10474/AB XXIV. GP

Eingelangt am 17.04.2012
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am         April 2012

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0035-I/4/2012

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10632/J vom 17. Februar 2012 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Einleitend ist Folgendes festzuhalten: Wie dem stenographischen Protokoll zu entnehmen ist, wurde nicht „behauptet, dass durch die Gruppenbesteuerung zehntausende Arbeitsplätze geschaffen wurden.“ Vielmehr lautete die Aussage wortwörtlich: „Das ist eine Erfolgsgeschichte für die Arbeitnehmer, weil 1 400 000 Arbeitnehmer in gruppenbesteuerten Betrieben arbeiten.“

 

Zu 1.:

Die Schaffung oder der Verlust von Arbeitsplätzen kann von vielen verschiedenen Faktoren abhängen, meist wohl von einer Mehrzahl unterschiedlicher Faktoren. Die Gruppenbesteuerung mag dabei eine gewichtige Rolle spielen, quantifizierbar ist ihr Effekt allerdings nicht. Viel wichtigere Faktoren sind z. B. die globale Nachfrage nach Produkten und Dienstleistungen aus Österreich, welche natürlich sehr stark von der Weltkonjunktur abhängig ist, der Ausbildungsgrad der in Österreich verfügbaren Arbeitskräfte, die Produktivität der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und so weiter.


Zu 2. und 3.:

Nein.

 

Zu 4.:

Diese Daten könnten nur dann vorliegen, wenn jedes Unternehmen, das Teil einer österreichischen Unternehmensgruppe ist, bei jeder Schaffung und bei jedem Verlust eines Arbeitsplatzes dazu verpflichtet wäre, Auskünfte über die Beweggründe für die entsprechende Entscheidung zu geben. Da eine derartige Auskunftsverpflichtung für Körperschaften einer Unternehmensgruppe nicht besteht, liegen diese Daten nicht vor.

 

Zu 5.:

Auch dazu sind keine Daten vorhanden, weil kein Unternehmen verpflichtet ist anzugeben, ob – und wenn ja, wohin – und aus welchen Gründen eine Produktionstätigkeit verlagert wird.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Dr. Maria Fekter eh.