9181/AB XXIV. GP
Eingelangt am 18.11.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0220-III/4a/2011 |
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Wien, 17. November 2011
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9321/J-NR/2011 betreffend die Abmeldungen vom Religionsunterricht, die die Abg. Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 5:
In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungsdokumentation ist das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler kein zentrales Erhebungsmerkmal, sodass in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag keine Daten über das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler von den Schulen an die zentralen Evidenzen übermittelt werden und daher in Folge keine entsprechenden Statistiken existieren. Auch in den Jahren vor Umstellung der Schulstatistik auf die Vorgaben des Bildungsdokumentationsgesetzes (bis einschließlich Schuljahr 2002/03) wurden keine diesbezüglichen Erhebungen durchgeführt.
Mit der mehrheitlich beschlossenen
Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes BGBl.
I Nr. 24/2008 wurde zum Zweck der Stärkung des Datenschutzes und der
ausreichenden Sicherstellung des Schutzes von Schüler- und
Schülerinnendaten auch das Merkmal betreffend die Teilnahme am Ethik- bzw.
Religionsunterricht (ohne konfessionelle Zuordnung) aus dem Katalog der von den
Schulen zu meldenden Erhebungsmerkmale entfernt. Zur Abmeldung vom
Religionsunterricht als höchstpersönlichem Recht der Schülerinnen und Schüler liegen daher hinsichtlich der nachgefragten Zeitreihe zentral keine Informationen vor.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.