9569/AB XXIV. GP

Eingelangt am 30.12.2011
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 9864/J des Abgeordneten Mag. Roman Haider und anderer Abgeordneter wie folgt:

 

Frage 1:

 

In Kooperation mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wurde eine Änderung des Berufsausbildungsgesetzes (BAG) initiiert. Damit wird es mit Inkrafttreten ab 1. Jänner 2012 möglich sein, im Rahmen der betrieblichen Lehrstellenförderung durch Erweiterungen der Förderbestimmungen neue zielorientierte Maßnahmen zur Verfügung zu stellen. Dadurch sollen die Rahmenbedingungen vor allem für die Lehrlinge selbst verbessert werden mit dem Ziel, die „Drop-out“ – Quote zu senken und die Qualität der Ausbildung weiter zu verbessern. Gleichzeitig soll die Ausbildungsbeteiligung von Unternehmen erhöht werden. Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz und das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend arbeiten derzeit konkrete Projekte in diesem Rahmen aus. Zentrales Projekt soll der Aufbau eines „Lehrlingscoachings“ sein. Im Sinne eines nachhaltigen Ausbildungserfolges sollen zukünftig Beratungs- und Unterstützungsleistungen für benachteiligte Lehrlinge sowie Ausbildungsbetriebe angeboten werden. Im Sinne von Mediation und Krisenintervention sollen Maßnahmen wie Case Management und Coaching helfen, Ausbildungsabbrüche zu reduzieren. Nachhilfeangebote sollen schulische Defizite ausgleichen und somit den Abschluss der Lehrabschlussprüfung absichern.

 

Die konkrete Ausgestaltung der Maßnahmen soll in Kooperation mit dem Herrn Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend in Form einer zu erlassenden Richtlinie erfolgen.

 

 


Frage 2:

 

Zunächst verweise ich auf die Zuständigkeit des Herrn Bundesministers für Wirtschaft, Familie und Jugend im Hinblick auf die Ausbildungsverhältnisse von Lehrlingen.

 

Von den Arbeitsinspektoraten werden entsprechend ihrer gesetzlichen Zuständigkeit nicht die Inhalte des Berufsausbildungsgesetzes bzw. der entsprechenden Berufs­bilder überwacht, sondern die Einhaltung der ArbeitnehmerInnenschutzbestimmungen, insbesondere der Schutzbestimmungen des Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungs­gesetzes – KJBG und der dazu erlassenen Verordnung über Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche.

 

Die besonderen Aspekte der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen im Be­herbergungs- und Gaststättenwesen wurden im Jahr 2009 in 1.142 Fällen überprüft, im Jahr 2010 in 1.199 Fällen. Zusätzlich wird von der Arbeitsinspektion bei allen Überprüfungen in Arbeitsstätten sowie auf Baustellen und auswärtigen Arbeitsstellen dieser Personengruppe besondere Aufmerksamkeit gewidmet und es werden auch Nacht- und Sonntagskontrollen durchgeführt. Jedes Arbeitsinspektorat verfügt über mindestens einen Arbeitsinspektor/ eine Arbeitsinspektorin speziell für Kinder- und Jugendlichenschutz, in den meisten Arbeitsinspektoraten sind zwei MitarbeiterInnen mit dieser Aufgabe befasst.

 

 

Frage 3:

 

Bei den Kontrollen werden der Arbeitsplatz und die Tätigkeiten der Jugendlichen im Hinblick auf die Vorschriften im Bereich technischer und arbeitshygienischer Arbeit­nehmerInnenschutz sowie die Einhaltung der Bestimmungen betreffend Arbeitszeit­grenzen, Nachtarbeit, Sonn- und Feiertagsarbeit und Wochenruhe überprüft.

 

 

Frage 4:

 

Entsprechend den Bestimmungen des Arbeitsinspektionsgesetzes 1993 wird der Arbeitgeber/ die Arbeitgeberin bei Feststellung von Arbeitszeitübertretungen beraten und schriftlich aufgefordert, innerhalb einer festgesetzten Frist den gesetzlichen Zustand herzustellen. Handelt es sich um eine schwerwiegende Übertretung oder um einen Wiederholungsfall, wird unverzüglich Strafanzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde erstattet.

 

 


Frage 5:

 

Im Jahr 2010 wurden in dieser Wirtschaftsklasse 524 Übertretungen festgestellt. 80 Übertretungen be­trafen die Höchstgrenzen der Arbeitszeit und 325 Übertretungen betrafen Ruhepausen, Ruhezeiten, Nachtruhe, Sonn- und Feiertagsruhe und Wochenfreizeit. Festzuhalten ist zur Zahl der Übertretungen, dass in der Statistik der Arbeitsinspektion die Über­tretungen betriebsbezogen erfasst werden, also jede übertretene Gesetzesstelle nur einmal pro Betrieb gezählt wird, unabhängig davon, wie viele ArbeitnehmerInnen davon betroffen sind. In meinem Auftrag wird ab dem Berichtsjahr 2011 die Zahl der Übertretungen im Bereich des Verwendungsschutzes zusätzlich auch personenbe­zogen gezählt und veröffentlicht werden.

 

 

Frage 6:

 

Den Übertretungen kann vor allem durch entsprechend intensive Information und umfassende Beratung der ArbeitgeberInnen entgegen gewirkt werden, wobei alle Sozialpartner im Bereich ArbeitnehmerInnenschutz an diesen Bewusstseinsbil­dungsmaßnahmen mitwirken müssen, wozu auch die Vernetzung aller relevanten Institutionen in der österreichischen Arbeitsschutzstrategie einen positiven Beitrag leistet.

 

Die Arbeitsinspektorate führen ab 2011 eine zweijährige Schwerpunktaktion „Gesund arbeiten im Hotel- und Gastgewerbe“ durch, die sich insbesondere mit psychischen und körperlichen Fehlbelastungen, aber auch mit dem Thema Arbeitszeitgestaltung in dieser Branche befasst.

 

 

Frage 7:

 

Betrachtet man die Anzahl der Lehrlinge im 1. Lehrjahr, so zeigt sich insgesamt ein positiver Trend (+ 1,9 %) für den Vergleichszeitraum Oktober 2010 – Oktober 2011. Betrachtet man die Sparte „Tourismus“ gesondert, zeigt sich ein Rückgang von ‑6,1 %. Demgegenüber gibt es aber auch Sparten, die deutliche Steigerungen aufweisen. So etwa die Sparte „Industrie“ mit einem Anstieg von + 11,5 %. Betrachtet man die Anzahl der Lehrlinge insgesamt, so zeigt sich für den Vergleichszeitraum ein Rückgang von ‑1,5 %.

 

Die Ursachen für einen Rückgang lassen sich zunächst mit der demographischen Veränderungen der österreichischen Gesellschaft erklären. So wird es laut Prognosen der Statistik Austria bereits im Jahr 2015 um rund 15.000 Jugendliche weniger geben als noch im Jahr 2010. Somit ist auch die Zahl jener Jugendlichen, die sich entschließen, eine Lehrausbildung zu beginnen, im Sinken begriffen. Längerfristig muss daher von einem Rückgang ausgegangen werden.

 


Die Sparte „Tourismus“ zeigt vielschichtige Herausforderungen, die für den Rückgang der Lehrverhältnisse verantwortlich sind. Hierzu sind mit Sicherheit die oftmals schwierigen Rahmenbedingungen für die Jugendlichen zu zählen, wie etwa unattraktive Arbeitszeiten. Dies führt zu hohen Belastungen für die Lehrlinge.

 

 

Fragen 8 und 9:

 

Wie ich bereits zu Frage 1 ausgeführt habe, wird es zukünftig möglich sein, konkrete Beratungs- und Unterstützungsleistungen für Lehrlinge anzubieten, um sie ab dem Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis bis hin zum nachhaltigen Erfolg bei der Lehrabschlussprüfung zu unterstützen. Die Beratungs- und Unterstützungsleistungen sollen schließlich auch eine Dienstleistung für die AusbildnerInnen darstellen, die zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsklimas in den Ausbildungsbetrieben führen soll.

 

Zudem verweise ich auf meine Beantwortung zu Frage 6.

 

 

Frage 10:

 

Die Arbeitsinspektorate erfahren nur in Ausnahmefällen von derartigen Problemen, da sich die Betroffenen meist an andere Beratungsstellen, an die Arbeiterkammer oder an die Gleichbehandlungsanwaltschaft wenden. Es gibt daher zu diesem Thema in der Arbeitsinspektion keine Statistik.