9181/AB XXIV. GP

Eingelangt am 18.11.2011
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

Beschreibung: Logo-solo

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0220-III/4a/2011

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wien, 17. November 2011

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9321/J-NR/2011 betreffend die Abmeldungen vom Religionsunterricht, die die Abg. Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 21. September 2011 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 5:

In der auf Grundlage des Bildungsdokumentationsgesetzes durchgeführten Bildungs­dokumentation ist das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler kein zentrales Erhebungsmerkmal, sodass in Übereinstimmung mit dem gesetzlichen Auftrag keine Daten über das Religionsbekenntnis der Schülerinnen und Schüler von den Schulen an die zentralen Evidenzen übermittelt werden und daher in Folge keine entsprechenden Statistiken existieren. Auch in den Jahren vor Umstellung der Schulstatistik auf die Vorgaben des Bildungs­dokumentationsgesetzes (bis einschließlich Schuljahr 2002/03) wurden keine diesbezüglichen Erhebungen durchgeführt.

 

Mit der mehrheitlich beschlossenen Novelle des Bildungsdokumentationsgesetzes BGBl. 
I Nr. 24/2008 wurde zum Zweck der Stärkung des Datenschutzes und der ausreichenden Sicherstellung des Schutzes von Schüler- und Schülerinnendaten auch das Merkmal betreffend die Teilnahme am Ethik- bzw. Religionsunterricht (ohne konfessionelle Zuordnung) aus dem Katalog der von den Schulen zu meldenden Erhebungsmerkmale entfernt. Zur Abmeldung vom


Religionsunterricht als höchstpersönlichem Recht der Schülerinnen und Schüler liegen daher hinsichtlich der nachgefragten Zeitreihe zentral keine Informationen vor.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.