9590/AB XXIV. GP

Eingelangt am 09.01.2012
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen, haben am 9. November 2011 unter der Zl. 9709/J-NR/2011 an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „Verbot für österreichische Taxiunternehmen am Flughafen Kloten Fahrgäste aufzunehmen“ gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2:

Nach den dem Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten (BMeiA) vorliegenden Informationen wird das Aufnehmen von Fahrgästen durch österreichische Taxis am Flughafen Zürich bis 30. Juni 2012 toleriert. Danach gilt eine neue Regelung: Deutsche und österreichische Taxis dürfen- gestützt auf das Personenfreizügigkeitsabkommen zwischen der EU und der Schweiz ab 1. Juli 2012 - nur noch an 90 Tagen im Jahr Fahrgäste zum Flughafen transportieren und von dort - auf Bestellung - auch abholen. Nach Ablauf der 90 Tage bleibt nur der Transport zum Flughafen erlaubt, nicht jedoch das Abholen.

 

 

Zu den Fragen 3 sowie 8 bis 12:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Zl. 9710/J- NR/2011 durch die Frau Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie.


Zu Frage 4:

Nachdem die neue Regelung erst ab 1. Juli 2012 in Kraft treten soll, hat das BMeiA bisher keine Kenntnis davon, dass ein österreichischer Taxifahrer am Flughafen Zürich unter Bezugnahme auf diese Bestimmungen abgemahnt bzw. bestraft worden wäre.

Zu den Fragen 5 und 6:

Ich habe die Schweizerische Bundespräsidentin, Frau Calmy-Rey, am 29. August 2011 auf das Problem und die Notwendigkeit, eine praktikable Lösung zu finden, hingewiesen. Frau Calmy-Rey hat zugesagt, sich für eine Lösung, die den guten bilateralen Beziehungen zwischen unseren Ländern und der langjährigen Praxis Rechnung trägt, einzusetzen. Im Übrigen haben der ehemalige Missionschef in Bern und sein Nachfolger seit Bekanntwerden der Problematik laufend Gespräche mit der schweizerischen Seite geführt, um zu einer Lösung zu gelangen.

Mit Vertretern des Schweizer Bundesfachverbandes für das Personenbeförderungsgewerbe mit PKW habe ich keine Gespräche geführt.

Zu Frage 7:

Die in der Anfrage dargelegte Auslegung der schweizerischen Seite ist meinem Ressort nicht bekannt. Die Schweiz hat aber angekündigt, bis Ende 2012 Durchführungsbestimmungen zu erlassen. Diese Durchführungsbestimmungen werden nach Vorliegen genau auf ihre Vereinbarkeit mit dem Personenfreizügigkeitsabkommen geprüft werden.