9962/AB XXIV. GP

Eingelangt am 07.02.2012
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BM für Wirtschaft, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                            Wien, am 7. Februar 2012

 

                                                                                            Geschäftszahl:

                                                                          BMWFJ-10.101/0398-IK/1a/2011

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 10082/J betreffend "geförderte Heterogenität in österreichischen Unternehmen", welche die Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen am 7. Dezember 2011 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 12 der Anfrage:

 

Insoweit durch die Anfrage der Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend berührt wird, ist Folgendes festzuhalten:

 

Die Berücksichtigung und Nutzung der individuellen Verschiedenheit von Mitarbeiter/inne/n im Hinblick auf deren ethnische Herkunft, Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss etc. im Rahmen des Diversity Management trägt nicht nur zur Vermeidung von Diskriminierungen und Verbesserung der Chancengleichheit bei, sondern stellt auch einen wichtigen Wettbewerbsfaktor für Unternehmen dar.


 

Viele Unternehmen haben außerdem erkannt, dass Migrant/inn/en eine wichtige Kundengruppe darstellen und bieten daher gezielte Services an, die den Bedürfnissen dieser Kundengruppe entsprechen.

 

Unbeschadet dessen, dass Fragen der Integration von Frauen und Behinderten in den Arbeitsprozess ebenso wie des Spracherwerbs durch Migrant/inn/en nicht in den Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft, Familie und Jugend fallen, ist festzuhalten, dass sowohl die Förderung von Maßnahmen, die die Integration von Frauen und Behinderten in den Arbeitsprozess erleichtern, als auch solcher, die der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund dienen, wichtige Anliegen der Politik der Bundesregierung darstellen.

 

Grundsätzlich stellt die Mehrsprachigkeit von Mitarbeiter/inne/n für Unternehmen einen Mehrwert dar, der sich auch danach richtet, in welchem Bereich ein Unternehmen tätig und wie stark es internationalisiert ist.

 

In der betrieblichen Lehrstellenförderung gemäß § 19c Berufsausbildungsgesetz ist die Förderung von Weiterbildungen und Zusatzausbildungen von Lehrlingen vorgesehen. Mit dieser Maßnahme werden u.a. die Ausgaben für Fremdsprachenkurse zu 75 % gefördert.

 

Im Rahmen des Europäischen Programms "Lebenslanges Lernen - Leonardo da Vinci" werden Auslandspraktika von Lehrlingen gefördert. Ergänzend dazu gibt es eine Kofinanzierung durch das Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend. Unternehmen, die ihren Lehrlingen ein Auslandspraktikum ermöglichen, können zusätzlich den Ersatz der Lehrlingsentschädigung, die sie für die Zeit des Praktikums bezahlen müssen, beantragen.

 

Eine Statistik oder Erhebung bezüglich der Deutsch- und Englischkenntnisse von Mitarbeitern in österreichischen Unternehmen liegt meinem Ressort nicht vor.