiten, die die sachlichen Erfordernisse [des Verfassungsgerichtshofes] betreffen, vom Präsidenten [des Verfassungsgerichtshofes] geführt. Diese Fragen betreffen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.
Mit freundlichen Grüßen