9491/AB XXIV. GP
Eingelangt am 21.12.2011
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wirtschaft, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara PRAMMER Parlament 1017 Wien |
Wien, am 20. Dezember 2011
Geschäftszahl:
BMWFJ-10.101/0340-IK/1a/2011
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 9619/J betreffend "Aufwendungen für Kabinette und Beratungsverträge 2010", welche die Abgeordneten Karl Öllinger, Kolleginnen und Kollegen am 21. Oktober 2011 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Zum Stichtag 30. September 2011 werden neben den Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal in meinem Kabinett 13 Personen beschäftigt.
Bezüglich des Zeitraumes vom 2. Dezember 2008 bis 31. Dezember 2009 bzw.
1. Jänner 2010 bis 21. Dezember 2010 ist auf die Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 4151/J bzw. 7204/J zu verweisen.
Seit dem 22. Dezember 2010 haben sich bis zum 30. September 2011 in meinem Kabinett bzw. im Büro der Frau Staatssekretärin (exklusive Sekretariats- und Kanzleikräften sowie dem sonstigen Hilfspersonal) folgende Änderungen ergeben:
mein Kabinett:
Dr. Stefan RIEGLER bis 31.5.2011
Dr. Helwig AUBAUER bis 28.2.2011
Mag. Sylvia HOFINGER bis 30.6.2011
Dr. Rainer THOMAS seit 19.1.2011
Dr. Otto KERBL seit 1.2.2011
Ing. Dr. Markus PREINER seit 14.3.2011
Mag. George WALLNER, MSc seit 1.4.2011
Maryrose SUTTERLÜTY* seit 22.4.2011
Mag. Karl FRITTHUM* seit 22.4.2011
* Übernahme aus dem Kabinett der Frau Staatssekretärin in mein Kabinett mit 22.4.2011
In meinem Kabinett wurden zwei auf Arbeitskräfteüberlassungen basierende Dienstverhältnisse beendet. Bei einem auf dem BDG 1979 basierenden Dienstverhältnis endete die Funktion im Kabinett.
Im anfragegegenständlichen Zeitraum wurden vier Arbeitsleihverhältnisse mit Interessensvertretungen neu abgeschlossen.
Ein auf einer Arbeitskräfteüberlassung basierendes Dienstverhältnis und ein auf
dem Vertragsbedienstetengesetz 1948 (VBG) basierendes sondervertragliches Dienstverhältnis wurden mit der Schließung des Staatssekretariats in mein Kabinett übernommen.
Kabinett der Frau Staatssekretärin (eingerichtet bis 21.4.2011):
Maryrose SUTTERLÜTY bis 21.4.2011
Mag. Karl FRITTHUM bis 21.4.2011
MMMag. Markus PRANTL bis 21.4.2011
Markus GORFER seit 17.1.2011 bis 21.4.2011
Mag. Elisabeth WENZL seit 1.2.2011 bis 21.4.2011
Im bis zum Ablauf des 21. April 2011 eingerichteten Staatssekretariat wurden ein auf einer Arbeitskräfteüberlassung basierendes Dienstverhältnis und zwei auf dem VBG basierende sondervertragliche Dienstverhältnisse, die im anfragege-
genständlichen Zeitraum neu abgeschlossen wurden, mit Schließung des Staatssekretariats beendet und die bereits oben angeführten zwei weiteren Dienstverhältnisse mit 22. April 2011 in mein Kabinett übernommen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 7642/J zu verweisen.
Antwort zu den Punkten 6 bis 8 der Anfrage:
In meinem Kabinett und im Kabinett der Frau Staatssekretärin waren im Kalenderjahr 2010 folgende "sonstige Mitarbeiter/innen" beschäftigt:
Fahrdienst:
mein Kabinett: ein Mitarbeiter zur Gänze
Kabinett der Frau Staatssekretärin: ein Mitarbeiter zur Gänze
Weitere drei Mitarbeiter aus der Fahrbereitschaft waren im Bedarfsfall meinem Kabinett und dem Büro der Frau Staatssekretärin zur Dienstleistung zugewiesen.
Botendienst (Hilfskräfte):
mein Kabinett: zwei Mitarbeiter/innen
Kabinett der Frau Staatssekretärin: eine Mitarbeiterin
Kanzleidienst:
mein Kabinett: drei Mitarbeiter/innen
Sekretariatsdienst:
Im Sekretariatsdienst meines Kabinetts waren per Ende 2010 insgesamt sechs Mitarbeiter/innen beschäftigt. Fünf Mitarbeiter/innen waren bereits vor dem Jahr 2010 beschäftigt und wurden und werden weiter beschäftigt. Eine Mitarbeiterin
hat ihre Tätigkeit im Laufe des Jahres 2010 neu aufgenommen und eine bereits vor dem Jahr 2010 beschäftigte Mitarbeiterin ist im Jahr 2010 ausgeschieden.
Im Sekretariatsdienst des Kabinetts der Frau Staatssekretärin waren per Ende 2010 insgesamt drei Mitarbeiter/innen beschäftigt, die bereits vor dem Jahr 2010 beschäftigt waren und bis zur Schließung des Staatssekretariats mit 22. April 2011 weiter beschäftigt wurden.
Bei insgesamt drei der genannten sonstigen Mitarbeiter/innen in meinem Kabinett bestanden im Kalenderjahr 2010 Arbeitsleihverträge; demgegenüber bestand im Kabinett der Frau Staatssekretärin im Kalenderjahr 2010 keine Arbeitsleihe.
Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:
Zwei seinerzeitige Bedienstete meines Kabinetts haben im anfragegegenständlichen Zeitraum bis zum 21. Oktober 2011 eine andere Beschäftigung im Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend aufgenommen, wobei ein Mitarbeiter zum Leiter einer Abteilung bestellt und in ein privatrechtliches Dienstverhältnis zum Bund übernommen wurde und eine Beamtin nach Beendigung der Kabinettstätigkeit wieder in ihre Stammabteilung zurückkehrte und karenziert wurde. Eine Mitarbeiterin aus dem Kabinett der Frau Staatssekretärin ist nach Beendigung ihrer Kabinettstätigkeit in ihre Stammabteilung zurückgekehrt. In weiterer Folge wurde sie zur Leiterin eines Bereiches bestellt.
Antwort zu Punkt 10 der Anfrage:
Es hat keine derartigen Aufträge gegeben.
Antwort zu den Punkten 11 und 12 der Anfrage:
Entsprechend der Geschäfts- und Personaleinteilung des Bundesministeriums für
Wirtschaft, Familie und Jugend sind derzeit in meinem Kabinett zwei Personen mit Presse- und Medienarbeit beauftragt. In der Abteilung IK/2 (Öffentlichkeitsarbeit, Servicestellen) mit den Agenden "Allgemeine Angelegenheiten der Öffentlichkeitsarbeit, Filmwirtschaft, Servicestellen, Marketing und CD" sind zwanzig Personen (15,37 Vollzeitäquivalente) beschäftigt. Die Öffentlichkeitsarbeit stellt einen Teil des Aufgabenbereiches dieser Abteilung dar.
Antwort zu Punkt 13 der Anfrage:
Der die Amtsverschwiegenheit regelnde Art. 20 Abs. 3 B‑VG richtet sich an alle mit Aufgaben der Bundes-, Landes- und Gemeindeverwaltung betrauten Organe sowie die Organe anderer Körperschaften des öffentlichen Rechts. Eine Erweiterung des Kreises der zur Amtsverschwiegenheit Verpflichteten durch (zivilrechtlichen) Vertrag ist in der Rechtsordnung nicht vorgesehen.
Eine Bestimmung zur Verschwiegenheitspflicht findet sich in den Allgemeinen Vertragsbedingungen, die integrierender Bestandteil sämtlicher vom Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend abgeschlossener Verträge sind.
Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:
Im Zeitraum von 2.12.2008 bis 21.10.2011 wurden folgende Aufträge für Dienstleistungen strategischen Inhalts vergeben:
Auftragnehmer |
Gegenstand |
Kosten in € |
4C foresee Management Consulting GmbH |
Erstellung von Leitlinien einer österreichischen Clusterpolitik |
24.600,- |
Impuls Consulting Group GmbH |
Umsetzung Leitbild Außenwirtschaft |
38.946,- |
Consulting AG
|
System- und Wirkungsanalyse der Förderungen in der Sektion Familie und Jugend |
102.000,- |
Umsetzung wirkungsorientiertes Controlling in der Sektion Familie und Jugend |
23.040,- |
|
Evaluierung Familie & Beruf Management GmbH |
9.600,- |
|
Trigon Entwicklungsberatung |
Plattform für Tourismus - verstärkte Zusammenarbeit im Tourismus zwischen Bund und Ländern - Fortführung 2009 |
20.280,- |
Neue Strategie für den Tourismus ab 2010 und Fortführung der Plattform Bund / Bundesländer |
12.540,- |
|
Tourismusstrategie - Steuerungsgruppe Bund/Bundesländer |
17.100,- |
|
M.Services Marketingberatungs-ges.m.b.H. |
Beratende Begleitung des Tourismusstrategieprozesses bis Ende 2. Quartal 2010 |
5.760,- |
Brainbows Informations-management GmbH |
Energiestrategie Österreich - Aufbau des Strategieprozesses |
46.860,- |
Energiestrategie Österreich - Aufbau des Strategieprozesses |
71.916,- |
|
Beratungsleistung Mai bis Dezember 2010 |
28.800,- |
|
DI Dr. Richard Nötstaller |
Österreichischer Rohstoffplan |
9.500,- |
Ramsauer & Stürmer Consulting |
Strategische Ausrichtung des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend |
45.960,- |
Beratungsverträge zu Öffentlichkeits- und Medienarbeit wurden nicht vergeben.