9100/AB XXIV. GP

Eingelangt am 08.11.2011
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrats

MagBarbara PRAMMER

Parlament

1017     W i e n

 

GZ: BKA-353.110/0129-I/4/2011

Wien, am 8. November 2011

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Moser, Freundinnen und Freunde haben am 8. September 2011 unter der Nr. 9206/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend Einmietung des Verfassungsgerichtshofes gerichtet. Diese Anfra­ge beantworte ich wie folgt:

 

Zu den Fragen 1 bis 8:

Ø  Halten Sie eine Miete von 20 Euro pro Quadratmeter und eine 30 jährige Bin­dungsfrist der Einmietung gegenüber den SteuerzahlerInnen für gerechtfertigt?

Ø  Warum wurde nicht die BIG mit der Beschaffung neuer Räumlichkeiten beauftragt und rechtzeitig in die Neueinmietung eingeschaltet?

Ø  Wie viele Immobilienangebote wurden eingeholt? Welche Marktangebote lagen noch vor?

Ø  Wer traf die Entscheidung, das teure Angebot in der Renngasse2 (Signa) anzu­nehmen?

Ø  Warum haben Sie als Ressortchefin und „Mietzahlerin“ nicht dafür gesorgt, dass die Einmietung für die SteuerzahlerInnen möglichst günstig erfolgt?

Ø  Warum war Signa „Bestgereihte“, warum bekam Signa den Zuschlag?

Ø  Auf welche Weise können Sie ausschließen, dass Signa auf Grund persönlicher Kontakte zu Entscheidungsträgern den Zuschlag erhielt?

Ø  Gibt es bereits andere Verwendungszusagen für das Palais Strozzi?


Gemäß § 13 Abs. 1 des Verfassungsgerichtshofgesetzes 1953 werden die Ange­legenheiten, die die sachlichen Erfordernisse [des Verfassungsgerichtshofes] betref­fen, vom Präsidenten [des Verfassungsgerichtshofes] geführt. Diese Fragen betref­fen daher keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundeskanzleramts.

 

Mit freundlichen Grüßen