10475/AB XXIV. GP
Eingelangt am 17.04.2012
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer Wien, am April 2012
Parlament
1017 Wien GZ: BMF-310205/0040-I/4/2012
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 10633/J vom 17. Februar 2012 der Abgeordneten Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:
Zu 1.:
Das Bundesministerium für Finanzen bekennt sich weiterhin zu den mit der Gruppenbesteuerung verfolgten Zielen, insbesondere der Attraktivierung des Wirtschafts-standortes. Im Rahmen des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 wird lediglich ab 1.1.2012 eine Steuerlücke geschlossen. Ausländische Verluste, die nach österreichischen Gewinnermittlungsvorschriften umzurechnen sind, dürfen nur mehr in Höhe des ausländischen Verlustes von der österreichischen Steuerbemessungsgrundlage abgezogen werden.
Zu 2. bis 4.:
Eine Differenzierung der Anwendungsvoraussetzungen der Gruppenbesteuerung nach Branchen der Konzernunternehmen erscheint aus steuerrechtlicher Sicht weder sinnvoll noch notwendig. Eine solche Differenzierung könnte auf verfassungsrechtliche Bedenken stoßen, weil eine bestimmte Branchenzugehörigkeit oder eine bestimmte wirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich nicht als sachliches Kriterium für eine unterschiedliche steuerliche Behandlung erscheint. Eine solche Unterscheidung würde zudem zahlreiche rechtliche Unsicherheits-faktoren mit sich bringen (Abgrenzungsschwierigkeiten bei Mischkonzernen, Definition von
Realwirtschaft bzw. Finanzwirtschaft) und auch den damit verbundenen Vollzug der Besteuerung erschweren. Möglicherweise würden diese rechtlichen Unsicherheitsfaktoren auch zu einer verringerten Attraktivität des Gruppenbesteuerungssystems insgesamt führen.
Mit freundlichen Grüßen